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   KG, 10.03.2010 - 26 W 40/09   

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https://dejure.org/2010,21593
KG, 10.03.2010 - 26 W 40/09 (https://dejure.org/2010,21593)
KG, Entscheidung vom 10.03.2010 - 26 W 40/09 (https://dejure.org/2010,21593)
KG, Entscheidung vom 10. März 2010 - 26 W 40/09 (https://dejure.org/2010,21593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 22 Nr 2 EGV 44/2001, Art 27 EGV 44/2001, Art 267 AEUV
    Vorlage zur Vorabentscheidung: Zuständigkeit für eine Klage einer juristische Person des öffentlichen Rechts gegen ein international tätiges Bank- und Finanzinstitut mit Hauptsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Überprüfung der Wirksamkeit von Organbeschlüssen juristischer Personen

  • unalex.eu

    Art. 22 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Ausschließlicher Gerichtsstand in Gesellschaftsangelegenheiten - Beschlüsse von Gesellschaften - Klagen über die Gültigkeit von Beschlüssen

  • publications.europa.eu
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Überprüfung der Wirksamkeit von Organbeschlüssen juristischer Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2070
  • NZG 2010, 913
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.10.2008 - C-372/07

    Hassett und Doherty - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus KG, 10.03.2010 - 26 W 40/09
    Der Gerichtshof hat insoweit mit seiner Entscheidung vom 2. Oktober 2007 in der Sache Nicole Hassett ./.South Eastern Health Board und Cheryl Doherty ./. North Western Health Board - C-372/07 - lediglich deutlich gemacht, dass der Anwendungsbereich des Art. 22 Nr. 2 EuGVVO sich nur auf Rechtsstreitigkeiten bezieht, welche die Wirksamkeit von Organbeschlüssen im Hinblick auf das Statut der juristischen Person oder Gesellschaft betreffen.
  • BGH, 31.03.2016 - I ZB 76/15

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Schiedsspruchs: Auslegung des

    Da die Verträge vom 10. Oktober 2007 in englischer Sprache abgefasst waren, liegt nicht fern, dass mit der Einfügung "und andere hat es zwischen Parteien nicht gegeben" die in englischsprachigen Vertragstexten häufige Klausel "Entire agreement" gemeint sein sollte, wonach sämtliche Vereinbarungen der Parteien, die sich auf einen bestimmten Vertrag beziehen, in dem Vertragsdokument selbst enthalten sein müssen (zu dieser Klausel vgl. etwa BAG, NJW 2015, 670 Rn. 6; KG, NZG 2010, 913).
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