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   KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90   

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https://dejure.org/1991,3569
KG, 10.05.1991 - 24 W 6578/90 (https://dejure.org/1991,3569)
KG, Entscheidung vom 10.05.1991 - 24 W 6578/90 (https://dejure.org/1991,3569)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 1991 - 24 W 6578/90 (https://dejure.org/1991,3569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessstandschaft bei Verwalterwechsel; Nachträgliche Ermächtigung zur Geltendmachung von Ansprüchen durch Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verwalterermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1363
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 21 U 94/04

    Zur Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit bei vertraglichen

    Doch selbst ein "nur bevollmächtigter" Verwalter wäre nach obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Koblenz NZM 2000, 518; KG NJW-RR 1991, 1363) auch im eigenen Namen als klagebefugt anzusehen.
  • KG, 30.07.1997 - 24 W 2316/96

    Rechtsschutzinteresse des Verwalters an der Ungültigerklärung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. OLGZ 1992, 57 = NJW-RR 1991, 1363; WuM 1991, 628) bleibt eine einmal gegebene Prozeßvoraussetzung (hier die Prozeßführungsbefugnis) nach prozessualen Grundsätzen (analog § 265 Abs. 2 ZPO ) bestehen.

    Es ist allgemein anerkannt, daß in das Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG auch Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Verwalter aus dem Verwalterverhältnis gehören (vgl. Senat, OLGZ 1988, 185; OLGZ 92, 57, 58; BayObLG, WE 1990, 172).

  • OLG Köln, 22.04.2005 - 16 Wx 59/05

    Rechtsweg für Ansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den früheren

    Die Zuständigkeit gemäß § 43 WEG ist auch dann gegeben, wenn es - wie hier - um Ansprüche gegen einen früheren "faktischen" Verwalter geht, der nicht wirksam zum Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt worden war (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., Weitnauer-Mansel, a.a.O., § 43 Rdnr. 23; § 43 Rdnr. 47; Hügel in Bamberger/Roth, WEG 2003; § 43 Rdnr. 5; KG OLGZ 1992, 57).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Grundsätzlich ist eine nachträgliche Genehmigung mit Rückwirkung zumindest bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz, wohl sogar bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. insoweit etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 167 unter Hinweis auf BayObLG WE 1990, 218, und KG NJW-RR 1991, 1363; Staudinger/Bub, a.a.O., § 27 WEG Rz. 297) möglich.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Grundsätzlich ist eine nachträgliche Genehmigung mit Rückwirkung zumindest bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz möglich (vgl. Senat, Beschluss vom 04.07.2003, Az. 20 W 11/02; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 173 unter Hinweis auf BayObLG WE 1990, 218; und KG NJW-RR 1991, 1363; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 27 WEG Rz. 297).
  • KG, 16.02.2000 - 24 W 3925/98

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass die Verwalterin durch den Eigentümerbeschluss vom 13. April 1997 zu TOP 13 zur Geltendmachung des Anspruchs im gerichtlichen Verfahren ermächtigt ist, dieser Beschluss selbst noch nicht konstitutiv die Verpflichtung des Antragsgegners zur Beendigung bzw. Unterlassung der konkreten Nutzung seines Teileigentums festlegt (Senat NJW-RR 1997, 1033 = ZMR 1997, 318) und die Verwalterin auch berechtigt ist, das Verfahren in Verfahrensstandschaft zu führen, weil ihr insoweit ein Wahlrecht zusteht (Senat NJW-RR 1991, 1363; BayObLG ZMR 1997, 42).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 20 W 18/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdebefugnis des vollmachtlosen Vertreters;

    Grundsätzlich ist zwar eine nachträgliche Genehmigung mit Rückwirkung zumindest bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz, wohl sogar bis zum Abschluss des Rechtsbeschwerdeverfahrens (vgl. insoweit etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 173 unter Hinweis auf BayObLG WE 1990, 218 und Kammergericht NJW-RR 1991, 1363; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 27 WEG Rz. 297) möglich.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99

    Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu

    b) Der Eintritt der neuen Verwalterin anstelle der ursprünglichen Antragsgegnerin war in entsprechender Anwendung von § 263 ZPO auch in der Beschwerdeinstanz zulässig; das dafür erforderliche Einverständnis der bisherigen Antragsgegnerin und früheren Verwalterin lag vor (vgl. BGHZ 65, 264/268; 123, 132/136; KG NJW-RR 1991, 1363 f.; Staudinger/Wenzel WEG Rn. 40 vor § 43 ).
  • OLG Koblenz, 22.01.1999 - 10 U 1611/96
    Die von den Wohnungseigentümern beschlossene Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen ermöglicht es, regelmäßig anstelle der Verfahrensvertretung auch aus Gründen der Prozeßökonomie - Vermeidung von Mehrkosten oder Vereinfachung - die Verfahrensstandschaft zu übernehmen (vgl. auch KG Beschluß vom 10.5.1991 - 24 W 6578/90 - NJW-RR 1991, 1363).
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