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   KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04   

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https://dejure.org/2005,3523
KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04 (https://dejure.org/2005,3523)
KG, Entscheidung vom 10.01.2005 - 8 U 17/04 (https://dejure.org/2005,3523)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 8 U 17/04 (https://dejure.org/2005,3523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertraglich vereinbarte Pflicht zur unmittelbaren Durchführung von Schönheitsreparaturen; Schadensersatzanspruch wegen nicht vorgenommener Schönheitsreparaturen; Wirksame Abwälzung der Pflicht zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter; Abwälzung von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Verpflichtung des Mieters zu "unverzüglichen" Schönheitsreparaturen

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen; Bedarfsklausel

  • Judicialis

    BGB n.F. § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertragsklausel über Durchführung von Schönheitsreparaturen durch Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel über Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnung unrenoviert übernommen - keine Schönheitsreparaturen!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln "nach Bedarf" sind bei unrenovierten Wohnungen unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Die Überbürdung von Schönheitsreparaturkosten in AGB ist jedoch wegen unangemessener Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dann unwirksam, wenn die Wohnung in nicht renoviertem Zustand übergeben wird - was nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Senates feststeht - und der Mieter zugleich zur Anfangsrenovierung verpflichtet ist (BGH, NJW 1993, 532).

    Der BGH hat mit Beschluss vom 2. Dezember 1992 (NJW 1993, 532) den Erlass eines Rechtsentscheides abgelehnt mit der Begründung des es auf die vorgelegt Rechtsfrage im zu entscheidenden Fall nicht ankomme, da der streitgegenständliche Formularvertrag ausdrücklich eine Renovierungspflicht zu Beginn des Mietvertrages vorsehe und die Abwälzung der Renovierungspflicht schon deshalb eine unangemessene Benachteilung darstelle.

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Ebenfalls ohne Belang für den hier zu entscheidenden Fall ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 - , denn die dort zugrunde liegenden Klauseln sind vom Wortlaut und Sinngehalt her mit den hier zu beurteilenden Klauseln nicht identisch.
  • BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 215/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03 - ist für den vorliegenden Rechtsstreit ohne Belang, obgleich der Bundesgerichtshof über identische Klauseln zu entscheiden hatte, denn dem Bundesgerichtshof lag - anders als in dem hier zu entscheidenden Fall - ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem die vermietete Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses renoviert war.
  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Der Verwender einer aus zwei Teilen bestehenden Klausel, deren einer Teil nur Bestand haben kann, wenn der andere Teil unwirksam ist, kann sich wegen des Verbots der Transparenz vorformulierter Vertragsbedingungen nicht zu seinen Gunsten auf die Unwirksamkeit des anderen Klauselteils berufen (BGH, NJW 2003, 2234).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist bei der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans nur dann wirksam, wenn der Mieter nicht zur Anfangsrenovierung verpflichtet ist und die Renovierungsfristen mit dem Anfang des Mietverhältnisses zu laufen beginnen (BGHZ 101, 253).
  • OLG Celle, 30.01.1996 - 2 UH 1/96

    Wirksamkeit einer vorformulierten Mietvertragsbestimmung über die Verpflichtung

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 30. Januar 1996 (WuM 1996, 202) ausgeführt, die den Mieter im Formularmietvertrag verpflichtende Klausel, die Schönheitsreparaturen "bei Bedarf" vorzunehmen, regele den Zeitpunkt für die durchzuführenden Arbeiten.
  • OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 20 REMiet 4/91

    Wirksamkeit von Regelungen über Schönheitsreparaturen in vorformulierten

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 8 U 17/04
    Das OLG Frankfurt hat dem BGH mit Beschluss vom 30. Juni 1992 (WuM 1992, 419) die Frage vorgelegt, ob die vorformulierte Mietvertragsbestimmung, nach der der Mieter sich verpflichtet, die Schönheitsreparaturen, wenn erforderlich, mindestens aber in den in einem Fristenplan festgelegten Zeiträumen fachgerecht ausführen zu lassen, bei unrenoviert übergebenen Wohnungen auch dahingehend auslegbar ist, dass mit ihr eine erst ab Mietbeginn laufende Regelung getroffen worden ist.
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