Rechtsprechung
KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Sicherungshaftbefehl. Ladung Ausland, Wirksamkeit, Voraussetzungen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 216 Abs 1 S 1 StPO, § 230 Abs 2 StPO
Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Angeklagten wegen unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass eines Haftbefehls erfordert bei einem dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagten einen Hinweis über die Vollstreckung ausschließlich im Geltungsbereich der StPO; Erforderlichkeit eines Hinweises im Haftbefehl über die Vollstreckung ausschließlich im Geltungsbereich ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
Voraussetzungen für einen Haftbefehl nach § 230 StPO bei einem dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Aufgepasst beim Sicherungs-HB !! Mandant ordnungsgemäß im Ausland geladen?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Haftbefehl setzt ordnungsgemäße Ladung voraus
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 09.06.2010 - 295 Ds 76/09
- LG Berlin, 22.07.2010 - 538 Qs 92/10
- KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 653
- StV 2011, 716
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden …
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310]. - OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310]. - OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05
Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
- LG Saarbrücken, 19.07.2010 - 2 Qs 22/10
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310]. - OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland …
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310]. - OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07
Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden …
Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
- OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14
Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf …
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!. - OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16
Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412;… KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425). - KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11
Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten
c) Teilweise wird jedoch in neuerer Rechtsprechung eine modifizierte Warnung des im Ausland auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten dann für zulässig erachtet, wenn diese den eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahme ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (KG [3. Senat] NStZ 2011, 653; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Rostock NStZ 2010, 412). - LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden …
Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653;… BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412). - KG, 04.09.2023 - 2 Ws 93/23
Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland lebenden …
Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, für zulässig (und erforderlich) angesehen, wenn sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 29. Februar 2008 - I Ws 60/08 -, juris; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; KG, Beschluss vom 10. November 2010 - 3 Ws 459/10 -, juris mwN - auch hinsichtlich der gegenteiligen Auffassungen).