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   KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19   

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https://dejure.org/2021,59954
KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19 (https://dejure.org/2021,59954)
KG, Entscheidung vom 09.12.2021 - 5 U 151/19 (https://dejure.org/2021,59954)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 5 U 151/19 (https://dejure.org/2021,59954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Optimiere deinen Schlaf

    § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 339 BGB
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Kerngleichheit und Billigkeit einer Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe Auslegung von Unterlassungsverträgen Im Kern gleichartige Verletzungshandlungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Auslegung von Unterlassungsverträgen; Im Kern gleichartige Verletzungshandlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    (3) Bei der Billigkeitskontrolle ist weiter zu beachten, dass die Vertragsstrafe den Zweck hat, den Unterlassungsschuldner dadurch zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor weiteren Verstößen zurückschreckt (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, Rn. 16, juris - Vertragsstrafenklausel).

    Deshalb muss die Vertragsstrafe so hoch sein, dass sich ein Verstoß für den Verletzer voraussichtlich nicht mehr lohnt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, Rn. 17, juris - Vertragsstrafenklausel).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Die Vertragsstrafe ist nur bei schuldhafter Zuwiderhandlung verwirkt; das Verschulden wird allerdings bei einem Verstoß gegen die übernommene Unterlassungsverpflichtung grundsätzlich - und so auch hier - nach § 339 Satz 1 i. V. mit § 286 Abs. 4 BGB vermutet (BGH, Urteil vom 4. Mai 2017 - I ZR 208/15, Rn. 33, juris - Luftentfeuchter).

    (a) Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung nicht gegen die - ihr günstige - Annahme, derzufolge die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Unterlassungsvertrages im Streitfall ergibt, dass die vom Kläger gerügten Zuwiderhandlungen gegen das von der Beklagten abgegebene Unterlassungsversprechen als ein Verstoß zu behandeln sind (BGH, Urteil vom 04. Mai 2017 - I ZR 208/15, Rn. 36, juris - Luftentfeuchter).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Hierfür bedarf es mit Rücksicht darauf, dass die durch eine Verletzungshandlung ausgelöste Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht allein für die identische Verletzungsform eingreift, sondern auch alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen umfasst, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, Rn. 42, juris - Erinnerungswerbung im Internet), regelmäßig einer Unterlassungserklärung, die sich auf alle kerngleichen Verhaltensweisen erstreckt.

    (2) Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung kann daher regelmäßig - ggf. auch über ihren Wortlaut hinaus - dahin ausgelegt werden, dass diese auch gleichartige Verletzungsformen erfassen soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, Rn. 45, juris - Erinnerungswerbung im Internet; Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 58/06, Rn. 18, juris - Fußpilz; Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95, Rn. 26, juris - Der M.-Markt packt aus; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 145).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    (2) Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die von § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119 Rn. 44 nach juris - PRO-Verfahren).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Die Frage, wie hoch eine Vertragsstrafe bemessen sein muss, um dieser Funktion gerecht zu werden, lässt sich nicht allgemein, sondern immer nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (BGH, Urteil vom 7. Oktober.1982 - I ZR 120/80, Rn. 26, juris - Vertragsstrafeversprechen).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Dabei ist nach § 13a Abs. 1 UWG in der seit dem 2. Dezember 2020 geltenden Fassung, die nach § 15a Abs. 2 UWG in der seit dem 2. Dezember 2020 geltenden Fassung (im Folgenden n.F.), auch auf Abmahnungen Anwendung findet, die bereits vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" zugegangen sind (Goldmann in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 15a Rn. 8), unter anderem auf Art, Ausmaß und Folgen der begangenen Zuwiderhandlung für den Abmahnenden, Verschulden des Verletzers und dessen Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen, Größe, Marktstärke und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens des Schuldners sowie nach der weiterhin anwendbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschaliertem Schadensersatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 1993 - I ZR 54/91, Rn. 20 f., juris - Vertragsstrafebemessung).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Im Rahmen von § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 4 U 191/14, Rn. 35, juris - Seifenblasenflüssigkeit).
  • KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20

    Stichprobenprüfung des Amazon-Accounts - Prüfungspflichten eines Anbietenden auf

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung eine angemessene aber auch ausreichende Vertragsstrafe grundsätzlich mit bis zu 10.000,00 Euro angesetzt werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 5 U 3/20, Rn. 34, juris; Spoenle in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 13a UWG (Stand: 08.03.2021) Rn. 5).
  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - I ZR 37/07, Rn. 19, juris - Unrichtige Aufsichtsbehörde m. weit. Nachw.).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19
    (2) Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung kann daher regelmäßig - ggf. auch über ihren Wortlaut hinaus - dahin ausgelegt werden, dass diese auch gleichartige Verletzungsformen erfassen soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, Rn. 45, juris - Erinnerungswerbung im Internet; Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 58/06, Rn. 18, juris - Fußpilz; Urteil vom 10. Juli 1997 - I ZR 62/95, Rn. 26, juris - Der M.-Markt packt aus; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 13 Rn. 145).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 297/00

    "Olympiasiegerin"; Umfang einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

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