Rechtsprechung
KG, 10.01.2013 - (4) 151 AuslA 145/12 (216/12), (4) 151 Ausl A 145/12 (216/12) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 10 Abs 2 IRG, § 79 Abs 2 IRG, § 80 Abs 1 IRG, § 83b Abs 1 Buchst a IRG, § 83b Abs 2 S 1 Buchst b IRG
Auslieferung zur Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis einer Tatverdachtsprüfung im Verfahren über die Auslieferung eines ausländischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; Umfang gerichtlicher Überprüfung beim Entschluss der Staatsanwaltschaft zur Nichtgeltendmachung von ...
- Wolters Kluwer
Auslieferung an die Republik Finnland zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund Europäischen Haftbefehls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslieferung an die Republik Finnland zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund Europäischen Haftbefehls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bamberg, 27.09.2018 - 1 AuslA R 30/18
Umfang des geschützten diplomatischen Transitaufenthalts bei privater …
Damit ist dem Senat bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts grundsätzlich verwehrt (OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2018 - 6 AuslA 203/17 = StraFo 2018, 248; KG, Beschluss vom 10.01.2013 - [4] 151 AuslA 145/12 [bei juris], jeweils m.w.N.). - OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren
Ergibt sich aus den bekannten Umständen, dass die Bewilligungsbehörde aller Voraussicht nach aufgrund eines auf Null reduzierten Ermessens zur Geltendmachung eines Bewilligungshindernisses verpflichtet sein wird, ist die Anordnung von Auslieferungshaft unzulässig (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2007, 613, 614 und NJW 2007, 1702; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 209; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207 und Beschluss vom 10.01.2013, Az.: (4) 151 Ausl.A 145/12 (216/12);… Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 79 IRG, Rn. 9). - OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15
Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Vorabbewilligungsentscheidung …
§ 80 Abs. 1 Satz 2 IRG weist für den spezifischen Rechtshilfeverkehr auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls derartigen Delikten in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Regelfall einen maßgeblichen Bezug zu dem ersuchenden Mitgliedsstaat zu (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - (4) 151 AuslA 145/12 (216/12) - juris). - KG, 07.03.2018 - 151 AuslA 124/17
Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Ungarn: Rücküberstellungsvorbehalt bei …
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) steht einer Auslieferung nur dann entgegen, wenn der Verfolgte transportunfähig ist oder im Falle seiner Auslieferung die Gefahr des Todes oder schwerster gesundheitlicher Beeinträchtigungen drohen würde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 AK 45/10 - Senat, Beschluss vom 10. Januar 2013 - [4] 151 AuslA 145/12 [216/12] - ; beide bei juris und mwN). - KG, 21.06.2013 - 151 AuslA 18/13
Abwesenheitsurteile im Rechtsmittelverfahren: Beifügung ausländischer …
Ein solcher Verstoß ist zwar angenommen worden, wenn der Verfolgte dauerhaft transport- und haftunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen (Senat, Beschluss vom 10. Januar 2013 - [4] 151 AuslA 145/12 [216/12] - bei juris; OLG Hamm NStZ 2010, 707; OLG Stuttgart Justiz 2003, 31 [LS, Volltext bei juris]).