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KG, 09.12.2020 - 5 Ws 188/20 - 161 AR 185/20 |
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KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 5 Ws 188/20 - 161 AR 185/20 (https://dejure.org/2020,83436)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 154 StPO, § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
Berücksichtigung neuer, nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten für die Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 ; StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Berücksichtigung neuer, nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten für die Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB - rechtsportal.de
StPO § 154 ; StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Berücksichtigung neuer, nicht rechtskräftig festgestellter Straftaten für die Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.08.2020 - 246 Js 1125/16
- KG, 09.12.2020 - 5 Ws 188/20 - 161 AR 185/20
- LG Berlin, 06.04.2021 - 246 Js 1125/16
- KG, 09.07.2021 - 5 Ws 102/21
Wird zitiert von ...
- KG, 09.07.2021 - 5 Ws 102/21
Verfahrensfehlerhafte Durchführung der Anhörung zur Reststrafenaussetzung in …
Auf die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten hatte der Senat am 9. Dezember 2020 [5 Ws 188/20] den vorgenannten Beschluss aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen, weil deren Vorgehensweise an einem erheblichen Verfahrensmangel gelitten hatte: Die Kammer hat ihre Prognoseentscheidung auf einer unzureichenden Tatsachenbasis, u.a. einer zum Entscheidungszeitpunkt nicht mehr hinreichend aktuellen Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt, getroffen.