Rechtsprechung
KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 § 695 Nr. 5
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2002, 1498).Zu verlangen ist jedoch mindestens, dass es sich in diesem Fall zumindest kurz inhaltlich mit der Rechtsprechung oder den Meinungen im Schrifttum auseinandersetzt, von der es abweichen möchte (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1498).
- OLG Frankfurt, 11.09.1978 - 18 U 87/78
Kfz-Reparaturvertrag; Erfüllungsort; Ort der Werkstatt
Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
Zum Anderen ist nach einhellig vertretener Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung (…vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rnr. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217) bei einem Auftrag zur Kfz-Reparatur regelmäßig der Ort der Werkstatt als gemeinsamer Erfüllungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB anzusehen. - OLG Düsseldorf, 04.08.1975 - 5 U 39/75
Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
Zum Anderen ist nach einhellig vertretener Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung (…vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rnr. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217) bei einem Auftrag zur Kfz-Reparatur regelmäßig der Ort der Werkstatt als gemeinsamer Erfüllungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB anzusehen.