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   KG, 10.01.2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13)   

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https://dejure.org/2014,2328
KG, 10.01.2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13) (https://dejure.org/2014,2328)
KG, Entscheidung vom 10.01.2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13) (https://dejure.org/2014,2328)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13) (https://dejure.org/2014,2328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Protokollierung der Mitteilung des Nichtstattfindens von Gesprächen zur Vorbereitung einer Verständigung (hier: sog. Negativmitteilung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Protokollierungszwang bei Gesprächen über (Teil-)Einstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassen der Negativmitteilung bei Scheitern einer Verständigung ist mit Blick auf Gespräche über Einstellung unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

    Auszug aus KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
    Denn wenn man bedenkt, dass das Gebot, hinsichtlich eines Verständigungsgeschehens in der öffentlichen Hauptverhandlung (umfassende) Transparenz herzustellen, der Gewährleistung einer (öffentlichen) Kontrolle verständigungsbasierter Urteile dient, setzt die hierzu geschaffene inhaltliche Mitteilungspflicht zwingend voraus, dass überhaupt solche Gespräche stattgefunden haben, die auf eine Verständigung im Sinne des § 257c StPO abzielten (vgl. KG, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) - [juris]).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Auszug aus KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn Teileinstellungen Gegenstand der Erörterungen sind, denn diese können selbstverständlich Einfluss auf Schuld- und Strafausspruch des im Übrigen ergehenden Urteils haben (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 49).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat (insoweit ohne Not weit in die fachgerichtliche Bewertung eingreifend) zwar die Auffassung vertreten: Komme eine Verständigung - wie hier - nicht zu Stande und fehle es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, werde nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß grundsätzlich nicht auszuschließen sein (vgl. BVerfG NJW 2013, 1058, 1067; Unterstreichung durch den Senat).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts,

    Auszug aus KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
    Der Senat merkt lediglich an, dass der Revision zuzugestehen ist, dass es die Vorsitzende verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, die nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO obligatorische Negativmitteilung zu machen und gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu protokollieren (vgl. dazu BGH [4. Strafsenat] NStZ 2013, 541; enger BGHSt 58, 315 [2. Strafsenat] und beschränkt auf den Fall, dass tatsächlich Verständigungsgespräche stattgefunden haben).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13
    Der Senat merkt lediglich an, dass der Revision zuzugestehen ist, dass es die Vorsitzende verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, die nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO obligatorische Negativmitteilung zu machen und gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu protokollieren (vgl. dazu BGH [4. Strafsenat] NStZ 2013, 541; enger BGHSt 58, 315 [2. Strafsenat] und beschränkt auf den Fall, dass tatsächlich Verständigungsgespräche stattgefunden haben).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15

    Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender

    Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verfahren ganz oder nur zum Teil eingestellt wird (a. A. aber KG, Beschluss vom 10. Januar 2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13) -, NStZ 2014, S. 293).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 StR 571/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Zwar sind auch Gespräche über eine vollständige Verfahrenseinstellung gemäß § 153a StPO mitteilungsbedürftig nach § 243 Abs. 4 StPO (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 1422/15, Rn. 20, StV 2016, 409; a.A. noch KG, Beschluss vom 10. Januar 2014 - (2) 161 Ss 132/13 (47/13), NStZ 2014, 293), jedoch kann vorliegend ausnahmsweise das Beruhen der Verurteilung auf dem Verfahrensverstoß ausgeschlossen werden.
  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

    Zwar können im Strafprozess auch Gespräche über Verfahrensbeschränkungen (§§ 154, 154a StPO) ebenso wie solche über eine Totaleinstellung des Verfahrens (§§ 153, 153a StPO) grundsätzlich Gegenstand dokumentations- (§§ 212, 202a Satz 2 StPO) und mitteilungspflichtiger (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) Erörterungen sein (aA allerdings HansOLG, Beschl. v. 7. Februar 2014 - 3 REV 8/14; KG, Beschl. v. 10. Januar 2014 - [2] 161 Ss 132/13 (47/13), NStZ 2014, 293, 294; Schneider, NStZ 2014, 252, 262).
  • KG, 11.03.2014 - 161 Ss 21/14

    Fehlende Negativmitteilung und fehlendes Negativattest über

    Er braucht sich hierbei nicht mit dem Umstand zu befassen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner von den Revisionen angeführten Entscheidung - ohne Not weit in die fachgerichtliche Beurteilung eingreifend (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2014 - [2] 161 Ss 132/13 [47/13] -) und zudem ohne jede inhaltliche Argumentation, zumindest teilweise einfachrechtlich nicht schlüssig (vgl. BGH NJW 2013, 3045), - insoweit einfachrechtliche Maßgaben aufgestellt hat.
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