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   KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07   

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https://dejure.org/2008,24762
KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07 (https://dejure.org/2008,24762)
KG, Entscheidung vom 10.04.2008 - 23 U 84/07 (https://dejure.org/2008,24762)
KG, Entscheidung vom 10. April 2008 - 23 U 84/07 (https://dejure.org/2008,24762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Verjährung des Auseinandersetzungsanspruchs aus einem beendeten Gesellschaftsverhältnis unter Berücksichtigung offener Darlehensforderungen; Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Gesellschaftsverträge sowie Auswirkungen der ...

  • Judicialis

    BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 735; ; BGB § 739; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 735; BGB § 739
    Befreiung ausscheidender Gesellschafter von der Nachschusspflicht gemäß § 739 BGB nur bei ausdrücklicher Regelung im Gesellschaftsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 396/03

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07
    Insoweit wird auf die in der Verfügung des Senats vom 08.10.2007 genannte Rechtsprechung des BGH sowie ergänzend auf die Entscheidung des BGH im Urteil vom 15.02.2005 - XI ZR 396/03 - Bezug genommen.
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 74/81

    Wirksamkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer

    Auszug aus KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07
    Eine BGB-Gesellschaft, deren Geschäfte ein nicht zum Kreis der Gesellschafter zählender Dritter führt, entspricht zwar nicht dem gesetzlichen Regeltyp, ist aber rechtlich zulässig (BGH, Urteil vom 22. März 1982 - II ZR 74/81, NJW 1982, 2495 m.w.Nachw.) und bei Publikumsgesellschaften wie der vorliegenden GbR allgemein üblich (vgl. Münchener Kommentar zum BGB/Ulmer, 4. Aufl. § 709 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 282/05

    Wirksamkeit einer in Gesellschaftsvertrag nicht vereinbarten, gleichwohl

    Auszug aus KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07
    Mithin kann die Verjährung von Rückforderungsansprüchen frühestens nach dem Erlass der Urteile des BGH Ende 2006/Anfang 2007 (vgl. z.B. das Urteil des BGH zur Nachschussverpflichtung in ZIP 2007, 766) begonnen haben.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus KG, 10.04.2008 - 23 U 84/07
    Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist nach der neuesten Rechtsprechung des BGH der Fristbeginn in Überleitungsfällen gemäß Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu berechnen (BGH Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06 -).
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