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   KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14   

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https://dejure.org/2014,44653
KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14 (https://dejure.org/2014,44653)
KG, Entscheidung vom 09.12.2014 - 1 W 480/14 (https://dejure.org/2014,44653)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 1 W 480/14 (https://dejure.org/2014,44653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 Abs 1 FamFG, § 176 Abs 1 S 1 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB
    Kraftloserklärung einer Vorsorgevollmachtsurkunde: Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Bevollmächtigten gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Kraftloserklärung des Vollmachtgebers

  • RA Kotz

    Vorsorgevollmachtsurkunde kraftlos: Folgen für Vorsorgebevollmächtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Bevollmächtigten gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Kraftloserklärung des Vollmachtgebers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 59 ; BGB § 176 ; BGB § 1896
    Zulässigkeit der Beschwerde des Bevollmächtigten gegen die Bewilligung der öffentlichen Zustellung einer Kraftloserklärung des Vollmachtgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2015, 95
  • FamRZ 2015, 1045
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).

    Auch eine solche Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten kein subjektives Recht (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03 -, juris).

  • OLG Köln, 06.12.2010 - 16 Wx 96/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten gegen die Bewilligung

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Ein solches Recht der Beteiligten zu 1 wird durch den angefochtenen Beschluss nicht betroffen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 16 Wx 96/10 - juris; Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 76 . Gehrlein/Weinland in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 176, Rdn. 6; a.A. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 20 W 145/13 - juris).

    Mit Erteilung der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung (OLG Köln, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 16 Wx 96/10 - juris).

  • LG Hof, 22.02.2010 - 22 T 6/10

    Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht: Eigenes Beschwerderecht

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Allerdings ist der (Vorsorge-)Bevollmächtigte in der Vergangenheit teilweise als befugt angesehen worden, aus eigenem Recht gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde zu erheben (OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. BayObLG, a.a.O.; LG Hof, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 22 T 6-7/10 -, juris; Kretz, in: Jürgens.
  • BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 75/00

    Beschwerdeberechtigung eines Bevollmächtigten des Erblassers

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Auch eine solche Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten kein subjektives Recht (BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3Z BR 163/03 -, juris).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Erforderlich ist die Betroffenheit in einem dem Beschwerdeführer zustehenden subjektiven Recht (BGH, NJW 2002, 3240; 3242; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl., § 59, Rdn. 6).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG kann die Beteiligte zu 1 keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Gehörsgewährung herleiten (BVerfG, NJW 1982, 1579, 1582).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 59 FamFG, Rdn. 7; vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 W 530-531/07 - NJW 2009, 1425).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 20 W 145/13

    Prüfungsumfang bei Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Ein solches Recht der Beteiligten zu 1 wird durch den angefochtenen Beschluss nicht betroffen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 16 Wx 96/10 - juris; Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 76 . Gehrlein/Weinland in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 176, Rdn. 6; a.A. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 20 W 145/13 - juris).
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 15 W 122/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausschlagenden Erben gegen die Anordnung der

    Auszug aus KG, 09.12.2014 - 1 W 480/14
    Die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Hamm, FGPrax 2014, 121, 122; OLG München, NJW 2010, 2364; BayObLG, FGPrax 2003, 171, 172; NJW-RR 2001, 297).
  • OLG München, 26.02.2010 - 31 Wx 16/10

    Anordnung der Nachlasspflegschaft: Beschwerderecht des Inhabers einer

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

  • OLG München, 27.06.2018 - 34 Wx 438/17

    Antrag auf öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde

    Ist die Bevollmächtigte gemäß § 7 Abs. 2 FamFG nicht als Verfahrensbeteiligte, sondern als Dritte anzusehen (vgl. KG FGPrax 2015, 95; a. A. OLG Frankfurt BtPrax 2014, 179), so können ihr gemäß § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten des Verfahrens nur auferlegt werden, soweit sie die gerichtliche Tätigkeit veranlasst hat und ihr grobes Verschulden zur Last fällt.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2023 - 20 W 38/22

    Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Der hierauf gerichtete Antrag leitet ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein (vgl. Senat BtPrax 2014, 179; KG FGPrax 2015, 95, je zitiert nach juris; Sternal, FamFG, 21. Aufl., § 1 Rz. 17, je m. w. N.).

    Mit Erteilung der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte (hier: die Beschwerdeführerin) nämlich keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, so dass es durch die insoweit getroffene Entscheidung an der Beeinträchtigung eigener Rechte des Bevollmächtigten fehlt (vgl. dazu lediglich beispielhaft etwa KG FGPrax 2015, 95; OLG Köln NotBZ 2011, 298; FGPrax 2019, 238, je zitiert nach juris; Münchener Kommentar/Schubert, a.a.O., § 176 Rz. 6; BeckOGK/Deckenbrock, a.a.O., § 176 Rz. 16, dort mit vielfältigen weiteren Nachweisen; vgl. zur fehlenden Beschwerdeberechtigung des (Vorsorge-) Bevollmächtigten nach § 59 FamFG in anderen Sachzusammenhängen: BGH BtPrax 2020, 59; BtPrax 2019, 247; Senat Beschluss vom 11.06.2015, 20 W 155/15, Tz. 42 bei juris).

    Die Festsetzung des Beschwerdewerts beruht auf §§ 61, 36 Abs. 3 GNotKG (vgl. auch Senat BtPrax 2014, 179; KG FGPrax 2015, 95).

  • OLG Köln, 26.08.2019 - 2 Wx 248/19

    Öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung einer Vollmachtsurkunde

    Mit Vollmachtserteilung erhält der Bevollmächtigte keine eigene, sondern lediglich eine aus dem Recht des Vollmachtgebers abgeleitete Rechtsstellung, die Vertretungsmacht ist nichts weiter als die Legitimation, für einen anderen durch Handeln in dessen Namen für ihn gültige rechtsgeschäftliche Regelungen zu treffen (OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, 16 Wx 96/10 - juris- ; OLG Hamm FGPrax 2014, 121; KG FGPrax 2015, 95).
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