Rechtsprechung
KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 09. November 2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 (https://dejure.org/2012,40806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 2 Nr 2 StrEG, § 81a Abs 1 StPO, § 81b StPO, § 127 Abs 2 StPO
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit der Zuführung zur Identitätsfeststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer vorläufigen Festnahme gem. § 127 Abs. 2 StPO als mögliche Entschädigungspflicht; Entschädigung bei zwangsweise durchgeführter Zuführung zur Identitätsfeststellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Zuführung zur Identitätsfeststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.08.2012 - 63 Js 4806/10
- KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller …
Auszug aus KG, 09.11.2012 - 4 Ws 120/12
Für eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des StrEG ist wegen deren klaren Regelungsgehaltes kein Raum; die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG ist abschließend (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 4 Ws 118/08 - m.w.Nachw.).
- OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 1 U 31/15
Kein Schmerzensgeld bei Aufopferung
Nach der hier allein maßgeblichen Bestimmung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 StrEG zieht lediglich die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO eine mögliche Entschädigungspflicht nach sich, nicht hingegen die - auch zwangsweise durchgeführte - Identitätsfeststellung nach § 127 Abs. 1 Satz i.V.m. 163 b und c Abs. 1 StPO; die Aufzählung der entschädigungsfähigen Tatbestände in § 2 Abs. 1, Abs. 2 StrEG ist abschließend (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09. November 2012 - 4 Ws 120/12, 4 Ws 120/12 - 141 AR 564/12 -, Rn. 3, 5, juris;… Dieter Meyer, Strafrechtsentschädigung 9. Aufl., § 2 StrEG Rn. 42 - missverständlich -).