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   KG, 10.05.2005 - 1 AR 440/05 - 3 Ws 186/05   

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https://dejure.org/2005,16715
KG, 10.05.2005 - 1 AR 440/05 - 3 Ws 186/05 (https://dejure.org/2005,16715)
KG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 1 AR 440/05 - 3 Ws 186/05 (https://dejure.org/2005,16715)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 1 AR 440/05 - 3 Ws 186/05 (https://dejure.org/2005,16715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden des Verurteilten an der Versäumung der Beschwerdefrist durch Aufgabe des Beschwerdeschreibens als Einschreiben einen Tag vor Fristablauf

  • Judicialis

    StPO § 45 Abs. 1; ; StPO § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 45
    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einen Tag vor Fristablauf zur Post gegebenen Einschreibesendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 02.12.1998 - 5 Ws 591/98
    Auszug aus KG, 10.05.2005 - 3 Ws 186/05
    Zutreffend hat es darauf hingewiesen, daß der Verurteilte dem Umstand hätte Rechnung tragen müssen, daß die gewählte Versendungsart als Einschreiben wegen der besonderen Kontrollen, denen solch eine Sendung unterwegs unterliegt, eine Verlängerung der Laufzeit mit sich bringen kann und insofern nicht gleichermaßen wie bei gewöhnlichen Briefen auf den Eingang beim Empfänger schon einen Tag nach der Aufgabe vertraut werden darf (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 30. Oktober 2000 - 4 Ws 132 u. 191/00 - ; 30. August 2000 - 3 Ws 397/00 - ; 2. Dezember 1998 - 5 Ws 591/98 - ; alle in Juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 4 PA 205/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versendung eines Schriftsatzes

    Der Rechtsschutzsuchende muss dann die Postsendung entweder entsprechend früher aufgeben oder - wenn er dies versäumt hat - eine Versendungsart wählen, die unter normalen postalischen Verhältnissen gewährleistet, dass die Postsendung noch innerhalb der offenen Frist bei dem Gericht eingehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.2.1966 - III C 249.64 -, DVBl. 1966, 692, Beschl. v. 11.5.1976 - III B 15.76 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 92 u. Beschl. v. 6.10.1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409; Bay. VGH, Urt. v. 20.2.1974 - Nr. 258 II 73 -, BayVBl. 1974, 681; OVG NRW, Beschl. v. 5.3.1996 - 24 B 3509/95 -, OVGE MüLü 45, 261 = NJW 1996, 2809; KG Berlin, Beschl. v. 10.5.2005 - 3 Ws 186/05 -, NStZ-RR 2006, 142; OLG Hamm, Beschl. v. 4.11.2008 - 2 Ws 328/08 - VG Hamburg, Urt. v. 4.6.2009 - 20 K 2787/08 - Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 32. EL 2016, § 60 Rn. 40; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 60 Rn. 17; a. A. LSG NRW, Beschl. v. 9.7.2012 - L 19 AS 1725/11 NZB - u. v. 12.4.2017 - L 8 R 488/16 B -).
  • LG Frankfurt/Oder, 27.01.2021 - 22 Qs 6/21
    Die vom Amtsgericht St... in Bezug genommene Entscheidung (KG, Beschluss vom 10.05.2005, Az.: 3 Ws 186/05) betraf einen demgegenüber abweichenden Fall, in dem der Rechtsmittelführer das Schreiben erst am Vortag des Fristablaufes zur Post gegeben hatte.
  • KG, 04.03.2010 - 3 Ws 654/09

    Wiedereinsetzungsantrag: Zulässigkeitsvoraussetzungen; Angst vor Verhaftung als

    Zur Zulässigkeit eines derartigen Antrages gehört lediglich, dass umfassend der Sachverhalt vorgetragen und glaubhaft gemacht wird, der nach Einschätzung des Antragstellers geeignet ist, sein Verschulden an der Säumnis auszuschließen [Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 - 3 Ws 186/05 - juris Rdn. 4, 30. Juli 2007 - 3 Ws 404/07 -, 17. August 2009 - 3 Ws 473/09 - und 20. November 2009 - 3 Ws 659/09].
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