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KG, 10.05.1971 - 1 Ws 33, 35/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhängung; Ordnungsgeld; Ordnungsgeldstrafe; Ladung; Angeklagter; Beweismittel; Zweck; Öffentlichkeit; Ausbleiben; Zeuge; Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 51
Papierfundstellen
- JR 1971, 338
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05
Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen
Für andere Fälle des Missbrauchs prozessualer Befugnisse im Strafverfahren, die der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt hat, gilt - wie in jedem Prozess - das allgemeine Missbrauchsverbot (BGHSt 38, 111, 112 f.; BGH StV 2001, 100 f. und 101; KG JR 1971, 338 mit zust. Anm. Peters;… Weber GA 1975, 289, 295; Fahl, Rechtsmissbrauch im Strafprozess S. 68 ff., 124 ff.; Niemöller StV 1996, 501 ff.; Fischer NStZ 1997, 212, 216 f.; Kudlich NStZ 1998, 588 ff.; Roxin in FS für Hanack S. 1, 19 f.;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. Einl. Rdn. 111;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49;… Pfeiffer in KK 5. Aufl. Einl. Rdn. 22 a). - BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
Insoweit gilt, daß im Strafverfahren - wie in jedem Prozeß - der Gebrauch prozessualer Rechte zum Erreichen rechtlich mißbilligter Ziele untersagt ist; auch hier besteht ein allgemeines Mißbrauchsverbot (KG JR 1971, 338 mit Anm. Peters;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Einleitung Rdn. 111;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. vor § 226 Rdn. 49;… Rüping, Das Strafverfahren, 2. Aufl. S. 16 f;… Schlüchter, Das Strafverfahren, 2. Aufl. Rdn. 161 a.E.;… Weber GA 1975, 289, 295). - KG, 14.03.2005 - 3 Ws 92/05
Strafvollzug: Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen Anhalten einer Briefsendung …
Insoweit gilt, dass im Strafverfahren der Gebrauch prozessualer Rechte zum Erreichen rechtlich missbilligter Ziele untersagt ist; auch hier besteht ein allgemeines Missbrauchsverbot (vgl. Kammergericht JR 1971, 338; BGHSt 38, 111, 112).