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   KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18 - 121 AR 154/18   

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KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18 - 121 AR 154/18 (https://dejure.org/2018,56676)
KG, Entscheidung vom 10.08.2018 - 5 Ws 126/18 - 121 AR 154/18 (https://dejure.org/2018,56676)
KG, Entscheidung vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - 121 AR 154/18 (https://dejure.org/2018,56676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 1 StGB, § 68a Abs 1 Halbs 2 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 7 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 8 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 9 StGB
    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel; Unterstellung des Verurteilten der Leitung des Bewährungshelfers; Rechtmäßigkeit der erteilten Weisungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 68a ; StGB § 68b Abs. 1 ; StGB § 68f Abs. 2
    Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder (rückfall-)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 - juris Rdn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17, 545/17 - juris Rdn. 27; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - m.w.N.; Fischer, StGB 65. Aufl., Vorb. § 68 Rdn. 2; Sinn in SK-StGB 8. Aufl., § 68 Rdn. 2).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisungen nicht möglich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Januar 2018 - III-5 Ws 528-530/17, 545/17 - juris Rdn. 2; Senat a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).

    Sie müssen ferner zur Zweckerreichung erforderlich und auf die von dem Betroffenen im Einzelfall ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten möglichst genau abgestimmt (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rdn. 12 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris Rdn. 17; Senat a.a.O.; zur einzelfallbezogenen Ausgestaltung der Führungsaufsicht vgl. ferner BVerfG, a.a.O., Rdn. 6; Schneider a.a.O. § 68b Rdn. 5 ff.) sowie verhältnismäßig im engeren Sinne sein, dürfen also den Betroffenen nicht übermäßig belasten (vgl. Senat a.a.O.).

  • KG, 04.11.2004 - 5 Ws 536/04

    Führungsaufsicht: Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht bei Vollverbüßung

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Maßgebend ist insoweit die Erwägung, dass gerade dem Verurteilten, der wegen einer negativen Prognose nicht in den Genuss der Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB und der mit ihr verbundenen Bewährungshilfe kommen kann, solche Hilfe nicht versagt werden soll (vgl. BVerfG, a.a.O., Rdn. 4; KG NStZ-RR 2005, 42, 43; Senat a.a.O. m.w.N.).

    2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.; std. Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; KG NStZ-RR 2005, 42; Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).

  • OLG Hamburg, 21.03.2012 - 2 Ws 11/12

    Akteneinsichtsrecht in Strafsachen: Verletztenbegriff; Einsicht in die

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    b) Die Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung des örtlich zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelfers entspricht der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 68a Abs. 1 2. Halbsatz StGB (dazu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190-191/12 - juris Rdn. 32; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 5 Ws 52-55/18 - Schneider in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 68a Rdn. 17).
  • OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09

    Kontaktverbot

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Die Anordnungen müssen inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Zweck der Führungsaufsicht stehen (vgl. Fischer, a.a.O., § 68b Rdn. 16), zu dessen Erreichung also überhaupt geeignet sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2009 - 2 Ws 349/09 -, NStZ 2010, 153; OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - juris Rdn. 11; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09

    Gesetzeswidrige Weisung zur Führungsaufsicht durch Anordnung eines

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Die Anordnungen müssen inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Zweck der Führungsaufsicht stehen (vgl. Fischer, a.a.O., § 68b Rdn. 16), zu dessen Erreichung also überhaupt geeignet sein (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 4. August 2009 - 2 Ws 349/09 -, NStZ 2010, 153; OLG Dresden, Beschluss vom 11. September 2009 - 2 Ws 409/09 - juris Rdn. 11; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2012 - 2 Ws 558/12

    Strafrestaussetzung: Anordnung eines vorläufigen Aufschubs der Haftentlassung bei

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 Ws 558/12 - Fischer, a.a.O., § 68f Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18
    2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 283; OLG Düsseldorf MDR 1990, 356; OLG Karlsruhe MDR 1987, 784; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.; std. Rspr.) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347, 348; StV 1995, 539; KG NStZ-RR 2005, 42; Beschluss vom 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -).
  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

  • OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
  • OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10

    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund

  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05

    Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

  • OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04

    Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen

  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 9 m.w.N.).

    (3) Erteilte Weisungen bedürfen grundsätzlich - soweit es sich nicht um offensichtlich gebotene Weisungen handelt, die regelmäßig auch ohne nähere (über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende) Begründung rechtmäßig sind (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.) - jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Begründung, da ihre Anordnung den Verurteilten belastet.

    aa) Die weitere Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung der Bewährungshilfe, die der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 68a Abs. 1 2. Halbsatz StGB entspricht (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018, a.a.O. - juris Rdn. 11 m.w.N.), ist ebenso wenig zu beanstanden wie die unverändert gebliebenen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 8 StGB (lit. d) und e) des angefochtenen Beschlusses).

    Zwar bedürfen Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB - insbesondere bei ihrer erstmaligen Erteilung - vielfach keiner näheren Begründung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rdn. 20 m.w.N.).

  • KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19

    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; siehe Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine derartige Weisung ist auch ohne nähere - über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende - Begründung rechtmäßig, sofern sich nicht Anhaltspunkte für ihre Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit oder sonstige Ermessensfehler ergeben (vgl. KG, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris Rn. 7; OLG Dresden, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris Rn. 5; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Zwar können offensichtlich gebotene Weisungen auch ohne Begründung - über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinaus - rechtmäßig sein, wenn sich keine Anhaltspunkte für ihre Unverhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit oder sonstige Ermessensfehler ergeben (std. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. August 2018, a.a.O., Rn. 20 und 19. April 2018 a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    1. Bei einer Meldeverpflichtung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 StGB für den Fall

    Die Führungsaufsicht hat die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80; KG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - Fischer StGB 69. Aufl., Vorbemerkungen zu § 68 Rdnr. 2 jeweils m.w.N.).

    Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Verurteilten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris; OLG Karlsruhe …

  • KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar (§ 68b Abs. 3 StGB) ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rn. 9, und vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 -, juris Rn. 9, jew. m.w.N.).

    Das Institut der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff. StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder (rückfall)gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rn. 4, m.w.N.).

  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.).

    Erteilte Weisungen bedürfen grundsätzlich - soweit es sich nicht um offensichtlich gebotene Weisungen handelt, die regelmäßig auch ohne nähere (über die Mitteilung der gesetzlichen Grundlage hinausgehende) Begründung rechtmäßig sind (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris Rdnr. 20 m.w.N.) - jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Begründung, da ihre Anordnung den Verurteilten belastet.

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

    Soweit der Verurteilte weiterhin der Aufsicht und Leitung des örtlich zuständigen hauptamtlichen Bewährungshelfers unterstellt worden ist, entspricht dies der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 68a Abs. 1 2. Halbsatz StGB (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23

    Beschwerde gegen die Anordnung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    (1) Eine Anordnung nach § 68b Abs. 2 StGB hat Ausnahmecharakter (OLG Düsseldorf MDR 1990, 180; KG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2017 - 2 Ws 603/17 -, juris; Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - 1 Ws 59/19 -) und kann nur getroffen werden, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, an die strengere Anforderungen zu stellen sind als im Falle der Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (KG Berlin a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; Senatsbeschluss a.a.O.).
  • KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20

    Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher

    Nach der gesetzlichen Konzeption tritt beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen regelmäßig und automatisch mit der Entlassung aus der Strafhaft die Führungsaufsicht ein, die die Aufgabe hat, gefährliche oder gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in der Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80; KG, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - Fischer, StGB 67. Aufl., Vorbem. zu § 68 Rdn. 2 jew. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Dies ist der Fall, wenn eine getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder wenn sie sonst die Grenzen des dem Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (std. Rspr.; Senat, Beschluss vom 06. September 2007 - 2 Ws 423/07 - juris; sowie Beschluss vom 30. September 2009 - 2 Ws 458/09 - juris [Rdnr. 5]; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - juris [Rdnr. 7]; KG Berlin, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 126/18 - juris [Rdnr. 9 m.w.N.]).
  • KG, 22.12.2020 - 5 Ws 225/20

    Eintritt von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen

  • KG, 11.12.2019 - 5 Ws 211/19

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisungen sowie Vorstellungs- und

  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
  • KG, 09.12.2020 - 5 Ws 223/20

    Unverhältnismäßigkeit einer Weisung zur Meldung bei der Arbeitsagentur für

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