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   KG, 09.10.2018 - Verg 5/18   

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https://dejure.org/2018,37285
KG, 09.10.2018 - Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,37285)
KG, Entscheidung vom 09.10.2018 - Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,37285)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,37285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 Abs 6 ZPO, § 178 S 3 GWB, § 182 Abs 2 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergleichsabschluss durch Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags durch die Parteien; fehlerhafte Festsetzung der Verfahrensgebühr durch die Vergabekammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 278 Abs. 6 ; GWB § 182 Abs. 2
    Anwendbarkeit des § 278 Abs. 6 ZPO im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung eines Vergleichs auch im Nachprüfungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch im Nachprüfungsverfahren kann man sich vergleichen! (VPR 2019, 79)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus KG, 09.10.2018 - Verg 5/18
    Soweit sich die sofortige Beschwerde nach Vergleichsabschluss noch auf die Festsetzung der Verfahrensgebühren durch die Vergabekammer richtete, war die sofortige Beschwerde gemäß § 171 Abs. 1, 182 Abs. 1 Satz 2 GWB, § 22 Abs. 1, 1. Hs. VwKostG auch weiterhin statthaft (vgl. BGH , Beschl. v. 25.10.2011, X ZB 5/10, Rdnr. 9 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 16.3.2018, - Verg 8/17); sie wurde zudem gemäß § 172 GWB form- und fristgerecht eingelegt.

    Der Senat hat die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer gemäß § 182 GWB nur auf Ermessensfehlgebrauch zu überprüfen ( BGH , Beschl. v. 25.10.2011, X ZB 5/10, Rdnr. 12 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 16.3.2018, Verg 8/17; OLG Brandenburg , Beschl. v. 12.3.2013, Verg W 1/13, Rdnr. 12 zit. nach Juris; OLG Koblenz , Beschl. v. 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rdnr. 8 zit. nach Juris).

  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    Auszug aus KG, 09.10.2018 - Verg 5/18
    Der Senat hat die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer gemäß § 182 GWB nur auf Ermessensfehlgebrauch zu überprüfen ( BGH , Beschl. v. 25.10.2011, X ZB 5/10, Rdnr. 12 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 16.3.2018, Verg 8/17; OLG Brandenburg , Beschl. v. 12.3.2013, Verg W 1/13, Rdnr. 12 zit. nach Juris; OLG Koblenz , Beschl. v. 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rdnr. 8 zit. nach Juris).
  • OLG Naumburg, 25.08.2011 - 2 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Umfang der Kostenentscheidung durch den

    Auszug aus KG, 09.10.2018 - Verg 5/18
    Das wirtschaftliche Interesse eines Bieters am Sekundärrechtsschutz ist aber - schon schadensrechtlich gemäß §§ 249 BGB - in etwa deckungsgleich mit dem wirtschaftlichen Interesse am Primärrechtsschutz (i.Erg. ebenso: OLG Jena , Beschl. v. 25.8.2011, 2 Verg 4/11, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Auszug aus KG, 09.10.2018 - Verg 5/18
    Der Senat hat die Gebührenfestsetzung der Vergabekammer gemäß § 182 GWB nur auf Ermessensfehlgebrauch zu überprüfen ( BGH , Beschl. v. 25.10.2011, X ZB 5/10, Rdnr. 12 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 16.3.2018, Verg 8/17; OLG Brandenburg , Beschl. v. 12.3.2013, Verg W 1/13, Rdnr. 12 zit. nach Juris; OLG Koblenz , Beschl. v. 16.2.2006, 1 Verg 2/06, Rdnr. 8 zit. nach Juris).
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