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   KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09   

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https://dejure.org/2010,56146
KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09 (https://dejure.org/2010,56146)
KG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 21 U 133/09 (https://dejure.org/2010,56146)
KG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 21 U 133/09 (https://dejure.org/2010,56146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Verwalter schließt Architektenvertrag: Wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter nicht ohne weiteres zur Planer-Beaufragung bevollmächtigt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsauftrag von WEG-Verwalter erhalten: Architektenhonorar ist zurückzuzahlen! (IBR 2012, 398)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    Dieses Wissen muss sich die Beklagte zurechnen lassen, wobei offen bleiben kann, ob analog § 31 BGB oder § 166 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 284; Aden, Wissenszurechnung in der Körperschaft, NJW 1999, 3098).

    Das Wissen eines anderen als des konkret handelnden, vertretungsbefugten Gesellschafters ist der GbR jedenfalls dann zuzurechnen, wenn die unterlassene Weitergabe an den handelnden Gesellschafter eine Verletzung der der Gesellschaft obliegenden Informationspflichten darstellt (BGH NJW 1999, 284, 286).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    Aus der Entscheidung des BGH vom 23.9.2008 - XI ZR 253/07 - ergebe sich, dass im Mahnantrag die Bezeichnung des geltend gemachten Anspruches als Bereicherungsanspruch zwingend sei.

    Die Anforderungen an diese Vorschrift können nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden, sondern hängen im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehendem Rechtsverhältnis und der Art der Ansprüche ab (Urteil des BGH vom 23.9.2008 - XI ZR 253/07, veröffentlicht in juris, Rz.18).

  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    § 531 Abs. 1 ZPO ist nicht anwendbar, da es an einer Zurückweisung fehlt (vgl. hierzu BGH NJW 1979, 2109, Zöller/Heßler § 531 Rn. 8).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    Das ist der Fall, wenn der Prozessvertreter durch den Grundsatz der Uneinschränkbarkeit der Vollmacht in eine Interessenkollision gedrängt würde, die der unbefangenen Ausübung des Mandats entgegenstehen würde, so dass einer Partei nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, sich auch für diesen Bereich möglicher überschneidender Interessen das Handeln des Anwalts zurechnen zu lassen (BGH NJW 1991, 1176, 1177).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    Obwohl der Beschluss vom 28.8.2006 seitens der Beklagten erstmalig in der Berufungsinstanz vorgetragen wird, ist er als unstreitiger Sachvortrag zu berücksichtigen; § 531 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen (vgl. hierzu Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 7. Aufl., Rn. 475; BGH NJW 2005, 291).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus KG, 09.11.2010 - 21 U 133/09
    § 62 Abs. 1 Weg steht der Anwendung des § 27 WEG in der seit dem 1.7.2007 geltenden Fassung nicht entgegen, da § 27 WEG nicht zu den nach § 62 Abs. 1 WEG weiterhin anzuwendenden Vorschriften der alten Fassung zählt (BGH NJW 2007, 3492), wobei der Verwalter auch nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG a. F. keine gesetzliche Vertretungsmacht hatte.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

    Von dieser Bestimmung wird jedoch Vorbringen nicht erfasst, das im ersten Rechtszug nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 U 243/12; BVerfG, Beschluss vom 30.01.1985 - 1 BvR 876/84, NJW 1985, 1150, 1151; BGH, Urteil vom 10.07.1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109; Urteil vom 17.10.1979 - VIII ZR 221/78, NJW 1980, 343, 344; OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.1993 - 4 U 126/92, NJW-RR 1994, 512; KG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09, juris; Ball, in: Musielak (Hrsg.), ZPO, 10. Aufl. 2013, § 531, Rdnr. 4a).
  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13

    Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Allerdings ist bereits generell fraglich, ob ein von einem Verwalter beauftragter Rechtsanwalt auf dessen Vertretungsbefugnis vertrauen darf, ohne sich eine Vollmachts- oder Ermächtigungsurkunde nach § 27 Abs. 6 WEG vorlegen zu lassen (vgl. dazu KG Berlin, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09 -, juris).
  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 113/20
    Auf die von der Klägerin erstinstanzlich zitierte Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 9. November 2020 - 21 U 133/09 (Bl. 102R d. A.) kommt es mithin nicht an.
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