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   KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17   

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https://dejure.org/2019,386
KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17 (https://dejure.org/2019,386)
KG, Entscheidung vom 10.01.2019 - 22 U 86/17 (https://dejure.org/2019,386)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 22 U 86/17 (https://dejure.org/2019,386)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15

    Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für

    Auszug aus KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
    Insbesondere die Auferlegung der Verkehrssicherungspflicht auf den Hinterlieger spricht für dessen alleiniges Nutzungsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 189/15 - [27]).

    Das der Grunddienstbarkeit zu Grunde liegende Dauerschuldverhältnis ist deshalb unkündbar (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 189/15 - [35]).

  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Auszug aus KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
    (4) Ebenso spricht die alleinige Kostentragungspflicht der Beklagten für die Zaunanlage sowie für Herstellung, Instandhaltung, Verkehrssicherungspflicht und Pflege des Weges gegen eine verbleibende Mitnutzung (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 42/04 - [B.II.2.d)cc)-dd)]).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
    f) Die Veränderung durch die Anbauten bzw. den Anbau an dem Haus des Klägers gibt zweifelsfrei keinen Anspruch auf Anpassung nach § 313 Abs. 1 BGB oder (Teil-) Kündigung nach § 313 Abs. 3 S. 2 i.V.m. S. 1 BGG, weil er ohne Rücksicht auf die Sachlage - für den erforderlichen absoluten Mindestabstand (3 m) den Weg ausnutzend - angebaut und daher die maßgeblichen Verhältnisse selbst geschaffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2010 - X ZR 122/07 - [27]; Finkenauer in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 313 Rn. 75).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Auszug aus KG, 10.01.2019 - 22 U 86/17
    (1) Zunächst hätte das Nutzungsrecht der Beklagten bzw. der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks als Mitnutzungsrecht gekennzeichnet werden müssen (vgl. Formulierung bei BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 22/15), was zweifellos nicht der Fall ist.
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