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   KG, 09.11.2009 - (3) 1 Ss 345/07 (119/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16772
KG, 09.11.2009 - (3) 1 Ss 345/07 (119/07) (https://dejure.org/2009,16772)
KG, Entscheidung vom 09.11.2009 - (3) 1 Ss 345/07 (119/07) (https://dejure.org/2009,16772)
KG, Entscheidung vom 09. November 2009 - (3) 1 Ss 345/07 (119/07) (https://dejure.org/2009,16772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichungsbefugnis gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) bei einer relativen Person der Zeitgeschichte; Verwendung eines Bildnisses bei entgegenstehenden persönlichkeitsrechtlichen Interessen des Abgebildeten

  • kanzlei.biz

    Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; KUG § 23 Abs. 2
    Voraussetzungen der Veröffentlichungsbefugnis gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Heimleiter muss Filmaufnahme wegen Missbrauchsvorwürfen nicht hinnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unberechtigte Filmaufnahmen eines Heimleiters strafbar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07
    Wenn die Wahrnehmung der Rundfunkfreiheit mit anderen Rechtsgütern in Konflikt gerät, bedarf es demnach einer generellen und konkreten Abwägung zwischen den sich gegenüberstehenden Rechtsgütern (vgl. BVerfGE 35, 202 (221 ff.)).

    Auf der anderen Seite ist das konkrete Interesse, dessen Befriedigung die Sendung dient und zu dienen geeignet ist, zu bewerten und zu prüfen, ob und in wieweit dieses Interesse auch ohne oder eine geringere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes befriedigt werden kann (vgl. BVerfGE 35, 202 (225 f.);.

    Derartiger Erörterungen hätte es vorliegend schon deswegen bedurft, weil es nahe liegend ist, dass die Ausstrahlung von Bildern des Zeugen in Zusammenhang mit den Vorwürfen der Verletzung von Fürsorgepflichten anvertrauter Kinder eine "Prangerwirkung" haben könnte (vgl. BVerfGE 35, 202 (226 ff.)), obwohl der Zeuge selbst weder offen noch versteckt der Beteiligung an den berichteten Straftaten verdächtigt oder beschuldigt worden ist.

  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Auszug aus KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07
    8 Letztlich kommt es trotz der fest umrissenen Beschreibung bei relativen Personen der Zeitgeschichte häufig auf eine wertende Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921(1922 f.); BerlVerfGH NJW-RR 2007, 1686 (1687 f.); Dreier/Schulze, UrhG 3. Aufl., § 23 KUG Rn. 8; Steffen in Löffler, Presserecht 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 132 f.; von Strobe-Albeg in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 13 f.).
  • KG, 30.08.2005 - 14 U 271/02

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: Erneute Veröffentlichung

    Auszug aus KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07
    Da die Abbildungsfreiheit von relativen Personen der Zeitgeschichte jedoch ihren Grund in einem legitimen und vorrangigen Informationsinteresse der Allgemeinheit hat, ist sie räumlich, thematisch und zeitlich durch das Ereignis beschränkt, das den Betreffenden in Zusammenhang mit dem betreffenden zeitgeschichtlichen Ereignis bringt (vgl. KG ZUM-RD 2005, 558).
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