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   KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12   

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https://dejure.org/2012,40806
KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 (https://dejure.org/2012,40806)
KG, Entscheidung vom 09.11.2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 (https://dejure.org/2012,40806)
KG, Entscheidung vom 09. November 2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 (https://dejure.org/2012,40806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 Nr 2 StrEG, § 81a Abs 1 StPO, § 81b StPO, § 127 Abs 2 StPO
    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit der Zuführung zur Identitätsfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer vorläufigen Festnahme gem. § 127 Abs. 2 StPO als mögliche Entschädigungspflicht; Entschädigung bei zwangsweise durchgeführter Zuführung zur Identitätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Zuführung zur Identitätsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Auszug aus KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12
    Für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des StrEG ist wegen deren klaren Regelungsgehaltes kein Raum; die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG ist abschließend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 1 U 31/15

    Kein Schmerzensgeld bei Aufopferung

    Nach der hier allein maßgeblichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 StrEG zieht lediglich die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO eine mögliche Entschädigungspflicht nach sich, nicht hingegen die - auch zwangsweise durchgeführte - Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 Satz i.V.m. 163 b und c Abs. 1 StPO; die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG ist abschließend (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09. November 2012 - 4 Ws 120/12, 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 -, Rn. 3, 5, juris; Dieter Meyer, Strafrechtsentschädigung 9. Aufl., § 2 StrEG Rn. 42 - missverständlich -).
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