Rechtsprechung
   KG, 10.04.2017 - (5) 161 Ss 173/16 (49/16)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14795
KG, 10.04.2017 - (5) 161 Ss 173/16 (49/16) (https://dejure.org/2017,14795)
KG, Entscheidung vom 10.04.2017 - (5) 161 Ss 173/16 (49/16) (https://dejure.org/2017,14795)
KG, Entscheidung vom 10. April 2017 - (5) 161 Ss 173/16 (49/16) (https://dejure.org/2017,14795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil bei Vorliegen von Belastungsindizien und einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch trotz erheblicher Belastungsindizien; Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"

  • strafrechtsiegen.de

    Gefährliche Körperverletzung - Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch trotz erheblicher Belastungsindizien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris).

    Insbesondere wenn jedoch das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl erhebliche Belastungsindizien vorliegen, muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris; Ott in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 51, 82).

    Auch geht die Kammer grundsätzlich zutreffend davon aus, dass ein Wechsel der Einlassung im Laufe des Verfahrens ein Indiz für die Unrichtigkeit der Einlassung in der Hauptverhandlung sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris Rdn. 26 m.w.N.).

    Zu beanstanden ist darüber hinaus, dass die Kammer - trotz des von ihr aufgezeigten Widerspruchs zwischen den verschiedenen Einlassungen des Angeklagten - diese in der Darstellung des Ergebnisses der Berufungshauptverhandlung jeweils einzeln betrachtet und auf dieser Grundlage unterschiedliche in Betracht kommende Handlungsabläufe (neben dem von dem Zeugen A... beschriebenen Tatgeschehen und dem von der Kammer als "die wahrscheinlichste Tatbegehung" bezeichneten Ablauf) benennt (zur Unzulässigkeit der einzelnen Abhandlung verschiedener Einlassungen vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris Rdn. 26).

    d) Die Urteilsgründe weisen schließlich auch nicht aus, dass das Landgericht eine erschöpfende Gesamtwürdigung aller Indizien vorgenommen, also nicht nur die einzelnen Beweisergebnisse isoliert gewertet, sondern sie in eine umfassende Gesamtabwägung eingestellt hat (dazu vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Es ist danach bei einer sorgfältigen und umfassenden Würdigung aller Erkenntnisse nicht schon im Ansatz ausgeschlossen, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht (vgl. BGH a.a.O.; Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29b; vgl. ferner BGH NStZ 2004, 635 - juris Rdn. 27).

    Vor allem aber hat sie sich nicht damit auseinandergesetzt, dass die Angaben des Nebenklägers - auch soweit sie das eigentliche Tatgeschehen betreffen - durch andere, von ihr als zuverlässig angesehene oder zu Unrecht nicht berücksichtigte Beweismittel gestützt werden (dazu vgl. BGH StraFo 2008, 82 - juris Rdn. 16; NStZ 2004, 635 - juris Rdn. 27).

    Vielmehr werden die Angaben des Nebenklägers unter anderem durch die vorstehend dargelegten Indizien (zu weiteren Indizien vgl. nachfolgend d)) und hinsichtlich der eigentlichen Tathandlung sogar durch die Einlassung des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung bestätigt (zum Ausschluss der Beweissituation "Aussage gegen Aussage" vgl. BGH NStZ 2003, 498 - juris Rdn. 22; NStZ 2004, 635 - juris Rdn. 27).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Diese Grundsätze gelten auch in "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen, die allerdings erheblich erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung auslösen (vgl. BGHSt 44, 153; BGH StV 2001, 551; Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29b).

    Auch wenn sich also die Aussage des einzigen Belastungszeugen teilweise als unwahr erweist, ist es nicht ausgeschlossen, ihr im Übrigen dennoch zu glauben, wenn außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe hierfür sprechen (vgl. BGHSt 44, 153; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23 und 29; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10 - und 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 -, jeweils juris; Ott a.a.O.; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1481) und der Zeuge nicht in einem wesentlichen Detail bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. BGHSt 44, 256), was in den Urteilsgründen jeweils darzulegen ist.

    47 Eine "Aussage gegen Aussage"-Konstellation, bei der eine Verurteilung aufgrund der Angaben des einzigen Belastungszeugen voraussetzen würde, dass dieser einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen wird (vgl. BGHSt 44, 153 - juris Rdn. 14 f.; Rdn. Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29b; Sander StV 2000, 45, 47), ist danach nicht gegeben; denn es liegt nicht so, dass ein seine Schuld im Kern bestreitender Angeklagter allein durch die Aussage eines einzigen Zeugen belastet wird.

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Eine Auseinandersetzung mit dem von dem Zeugen insgesamt gezeigten Aussageverhalten im Wege einer Konstanzanalyse (dazu vgl. BGHSt 45, 164 - juris Rdn. 26) fehlt.

    (aa) Die Kammer hat mögliche aussageimmanente Qualitätsmerkmale (dazu vgl. BGHSt 45, 164 - juris Rdn. 21) nicht erwogen.

  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Das Tatgericht ist nicht gehindert, sich auf der Grundlage einer teilweise für unzutreffend erachteten Zeugenaussage rechtsfehlerfrei eine Überzeugung von einer Tat zu bilden, wobei eine derartige Beweiswürdigung indes der Darlegung der hierfür maßgebenden Gründe bedarf (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 152 - juris Rdn. 11; NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 6; Ott, a.a.O., § 261 Rdn. 29; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1487a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage - wie etwa fehlende Konstanz oder Genauigkeit - weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 - juris Rdn. 18).

  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schwächen einer Aussage - wie etwa fehlende Konstanz oder Genauigkeit - weniger schwer wiegen, wenn sie nicht den Kernbereich des Vorwurfs, sondern Randgeschehen betreffen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 332 - juris Rdn. 8; Beschluss vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 - juris Rdn. 18).

    Auch wenn sich also die Aussage des einzigen Belastungszeugen teilweise als unwahr erweist, ist es nicht ausgeschlossen, ihr im Übrigen dennoch zu glauben, wenn außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe hierfür sprechen (vgl. BGHSt 44, 153; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23 und 29; BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 369/10 - und 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 -, jeweils juris; Ott a.a.O.; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1481) und der Zeuge nicht in einem wesentlichen Detail bewusst falsche Angaben gemacht hat (vgl. BGHSt 44, 256), was in den Urteilsgründen jeweils darzulegen ist.

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris).

    Insbesondere wenn jedoch das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl erhebliche Belastungsindizien vorliegen, muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris; Ott in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 51, 82).

  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Die Zugehörigkeit einzelner Teile des bekundeten Geschehens zum Kern- oder Randbereich lässt sich nicht abstrakt feststellen, sondern ist im Einzelfall - auch unter Berücksichtigung der Opfersicht - zu beurteilen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 118; Eisenberg, a.a.O., Rdn. 1487a).
  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Vielmehr werden die Angaben des Nebenklägers unter anderem durch die vorstehend dargelegten Indizien (zu weiteren Indizien vgl. nachfolgend d)) und hinsichtlich der eigentlichen Tathandlung sogar durch die Einlassung des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung bestätigt (zum Ausschluss der Beweissituation "Aussage gegen Aussage" vgl. BGH NStZ 2003, 498 - juris Rdn. 22; NStZ 2004, 635 - juris Rdn. 27).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16
    Kann er die erforderliche Gewissheit von der Schuld des Angeklagten nicht gewinnen, so hat das Revisionsgericht dies regelmäßig hinzunehmen; es kommt nicht darauf an, ob eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 146) oder ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (vgl. BGH NStZ 2004, 35).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 156/00

    Fehlerhafte Beweiswürdigung durch das Tatgericht; Sexueller Mißbrauch von Kindern

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05

    Beweiswürdigung beim Freispruch (überspannte Anforderung an die erforderliche

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09

    Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 369/10

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Aussage gegen

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 -, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 10. April 2017 - [5] 161 Ss 173/16 [49/16] -, juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht