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   KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13 - 141 AR 450/13   

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https://dejure.org/2013,31968
KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13 - 141 AR 450/13 (https://dejure.org/2013,31968)
KG, Entscheidung vom 10.09.2013 - 4 Ws 116/13 - 141 AR 450/13 (https://dejure.org/2013,31968)
KG, Entscheidung vom 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - 141 AR 450/13 (https://dejure.org/2013,31968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Bestellung eines Pflichtverteidigers für das gesamte Verfahren bis zur Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; StPO § 68b Abs. 2
    Gründe für eine Aufhebung der Plfichtverteidigerbeiordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 S. 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653).
  • OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88

    Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft; Schwierigkeiten der Sach-

    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Zwar sind bei der Beurteilung der Schwere der Tat auch zivilrechtliche Folgen der Verurteilung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm StV 1989, 56; LG Koblenz JurBüro 2009, 42).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 S. 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Insofern ist es grundsätzlich unbeachtlich, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzen will oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vorderrichters nicht zu teilen vermag (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. und StV 1995, 117, 118).
  • LG Koblenz, 13.05.2008 - 3 Qs 23/08
    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Zwar sind bei der Beurteilung der Schwere der Tat auch zivilrechtliche Folgen der Verurteilung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm StV 1989, 56; LG Koblenz JurBüro 2009, 42).
  • OLG Schleswig, 21.10.1983 - 1 Ws 734/83
    Auszug aus KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13
    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 2011, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 1 Ws 734/83, 1 Ws 842/83, 1 Ws 735/83, 1 Ws 736/83 - [juris]).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).

    7 Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen des Angeklagten auf die einmal getroffene positive Entscheidung des Gerichts, wenn sich die für die Anordnung der Pflichtverteidigung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10 September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris).

  • LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15

    Strafverfahren: Aufhebung einer Pflichtverteidigerbeiordnung bei Wegfall des

    Sie ist insbesondere nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, weil der angegriffene Beschluss in keinem Zusammenhang mit der Urteilsfindung steht, sondern hiervon unabhängig der Sicherung eines justizförmigen Verfahrens dient und dadurch eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung erlangt (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1546).

    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

    Eine Aufhebung der Beiordnung ist daher - abgesehen von dem Sonderfall des § 143 StPO - nur zulässig, wenn das Vertrauen des Angeklagten auf die Beiordnungsentscheidung ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, weil sich die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).

    8 Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen des Angeklagten auf die einmal getroffene positive Entscheidung des Gerichts, wenn sich die für die Anordnung der Pflichtverteidigung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).

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