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   KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07   

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https://dejure.org/2007,2248
KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07 (https://dejure.org/2007,2248)
KG, Entscheidung vom 10.08.2007 - 5 W 230/07 (https://dejure.org/2007,2248)
KG, Entscheidung vom 10. August 2007 - 5 W 230/07 (https://dejure.org/2007,2248)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verfügungsverbot bei Streit über Domainnamen - Dem Verletzer eines Namensrechts kanngem. § 12 BGB bzw. §§ 5, 15 MarkenG untersagt werden, die betreffenden Domainnamen auf Dritte zu übertragen.

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Einstweiliges Verfügungsverbot über eine strittige Domain

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfügungsverbot per einstweiliger Verfügung als Alternative zum DISPUTE-Antrag bei nicht-de-Domains

  • aufrecht.de

    Verfügungsverbot bei Streit über ?.eu?- Domainnamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unberechtigte Namensanmaßung bei Verwendung eines fremden Namens als Domainname; Anspruch auf Verzichtserklärung des Verwenders eines die Rechte eines Namensträgers beeinträchtigenden Domainnamens; Anstrengung eines Dispute Eintrags bei eu. Top Level Domains; ...

  • kanzlei.biz

    Unbefugter Namensgebrauch allein durch Registrierung der Domain

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; BGB § 12

  • info-it-recht.de PDF
  • kammergericht.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 4; MarkenG § 15 Abs. 5; BGB § 12
    Verfügungsverbot bei Streit über einen Domainnamen gemäß § 15 Abs. 4 , Abs. 5 MarkenG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügungsverbot bei Streit über einen Domainnamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfügungsverbot über Domain-Transfer

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei eu-Domainnamen kein Dispute-Eintrag möglich!

  • beck.de (Leitsatz)

    Verfügungsverbot bei Domainnamen unter der TLD .eu

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfügungsverbot über Domain-Transfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 398
  • MMR 2008, 53
  • MIR 2007, Dok. 328
  • K&R 2007, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

    Auszug aus KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica; GRUR 2007, 259 Tz. 14 - solingen.info, m. w. N.; Urteil vom 08.02.2007 - I ZR 201/03, Juris Rdn. 11 - grundke.de).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 201/03

    solingen. info

    Auszug aus KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07
    Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica; GRUR 2007, 259 Tz. 14 - solingen.info, m. w. N.; Urteil vom 08.02.2007 - I ZR 201/03, Juris Rdn. 11 - grundke.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07
    Ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch kann schon dann zu bejahen sein, wenn der Nichtberechtigte den Domainnamen bislang nur hat registrieren lassen (BGH, GRUR 2002, 622, Juris Rdnr. 31 - shell.de; GRUR 2003, 897, Juris Rdnr. 15 - maxem.de; a. a. O., grundke.de).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus KG, 10.08.2007 - 5 W 230/07
    Ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch kann schon dann zu bejahen sein, wenn der Nichtberechtigte den Domainnamen bislang nur hat registrieren lassen (BGH, GRUR 2002, 622, Juris Rdnr. 31 - shell.de; GRUR 2003, 897, Juris Rdnr. 15 - maxem.de; a. a. O., grundke.de).
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