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   KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19   

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https://dejure.org/2019,25291
KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
KG, Entscheidung vom 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
KG, Entscheidung vom 09. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 - 122 Ss 90/19 (https://dejure.org/2019,25291)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Einspruch, Beschränkung, Absprache, Wirksamkeit der Beschränkung, KG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67 Abs 2 OWiG, § 71 Abs 1 OWiG, § 75 OWiG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 257c StPO
    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

  • beck-blog

    Fahrverbotsanordnung - dann muss aber der Einspruch auf die Rechtsfolge muss beschränkt werden

  • IWW

    OWiG §§ 67 Abs. 2, 71 Abs. 1, 75, 79 Abs. 3; StPO § 257c
    OWiG, StPO

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Einspruchsbeschränkung nach unzutreffendem gerichtlichen Hinweis auf Absprache mit Staatsanwaltschaft unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Verständigung im Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einspruch: Die "abgesprochene” Einspruchsbeschränkung und deren Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 428
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 17.08.2022 - 3 Ss 44/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Davon abweichende Stellungnahmen oder Erklärungen in der Hauptverhandlung sind unbeachtlich, weil die Erklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist und nachträglich nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 - juris; Senat, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 -, juris).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Die auf die Sachrüge durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen vorzunehmende Prüfung (vgl. Senat NStZ 2020, 428; Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 3 Ws (B) 154/21 - und 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 -, juris) hat durchgreifenden Bedenken weder an der Existenz der Erklärung der Einspruchsbeschränkung, noch an deren Wirksamkeit ergeben.
  • BayObLG, 06.08.2020 - 202 ObOWi 982/20

    Bußgeldverfahren - Wirksamkeit einer Einspruchsbeschränkung von Amts wegen auf

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat wegen der weiteren Begründung auf die erschöpfenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer vorgenannter Antragsschrift Bezug (zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch aus der neueren Rspr. neben den genannten u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17 = VM 2018, Nr. 7 = ZfSch 2018, 114 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2018 - 2 RBs 195/18 bei juris; BayObLG, Beschl. v. 26.09.2019 - 202 ObOWi 1929/19 = ZfSch 2020, 112; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2017 - 53 Ss-OWi 56/17 und 20.04.2020 - 53 Ss-OWi 180/20 jeweils bei juris KG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 Ws [B] 205/19 = VRS 137 [2019], 70 = NStZ 2020, 428 = OLGSt StPO § 257c Nr. 11 und 26.06.2019 - 122 Ss 98/19 = DV 2019, 192).
  • KG, 17.08.2022 - 161 Ss 129/22

    Sperrfrist unterhalb der Mindestdauer von drei Monaten

    Davon abweichende Stellungnahmen oder Erklärungen in der Hauptverhandlung sind unbeachtlich, weil die Erklärung als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist und nachträglich nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98 - juris; Senat, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 Ws (B) 205/19 -, juris).
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