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   KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46691
KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
KG, Entscheidung vom 10.05.2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
KG, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 - 141 AR 212/12 (https://dejure.org/2012,46691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidigung, Beiordnungsgründe, Strafbefehlsverfahren, Berufung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 140 Abs 2 StPO, § 412 StPO, § 40 StGB, § 73a StGB
    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 EUR und Anordnung der Einziehung von Wertersatz in Höhe von 10.000 EUR; Berufung gegen Verwerfung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigtem Ausbleiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO bei Berufung gegen ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 2 StPO bei Berufung gegen ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Eine Tat ist insbesondere dann regelmäßig als schwer anzusehen, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (vgl. KG VRS 95, 113; Beschlüsse vom 28. September 2010 - 3 Ws 488/10 - und 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 - std. Rspr.; Meyer-Goßner a.a.O. mit weit. Nachwesen) oder eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung droht (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 140 Rdn. 21).

    Zwar kann die Einziehung wertvoller Gegenstände eine schwerwiegende Rechtsfolge im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. KG VRS 95, 113; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 21).

    Der Fall unterscheidet sich damit grundlegend von der zuvor durch das Kammergericht entschiedenen Konstellation (VRS 95, 113), bei der eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit der Einziehung von drei Kraftfahrzeugen sowie der Anordnung einer Fahrerlaubnissperre von 18 Monaten zusammentraf.

  • KG, 09.07.2008 - 1 Ss 83/08

    Wirksamkeit eines in der Hauptverhandlung erklärten Rechtsmittelverzichts durch

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Neben der im hiesigen Verfahren zu erwartenden strafrechtlichen Sanktion sind auch die weiteren -mittelbaren - Auswirkungen eines Schuldspruchs auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 29. Juni 2009 - (3) 1 Ss 129/09 (77/09) und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) - Laufhütte a.a.O.; Meyer-Goßner, § 140 StPO Rdn. 25) .

    Daher kann bei Hinzutreten eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsentzug die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein (vgl. KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 10. September 2008 - 3 Ws 263/08 - und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08); OLG Brandenburg a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Insoweit sind jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -); denn die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten steht der Annahme einer ausreichenden eigenen Verteidigungsfähigkeit nicht ausnahmslos entgegen (vgl. BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 24).

    Einer Pflichtverteidigerbestellung bedarf es daher nicht, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten einhergehenden Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere durch die (unentgeltliche) Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Karlsruhe StV 2005, 655; KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Insoweit sind jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -); denn die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten steht der Annahme einer ausreichenden eigenen Verteidigungsfähigkeit nicht ausnahmslos entgegen (vgl. BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 24).
  • BGH, 16.08.2007 - 1 StR 304/07

    BGH verwirft Revision des Krankenpflegers der Klinik in Sonthofen

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Diese Eigenschaft endet indes, wenn er über das Ablehnungsgesuch entschieden hat (vgl. BGH NStZ 2007, 719; OLG Dresden a.a.O.; OLG Hamburg NStZ 1999, 50; Meyer-Goßner, § 28 StPO Rdn. 6).
  • KG, 30.07.2008 - 2 Ws 363/08

    Pflichtverteidigerbestellung: schwierige Rechtslage wegen möglicherweise

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Die Rechtslage ist schwierig, wenn es bei der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt oder die Subsumtion voraussichtlich aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten bereiten wird; dabei wird häufig eine Gesamtwürdigung von Sach- und Rechtslage vorzunehmen sein, um den Schwierigkeitsgrad zu beurteilen (vgl. Senat NJW 2008, 3449; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 23).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04

    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Neben der im hiesigen Verfahren zu erwartenden strafrechtlichen Sanktion sind auch die weiteren -mittelbaren - Auswirkungen eines Schuldspruchs auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 29. Juni 2009 - (3) 1 Ss 129/09 (77/09) und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) - Laufhütte a.a.O.; Meyer-Goßner, § 140 StPO Rdn. 25) .
  • OLG Dresden, 02.02.1995 - 1 Ws 193/94
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Strafkammer - berufene Richter - hier die geschäftsplanmäßige Vertreterin der Vorsitzenden - ist zwar seinerseits ebenfalls "erkennender Richter" im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 1995 - 1 Ws 193/94 - juris; KG JR 1976, 26; Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ws 452/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.1991 - 3 Ws 57/91
    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Vielmehr reicht die (zum Teil bereits erfolgte) Erteilung von Auskünften und Abschriften an die Angeklagte (§ 147 Abs. 7 StPO) im vorliegenden Verfahren - das insbesondere keine aufwendigen Ermittlungen zwecks Prüfung der Wirksamkeit von Zustellungen erfordert (zu einer solchen Konstellation vgl. OLG Düsseldorf VRS 83, 193) - zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung ohne weiteres aus.
  • OLG Hamburg, 24.09.1998 - 1 Ws 189/98

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidungen über als unbegründet verworfene

    Auszug aus KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12
    Diese Eigenschaft endet indes, wenn er über das Ablehnungsgesuch entschieden hat (vgl. BGH NStZ 2007, 719; OLG Dresden a.a.O.; OLG Hamburg NStZ 1999, 50; Meyer-Goßner, § 28 StPO Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 4 Ws 1/09

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Aufhebung; Anzeige jeden

  • OLG Stuttgart, 03.08.2004 - 1 Ss 132/04

    Pflichtverteidigung: Notwendige Verteidigung eines sprachunkundigen abgeschobenen

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Allerdings begründen fehlende Sprachkenntnisse für sich genommen nicht die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung, weil ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter gemäß § 187 Abs. 1 Satz 2 GVG für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178 - noch zur früheren Rechtslage - OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 17 18 63/14, juris Rn. 30 ff.; s. auch zur Ausländereigenschaft KG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 u.a., juris Rn. 15).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Sie ist insbesondere nicht durch die Vorschrift des § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, die auch für Entscheidungen des Vorsitzenden des erkennenden Gerichts gilt (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194-195/12 - und 20. Oktober 2008 - 2 Ws 522/08 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 305 Rdn. 3).
  • KG, 14.10.2020 - 3 Ws 226/20

    Schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO

    Einer Pflichtverteidigung bedarf es daher nicht, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsschwierigkeiten einhergehenden Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere durch die (unentgeltliche) Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 -, juris und 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -, juris; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

    a) Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt danach insbesondere in Betracht, wenn das Gericht zum Nachteil des Antragstellers (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen dieser nicht gehört worden ist, oder wenn es zu berücksichtigendes Vorbringen des Antragstellers übergangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 1 StR 521/09 - juris; KG, Beschluss vom 13. Juli 2012 - 2 Ws 194-195/12 - m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat mit dem Ausschluss der Anfechtung zum Ausdruck gebracht, dass derartige Entscheidungen - sofern sie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen - den Streit um den Verfahrensgegenstand endgültig beenden sollen (vgl. KG, Beschluss vom 13. Juli 2012, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

    Eine Bestellung ist dann entbehrlich, wenn die mit den sprachbedingten Verständigungsproblemen einhergehende Beschränkungen durch den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere der unentgeltlichen Hinzuziehung eines Dolmetschers, angemessen ausgeglichen werden können (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00 - juris; KG Berlin Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 Ws 194/12 - juris).
  • KG, 04.05.2015 - 1 Ws 20/15

    Notwendige Verteidigung: Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage des

    Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat bereits entschieden, dass die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage in der Regel nicht geboten ist, wenn das Berufungsverfahren allein die Frage zum Gegenstand hat, ob das Eingangsgericht den Einspruch gegen den Strafbefehl zu Recht nach § 412 StPO verworfen hat (StRR 2013, 101 m. zust. Anm. Deutscher).
  • KG, 12.12.2023 - 2 Ws 139/23

    Heilung eines Zustellungsmangels

    Die allein maßgebliche Frage, ob das Nichterscheinen des Angeklagten in der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung am 11. August 2022 genügend entschuldigt war, ist einfach gelagert (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 -, juris).
  • LG Traunstein, 19.01.2015 - 2 Qs 332/14

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit, Akteneinsicht, Verfall, Geldwäsche

    Daraus ergibt sich zwar lediglich ein betragsmäßig begrenzter Vermögensnachteil für die Angeklagte, so dass nicht zwangsläufig ein Fall einer notwendigen Verteidigung anzunehmen ist (vgl. KG Berlin vom 10.05.2012, 2 Ws 194/12).
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