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   KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12   

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https://dejure.org/2014,3563
KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12 (https://dejure.org/2014,3563)
KG, Entscheidung vom 10.02.2014 - 20 U 308/12 (https://dejure.org/2014,3563)
KG, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 20 U 308/12 (https://dejure.org/2014,3563)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 AnfG, § 880 BGB
    Anfechtungsverfahren außerhalb der Insolvenz: Anspruch auf Einräumung des Vorrangs einer Sicherungshypothek gegenüber anfechtbar erworbenem Grundpfandrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Anfechtung des Erwerbs eines vorrangigen Grundpfandrechts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch auf Einräumung eines Vorrangs bei der Gläubigeranfechtung eines Grundpfandrechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einräumung eines Vorrangs; Anfechtungsanspruch; Inkongruenz; Anfechtungsfrist; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Kenntnis des Anfechtungsgegners; Beweisanzeichen; Grundpfandrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schuldrechtlicher Anspruch auf Einräumung eines Vorrangs auch bei wirksamer Anfechtung eines Grundpfandrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Anfechtung des Erwerbs eines vorrangigen Grundpfandrechts

  • rechtsportal.de

    AnfG § 11 Abs. 1 ; BGB § 880
    Rechtsfolgen der Anfechtung des Erwerbs eines vorrangigen Grundpfandrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundpfandrecht anfechtbar: Anspruch auf Einräumung eines Vorrangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 786
  • BauR 2014, 1193
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 8^1/94 = BGHZ 130, 314).

    Der Gläubiger hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch, dass das Recht des Anfechtungsgegners bei der Zwangsvollstreckung nicht berücksichtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314 Rn 22, BGH, Urteil vom 09. Mai 1996 - IX ZR 50/95 Rn 9; Huber, aaO, § 11 Rn 21; § 13 Rn 25; Kirchhof, aaO, § 11 Rn 68).

    Der BGH ist von der genannten Entscheidung (BGH Urteil v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314) in Bezug auf ein anfechtbar eingeräumtes dingliches Wohnrecht und eine Auflassungsvormerkung ausdrücklich abgewichen.

    Soweit sich im Einzelfall aus § 823 II BGB i.V.m. § 288 StGB bzw. § 826 BGB ein entsprechender Anspruch ergeben kann, wenn bei einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Schuldner planmäßig mit eingeweihten Dritten zusammenwirkt, um sein wesentliches pfändbares Vermögen dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen (BGH, Urt. vom 09. Mai 1996 - IX ZR 50/95 Rn 11; BGHZ 130, 314, Rn 49 ff), entspricht der Klägervortrag nicht den hohen Anforderungen an ein kollusives Zusammenwirken.

  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 50/95

    Rechtsfolgen der Anfechtung der Einräumung eines Grundpfandrechts

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Der Gläubiger hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch, dass das Recht des Anfechtungsgegners bei der Zwangsvollstreckung nicht berücksichtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314 Rn 22, BGH, Urteil vom 09. Mai 1996 - IX ZR 50/95 Rn 9; Huber, aaO, § 11 Rn 21; § 13 Rn 25; Kirchhof, aaO, § 11 Rn 68).

    Soweit sich im Einzelfall aus § 823 II BGB i.V.m. § 288 StGB bzw. § 826 BGB ein entsprechender Anspruch ergeben kann, wenn bei einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Schuldner planmäßig mit eingeweihten Dritten zusammenwirkt, um sein wesentliches pfändbares Vermögen dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen (BGH, Urt. vom 09. Mai 1996 - IX ZR 50/95 Rn 11; BGHZ 130, 314, Rn 49 ff), entspricht der Klägervortrag nicht den hohen Anforderungen an ein kollusives Zusammenwirken.

  • RG, 08.01.1915 - VII 354/14

    Hypothek; Gläubigeranfechtung; Rückgewähr

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Das Reichsgericht hatte zunächst beiläufig geäußert, dass diesbezüglich keine Bedenken bestünden (vgl. RGZ 86, 99/101), dann jedoch ausdrücklich festgestellt, dass ein Anspruch auf Einräumung des Vorrangs einer Zwangshypothek gegenüber einer vorrangig und anfechtbar eingetragenen Hypothek nicht bestehe (vgl. RGZ 131, 340 = JW 1931, 2101).
  • OLG München, 15.03.2011 - 34 Wx 140/10

    Grundbuchverfahren: Bestimmtheit eines Titels zur Eintragung eines Rangrücktritts

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Der Anspruch auf Eintragung des Vorrangs folgt nicht bereits aus dem vom Landgericht zugesprochenen Anspruch auf Nichtgebrauch der Grundschuld, denn dem Tenor ist auch bei gebotener Auslegung ein Anspruch auf grundbuchrechtliche Bewilligung nicht zu entnehmen (vgl. OLG München, Beschl. v. 15.03.2011 - 34 Wx 140/10 = NZI 2011, 326).
  • RG, 03.03.1931 - VII 218/30

    1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Das Reichsgericht hatte zunächst beiläufig geäußert, dass diesbezüglich keine Bedenken bestünden (vgl. RGZ 86, 99/101), dann jedoch ausdrücklich festgestellt, dass ein Anspruch auf Einräumung des Vorrangs einer Zwangshypothek gegenüber einer vorrangig und anfechtbar eingetragenen Hypothek nicht bestehe (vgl. RGZ 131, 340 = JW 1931, 2101).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus KG, 10.02.2014 - 20 U 308/12
    Eine Benachteiligung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt ausgeschlossen, dass das Grundstück bereits wertausschöpfend belastet gewesen wäre (vgl. dazu BGH Urt. v. 17.12.1998 - IX ZR 196/97 = NJW 1999, 1395 Rn 26).
  • FG Hamburg, 15.04.2014 - 3 V 63/14

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1

    Nicht erforderlich ist zudem, dass der Vorsatz darauf gerichtet ist, einen bestimmten, z. B. den später anfechtenden, Gläubiger zu benachteiligen (KG Berlin, Urteil vom 10.02.2014 20 U 308/12, juris; Nerlich/Niehus, AnfG, § 3 Rn. 13).
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