Rechtsprechung
   KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24803
KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,24803)
KG, Entscheidung vom 09.09.2003 - 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,24803)
KG, Entscheidung vom 09. September 2003 - 2 AR 37/03 (https://dejure.org/2003,24803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 5 § 695 Nr. 5
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, NJW-RR 2002, 1498).

    Zu verlangen ist jedoch mindestens, dass es sich in diesem Fall zumindest kurz inhaltlich mit der Rechtsprechung oder den Meinungen im Schrifttum auseinandersetzt, von der es abweichen möchte (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 1498).

  • OLG Frankfurt, 11.09.1978 - 18 U 87/78

    Kfz-Reparaturvertrag; Erfüllungsort; Ort der Werkstatt

    Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
    Zum Anderen ist nach einhellig vertretener Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung (vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rnr. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217) bei einem Auftrag zur Kfz-Reparatur regelmäßig der Ort der Werkstatt als gemeinsamer Erfüllungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB anzusehen.
  • OLG Düsseldorf, 04.08.1975 - 5 U 39/75
    Auszug aus KG, 09.09.2003 - 2 AR 37/03
    Zum Anderen ist nach einhellig vertretener Ansicht in Schrifttum und Rechtsprechung (vgl Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 269 Rnr. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 496; OLG Frankfurt, DB 1978, 2217) bei einem Auftrag zur Kfz-Reparatur regelmäßig der Ort der Werkstatt als gemeinsamer Erfüllungsort im Sinne von § 269 Abs. 1 BGB anzusehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht