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   KG, 10.04.2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07   

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https://dejure.org/2007,40592
KG, 10.04.2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07 (https://dejure.org/2007,40592)
KG, Entscheidung vom 10.04.2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07 (https://dejure.org/2007,40592)
KG, Entscheidung vom 10. April 2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07 (https://dejure.org/2007,40592)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus KG, 10.04.2007 - 3 Ws (B) 148/07
    Vielmehr genügt stets, dass der Verteidiger tatsächlich beauftragt war, als er die jeweiligen Erklärungen abgab, denn die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab (BGHSt 36, 259; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1 (vollständig abgedruckt in juris); Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., vor § 137 Rdn. 9).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 267/99

    Verwerfungskompetenz des Tatgericht für Revisionsanträge; Bevollmächtigung des

    Auszug aus KG, 10.04.2007 - 3 Ws (B) 148/07
    Vielmehr genügt stets, dass der Verteidiger tatsächlich beauftragt war, als er die jeweiligen Erklärungen abgab, denn die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab (BGHSt 36, 259; BGHR StPO § 346 Abs. 1 Form 1 (vollständig abgedruckt in juris); Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., vor § 137 Rdn. 9).
  • OLG Rostock, 05.06.2018 - 20 Ws 99/18

    Pflichtverteidigung: Eigenes Beschwerderecht des Verteidigers gegen die Ablehnung

    Nachdem ein Rechtsanwalt auch ohne Vorlage einer Vollmachturkunde zur Einlegung von Rechtsmitteln für den Beschuldigten berechtigt ist, wenn er dazu nur tatsächlich beauftragt war (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2007 - 2 Ss 58/07 - 3 Ws (B) 148/07 -, juris), kann angesichts der Bestimmung des § 297 StPO allein aus dem Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht, zumal wenn sie - wie hier - nicht zusammen mit der Rechtmittelschrift zu den Akten gereicht wurde, nicht der Schluss gezogen werden, dass jedwedes vom Verteidiger verfasste Rechtsmittel auch ohne oder im vorliegenden Fall sogar trotz abweichender Erklärung gleichwohl im Namen des Mandanten eingelegt wird.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2013 - 1 Ws 39/13

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung trotz fehlender schriftlicher Vollmacht

    Es genügt stets, dass der Verteidiger tatsächlich beauftragt war, als er die jeweilige Erklärung abgab (BGHSt 36, 259, 260 f.; KG, 3 Ws (B) 148/07 vom 10. April 2007, Rdnr. 2 ).
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