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   KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08   

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https://dejure.org/2009,31191
KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08 (https://dejure.org/2009,31191)
KG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 7 U 182/08 (https://dejure.org/2009,31191)
KG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 7 U 182/08 (https://dejure.org/2009,31191)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast und Anforderungen bezüglich der Vereinbarung einer Baukostengrenze (IBR 2010, 1104)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Erforderlich sind vielmehr weitere Umstände, die einen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lassen (BGH NJW 1999, 3554, 3555).

    Ein Schadenersatzanspruch der Beklagten ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Verpflichtung des Architekten, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. BGH NJW 1999, 3554, 3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392).

  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 115/92

    Ersatzpflichten des Architekten wegen Überschreitens einer vom Bauherrn

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Vielmehr müssen die verschiedenen Elemente der Schadensberechnung dargetan und einander gegenübergestellt werden (BGH BauR 1994, 268).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2004 - 4 U 589/03

    Beweislast für abweichende Erklärungen außerhalb einer Urkunde -

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Ergibt sich die Vorgabe bestimmter Baukosten - wie hier - nicht aus dem Architektenvertrag, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Privaturkunde gegen eine solche Vorgabe im Sinne einer Vereinbarung (so auch OLG Saarbrücken BauR 2005, 1957; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn 1781).
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06

    Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Ein Schadenersatzanspruch der Beklagten ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Verpflichtung des Architekten, auch in den Fällen, in denen die Parteien eine Kostengrenze nicht als Beschaffenheit des Architektenwerks vereinbart haben, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen und den Auftraggeber über etwaige Kostenmehrungen zu informieren (vgl. BGH NJW 1999, 3554, 3556; OLG Koblenz OLGR 2007, 392).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Auch die am Ende erreichte Bausumme muss ermittelt und um diejenigen Beträge bereinigt werden, welche auf Sonderwünsche, spätere Änderungen durch den Bauherrn und dergleichen zurückzuführen sind (BGH BauR 1997, 494, 495).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus KG, 10.03.2009 - 7 U 182/08
    Solche besonderen Umstände können etwa in der mehrfachen Verwendung einer Planung liegen (BGH NJW 1997, 2329, 2330).
  • KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08

    Architektenvertrag: Zusätzliches Honorar für Bestandsaufnahme und

    Voraussetzung dafür ist, das die Parteien im Vertrag eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Höhe der Baukosten getroffen haben müssen, was hier unstreitig nicht der Fall ist (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12.Aufl., Rn.1781 m.w.N.; Senatsurteil vom 10.3.2009 - 7 U 182/08 -).
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