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   KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00   

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KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00 (https://dejure.org/2002,7808)
KG, Entscheidung vom 10.06.2002 - 12 U 8860/00 (https://dejure.org/2002,7808)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 12 U 8860/00 (https://dejure.org/2002,7808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines auffahrenden Pkw; Festellung einer Vorfahrtsverletzung; Verbot des scharfens Abbremsens

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; StVO § 25; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 831; HPflG § 1 § 12; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 43
  • VersR 2003, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen

    Auszug aus KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
    Aufgrund des Vorrangs des Beklagten zu 2. greift auch die Rechtsprechung nicht ein, wonach dann, wenn ein vorfahrtsberechtigtes Kraftfahrzeug außerhalb des Einmündungsbereiches auf ein aus der untergeordneten Straße eingebogenen Kfz zu einem Zeitpunkt auffährt, zu dem dieses die auf der Vorfahrtsstraße übliche Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins für eine Vorfahrtsverletzung des Einbiegenden spricht (Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91; OLG München, NZV 1989, 438).
  • KG, 22.06.1992 - 12 U 7008/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
    Aufgrund des Vorrangs des Beklagten zu 2. greift auch die Rechtsprechung nicht ein, wonach dann, wenn ein vorfahrtsberechtigtes Kraftfahrzeug außerhalb des Einmündungsbereiches auf ein aus der untergeordneten Straße eingebogenen Kfz zu einem Zeitpunkt auffährt, zu dem dieses die auf der Vorfahrtsstraße übliche Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins für eine Vorfahrtsverletzung des Einbiegenden spricht (Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91; OLG München, NZV 1989, 438).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.1989 - 10 U 176/88
    Auszug aus KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
    Nach Sinn und Zweck der Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO gilt das Verbot scharfen Bremens nur dann, wenn der Hintermann durch das starke Bremsen des Vordermannes überhaupt gefährdet wird (OLG Karlsruhe, VRS 76, 414).
  • KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger;

    Auszug aus KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn wegen ausreichend großen Abstandes des nachfolgenden Verkehrs keine ernstliche Gefahr besteht (Senat, VM 2000, 79 = DAR 2001, 122 = VersR 2001, 1048 = KGR 2001, 59; OLG Hamm, VRS 50, 312; OLG München, DAR 1974, 19; OLG Frankfurt, DAR 1984, 157; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 4 StVO Rdnr. 11).
  • OLG München, 11.05.1973 - 10 U 3024/72

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen starken Abbremsens des

    Auszug aus KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn wegen ausreichend großen Abstandes des nachfolgenden Verkehrs keine ernstliche Gefahr besteht (Senat, VM 2000, 79 = DAR 2001, 122 = VersR 2001, 1048 = KGR 2001, 59; OLG Hamm, VRS 50, 312; OLG München, DAR 1974, 19; OLG Frankfurt, DAR 1984, 157; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 4 StVO Rdnr. 11).
  • LG Saarbrücken, 08.10.2021 - 13 S 85/21

    Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden im Kreisverkehr

    Das Amtsgericht ist aber zutreffend davon ausgegangen, dass der Anscheinsbeweis nicht schon dadurch erschüttert wird, dass der Vorausfahrende entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 verkehrswidrig abbremst (vgl. OLG Celle, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 14 U 87/20 -, juris; KG Berlin, NZV 2003, 43; Kammer, Urteil vom 04. Oktober 2019 - 13 S 69/19 mwN auch zur Gegenauffassung).
  • AG Frankfurt/Oder, 04.01.2018 - 26 C 519/17
    Im Falle eines Auffahrunfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst oder es an der erforderlichen Aufmerksamkeit gefehlt hat (Kammergericht NZV 2003, 43).
  • LG Darmstadt, 29.03.2011 - 23 O 128/10

    Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch des Auffahrenden

    Im Falle eines Auffahrunfalls spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende entweder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (KG NZV 2003, 43f).
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