Rechtsprechung
KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht
Werbung mit "Testsieger” - Schutz bekannter Marken außerhalb des geschäftlichen Verkehrs nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften
- webshoprecht.de
Die Werbung politischer Parteien als Testsieger und mit einem ähnlichen Logo wie dem der Stiftung Warentest ist unzulässig
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schutz einer bekannten Marke auch außerhalb des Markenrechts
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 824 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 824 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; §§ 14, 15 MarkenG
Unzutreffende Werbung mit Testergebnis von Stiftung Warentest kann wegen Kreditgefährdung unzulässig sein - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der unrichtigen Berufung auf ein Testergebnis der Stiftung Warentest
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Partei darf nicht mit Stiftung-Warentest-Ergebnis werben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Stiftung Warentest-Logo für politische Partei rechtswidrig
Besprechungen u.ä.
- beck-shop.de
, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 823 I, 824 I, 1004 I BGB; § 14 II Nr. 2 MarkenG
Politische Partei darf nicht mit angeblichem Testergebnis der Stiftung Warentest werben (RA Sabine Korthaus; GRUR-Prax 2010, 33)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.10.2009 - 16 O 395/09
- KG, 10.11.2009 - 5 W 120/09
Papierfundstellen
- GRUR 2010, 464 (Ls.)
- GRUR-RR 2010, 79
- afp 2010, 485
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 01.10.2019 - 52 O 164/18
Namensanmaßung bei Nutzung eines Politikernamens für eine parteinahe Stiftung
a) Der Begriff des Interesses im Sinne von § 12 BGB ist weit gefasst und umfasst außerhalb des Geschäftsverkehrs nicht nur ein vermögensrechtliches oder geschäftliches, sondern jedes Interesse des Namensträgers, auch ein rein persönliches oder ideelles und sogar ein bloßes Affektionsinteresse (…vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300, Rn. 32 - Landgut A. Borsig;… BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 43 - Landgut Borsig m.w.N.;… KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 67;… BGH, Urt. v. 15.11.1984 - IVb ZR 46/83, BeckRS 1984, 31075651; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 603, 604; so schon BGH, NJW 1953, 577, 578 - Namensschutz der Witwe; vgl. auch KG, GRUR-RR 2010, 79, 82 - Mitmachzentrum).Im Bereich des bürgerlichen Namens reicht bereits das Interesse des Namensträgers, nicht mit anderen Personen verwechselt oder in irgendeine Beziehung gebracht zu werden (…vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2015 - I ZR 177/14, BeckRS 2016, 10300 - Landgut A. Borsig, Rn. 32;… BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 188/09, BeckRS 2012, 6459, Rn. 43 - Landgut Borsig;… KG, Urt. v. 21.10.2016 - 5 U 106/13, BeckRS 2016, 128740, Rn. 27; zur Interessenabwägung bei Nutzung einer Marke im privaten Verkehr vgl. KG, GRUR-RR 2010, 79, 82 - Mitmachzentrum; zur über die Verwechslungsgefahr im Sinne des Wettbewerbsrechts hinausgehende Beziehung vgl. BGH, NJW 1994, 245, 247 - Namensschutz der katholischen Kirche).
Das gilt unabhängig davon, ob der Beklagte sich im parteipolitischen Raum bewegt (vgl. zur Emotionalität des politischen Bereichs auch KG, GRUR-RR 2010, 79, 80 f. - Mitmachzentrum), wobei nicht zu übersehen ist, dass - selbst wenn diese nicht mehr aktuell sind - angesichts der Überlegungen zwischen Ende 2017 und Mitte 2018, dass der Beklagte als parteinahe Stiftung der ... fungieren könne, in der öffentlichen Wahrnehmung immer noch eine Nähe des Beklagten zur ... gesehen werden könnte.
Sie werden in Zusammenhang oder in Verbindung mit politischen Zielen bzw. politischer Bildung gebracht, die sie - unabhängig von der Frage, in welchem politischen Spektrum diese einzuordnen sind - nicht billigen bzw. nicht teilen (vgl. dazu KG, GRUR-RR 2010, 79, 82 - Mitmachzentrum).