Rechtsprechung
   KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02, 1 W 347/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5685
KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02, 1 W 347/02 (https://dejure.org/2004,5685)
KG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1 W 343/02, 1 W 347/02 (https://dejure.org/2004,5685)
KG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1 W 343/02, 1 W 347/02 (https://dejure.org/2004,5685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede auf Grund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches; Verjährung europarechtswidrig gezahlter Handelsregistergebühren; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    KostO § 17 Absatz 2 i.d.F. vor dem 2.1.2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede auf Grund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches; Verjährung europarechtswidrig gezahlter Handelsregistergebühren; Anspruch auf ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung europarechtswidrig zuviel gezahlter Handelsregistergebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 441
  • Rpfleger 2005, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00

    Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Die Verjährung euoparechtswidrig zuviel gezahlter Handelsregistergebühren beginnt auch nach § 17 Absatz 2 KostO i.d.F. vor dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, mit der Zahlung der Gebühren und nicht erst mit der Aufhebung des Kostenansatzes zu laufen (Bestätigung des Beschlusses vom 15. Oktober 2002, 1 W 7734/00, KG-Report 2003, 28= Rpfleger 2003, 149 = FGPrax 2003, 89 = JurBüro 2003, 31).

    Diese Regelung ist vom Landgericht zu Recht dahin verstanden worden, dass die Verjährungsfrist bereits mit der Zahlung der angeforderten Kosten begann (so Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 887 = MDR 1988, 507; BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255) und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatz auf dem die Zahlung beruht (so aber OLG Köln NJW-RR 1992, 1086 = Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 15. Aufl., § 17 Rn. 17).

    Allein der Hinweis auf die rechtliche Einordnung des Kostenansatzes als Justizverwaltungsakt ändert hieran nichts, weil sich aus dieser Einordnung nicht ergibt, dass angesichts der abweichenden Regelungen in der Kostenordnung auf allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden könnte (vgl. Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; im Einzelnen BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255).

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00

    Anspruch auf Rückerstattung von Kosten

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Diese Regelung ist vom Landgericht zu Recht dahin verstanden worden, dass die Verjährungsfrist bereits mit der Zahlung der angeforderten Kosten begann (so Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 887 = MDR 1988, 507; BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255) und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatz auf dem die Zahlung beruht (so aber OLG Köln NJW-RR 1992, 1086 = Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 15. Aufl., § 17 Rn. 17).

    Allein der Hinweis auf die rechtliche Einordnung des Kostenansatzes als Justizverwaltungsakt ändert hieran nichts, weil sich aus dieser Einordnung nicht ergibt, dass angesichts der abweichenden Regelungen in der Kostenordnung auf allgemeine verwaltungsrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden könnte (vgl. Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; im Einzelnen BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255).

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00

    Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung -

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Denn der Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches wird als Nebenleistung der Hauptforderung, nämlich des Kostenrückerstattungsanspruches geltend gemacht, für den das Verfahren nach § 14 KostO gilt (siehe jetzt § 164 Absatz 2 Satz 1 KostO), so dass das Verfahren insgesamt nach dieser Vorschrift zu beurteilen ist (BayObLG NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440 = Rpfleger 2001, 99).
  • BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98

    Verzinsung zu erstattender Gebühren

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Denn der Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches wird als Nebenleistung der Hauptforderung, nämlich des Kostenrückerstattungsanspruches geltend gemacht, für den das Verfahren nach § 14 KostO gilt (siehe jetzt § 164 Absatz 2 Satz 1 KostO), so dass das Verfahren insgesamt nach dieser Vorschrift zu beurteilen ist (BayObLG NJW 1999, 1194 = Rpfleger 1999, 236; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1440 = Rpfleger 2001, 99).
  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 53/90
    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Diese Regelung ist vom Landgericht zu Recht dahin verstanden worden, dass die Verjährungsfrist bereits mit der Zahlung der angeforderten Kosten begann (so Senat, KGR 2003, 28 = Rpfleger 2003, 149; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 887 = MDR 1988, 507; BayObLGZ 2000, 256 = FGPrax 2000, 255) und nicht erst mit der Aufhebung oder Berichtigung des Kostenansatz auf dem die Zahlung beruht (so aber OLG Köln NJW-RR 1992, 1086 = Rpfleger 1992, 317; Korintenberg/Lappe, Kostenordnung, 15. Aufl., § 17 Rn. 17).
  • OLG Celle, 16.01.2002 - 8 W 319/01

    Verzinsungspflicht bei Rückerstattung überzahlter Gebühren bzw. Kosten in

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Insoweit kann auch nicht auf die allgemeinen Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches und die Regelungen des Bereicherungsrechts zurückgegriffen werden, weil das Kostenrecht eine umfassende spezialgesetzliche Regelung erfahren hat, die keine durch die allgemeinen Vorschriften auszufüllende Lücke aufweist (vgl. im Einzelnen Senat, KG-Report 2002, 188, und OLG Celle, NJW 2002, 1133).
  • KG, 06.11.2001 - 1 W 8818/00

    Keine Verzinsung zurückzuerstattender Gerichtskosten

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 1 W 343/02
    Der Senat hält an seiner zu § 5 GKG a.F. entwickelten Rechtsprechung (Beschluss vom 6. November 2001, 1 W 8818/00, KG-Report 2002, 188 = BRAGO-Report 2002, 31) fest.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 20 W 200/03

    Handelsregistergebühren: Beginn von Verzinsung und Verjährung in Altfällen

    An dieser Auffassung hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des KG vom 09.11.2004 (Rpfleger 2005, 217) fest, das eine Verzinsungspflicht verneint, weil es an einer eine solche Pflicht aussprechenden Norm fehle und wegen der umfassenden spezialgesetzlichen Regelung des Kostenrechts keine durch Rückgriff auf die allgemeinen Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs und die Regelungen des Bereicherungsrechts zu füllende Lücke vorhanden sei.

    Besondere Umstände, die die Erhebung der Verjährungseinrede entsprechend den Anforderungen des § 242 BGB rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen würden (vgl. BayObLG JurBüro 2001, 104; KG FGPrax 2003, 89, 92 und Rpfleger 2005, 217), sind weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich.

    Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 296; OLG Bremen NJW-RR 2000, 174; BayObLG JurBüro 2001, 104; KG Rpfleger 2003, 149 und Rpfleger 2005, 217; OLG Stuttgart Rpfleger 2004, 380) entsteht der Rückzahlungsanspruch des Kostenschuldners bereits mit Überzahlung und zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung zu laufen.

  • KG, 09.11.2004 - 1 W 347/02

    Verjährung von Rückerstattungsansprüchen; Hinderung an der Erhebung der Einrede

    Geschäftsnummer: 1 W 343/02 1 W 347/02.

    Beschwerde zum Aktenzeichen 1 W 343/02.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 5 N 21.13

    Rückmeldegebühren; Erstattung rechtsgrundlos geleisteter -;

    Davon abweichend hat das Kammergericht in seinen Entscheidungen vom 6. November 2001 (- 1 W 8818/00 -, juris Rn. 4 ff.) und vom 9. November 2004 (- 1 W 343/02 u.a. -, juris Rn. 8 ff.) klargestellt, dass eine Verzinsungspflicht insoweit nicht besteht.
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - 10 W 138/05

    Rückerstattung zuviel gezahlter Kosten und Anspruch auf Verzinsung?

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin, die sich maßgeblich auf den Beschluss des KG vom 09.11.2004 - 1 W 343+347/02, Rpfleger 2005, 217f stützt, schließt die bis zum 15.12.2001 geltende Fassung der KostO einen Rückgriff auf die allgemeinen Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches und die Regelungen des Bereicherungsrechtes nicht aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht