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   KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11 - 2 Ss 286/11   

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https://dejure.org/2011,11784
KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11 - 2 Ss 286/11 (https://dejure.org/2011,11784)
KG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11 - 2 Ss 286/11 (https://dejure.org/2011,11784)
KG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 3 Ws (B) 529/11 - 2 Ss 286/11 (https://dejure.org/2011,11784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Vorlage, Gericht

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entscheidung über einen 2 Stunden vor Verhandlungsbeginn eingegangenen Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitiger Eingang eines per Fax übersandten Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit und das Erfordernis der sofortigen Vorlage an den Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitiger Eingang eines per Fax übersandten Antrags auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit und das Erfordernis der sofortigen Vorlage an den Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 357/02

    Gehörsverletzung bei Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Brandenburgisches OLG, NZV 2003, 432 ).
  • OLG Bamberg, 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08

    Bußgeldverfahren: Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Richters vor einer

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Zum anderen muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt, da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Hauptverhandlungstermin telefonisch oder per Telefax Mitteilungen erreichen, die das Nichterscheinen des Betroffenen vor Gericht betreffen, sei es, dass mit ihnen Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen gestellt, sei es, dass Hinderungsgründe für das Nichterscheinen vorgetragen werden (vgl. Senat, VRS 116, 454 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 130 (131); OLG Köln, NStZ-RR 2003, 54 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2009, 149 ).
  • OLG Bamberg, 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07

    Zur Entscheidung über einen 4 Stunden vor Verhandlungsbeginn eingegangenen

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, dass bei gehöriger gerichtsinterner Organisation das Fax der Tatrichterin rechtzeitig hätte zugeleitet werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 Ws (B) 480/11; OLG Bamberg, NStZ-RR 2008, 86).
  • OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02

    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Zum anderen muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt, da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Hauptverhandlungstermin telefonisch oder per Telefax Mitteilungen erreichen, die das Nichterscheinen des Betroffenen vor Gericht betreffen, sei es, dass mit ihnen Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen gestellt, sei es, dass Hinderungsgründe für das Nichterscheinen vorgetragen werden (vgl. Senat, VRS 116, 454 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 130 (131); OLG Köln, NStZ-RR 2003, 54 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2009, 149 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1998 - 5 Ss OWi 300/98
    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Zum anderen muss sich der Tatrichter, wenn überraschend weder der Betroffene noch sein Verteidiger zum Termin erschienen sind, aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht vor Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG bei der Geschäftsstelle vergewissern, ob eine Mitteilung über die Verhinderung des Betroffenen vorliegt, da erfahrungsgemäß die Geschäftsstelle eines Gerichts auch noch kurz vor einem Hauptverhandlungstermin telefonisch oder per Telefax Mitteilungen erreichen, die das Nichterscheinen des Betroffenen vor Gericht betreffen, sei es, dass mit ihnen Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen gestellt, sei es, dass Hinderungsgründe für das Nichterscheinen vorgetragen werden (vgl. Senat, VRS 116, 454 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 130 (131); OLG Köln, NStZ-RR 2003, 54 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2009, 149 ).
  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 5 RBs 53/11

    Entbindungsantrag, Vorlage, Gericht

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme zur Rechtsbeschwerde zitierten Rechtsansicht des OLG Hamm (DAR 2011, 539 ) folgt der Senat nicht.
  • KG, 11.01.2011 - 3 Ws (B) 12/11

    Zur Verfahrensrüge einer fehlerhaften Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus KG, 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11
    Da der Entpflichtungsantrag gemäß § 74 Abs. 1 OWiG die Durchführung einer Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen ermöglicht und damit seine Rechtsstellung mindert, bedarf der einen solchen stellende Verteidiger einer - über die Verteidigervollmacht hinausgehenden - schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. Senat, VRS 120, 200 m.w.N.).
  • KG, 26.11.2021 - 3 Ws (B) 312/21

    Einspruchsverwerfung ohne vorherige Entscheidung über den kurz vor dem

    Jedoch ist die Eilbedürftigkeit dadurch hervorgehoben worden (vgl. Senat, Entscheidung vom 10. November 2011 - 3 Ws (B) 529/11 -, juris), dass dem Schriftsatz durch einen zentrierten Kasten grafisch hervorgehoben vorangestellt worden ist: "EILT SEHR! Gerichtstermin am 29.09.2021, 13:00 Uhr".

    Denn vor einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Urteilsverkündung bei seiner Geschäftsstelle informiert, ob dort eine Entschuldigungsnachricht des Betroffenen vorliegt, zumal entsprechende schriftliche oder auch telefonische Mitteilungen bzw. Gesuche erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht eingehen (vgl. Senat, Entscheidung vom 10. November 2011 a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 15. April 2019 a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017 a.a.O.).

  • OLG Bamberg, 03.07.2018 - 3 Ss OWi 932/18

    Gehörsverstoß wegen Nichtberücksichtigung schriftlicher Sacheinlassung des

    Dies entspricht st.Rspr. des Senats für den Fall des Eingangs eines Entbindungsantrags nach §§ 73 11, 74 II OWiG (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07 = NStZ-RR 2008, 86 = NZV 2008, 259; vom 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08 = NStZ-RR 2009, 149 = ZfS 2009, 290 = NZV 2009, 355 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 2 und vom 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 [bei juris] sowie KG, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 Ss 286/11 [bei juris] und vom 28.08.2014 - 122 Ss 132/14 = StraFo 2014, 467 = VRS 127 [2014], 181) und kann in der vorliegenden Fallkonstellation nicht anders gehandhabt werden, da es dem Betr.
  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17

    Nichtbescheidung eines am Terminstag eingereichten Entbindungsantrags

    vorliegt, zumal entsprechende schriftliche oder auch telefonische Mitteilungen bzw. Gesuche erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht eingehen (st.Rspr., vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07 = NStZ-RR 2008, 86 = NZV 2008, 259; 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08 = NStZ-RR 2009, 149 = ZfS 2009, 290 = NZV 2009, 355 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 2 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409, jeweils m.w.N.; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 [bei juris] sowie KG, Beschlüsse vom 10.11.2011 - 2 Ss 286/11 [bei juris] und 28.08.2014 - 122 Ss 132/14 = StraFo 2014, 467 = VRS 127 [2014], 181).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OWi 2 SsRs 85/21

    Angeblicher Geschwindigkeitsverstoß: Antrag auf Entbindung vom persönlichen

    Auf eine etwaige Verletzung der Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht des Tatrichters, die es gebietet, dass sich der Richter vor der Verkündung des Verwerfungsurteils bei der Geschäftsstelle informiert, ob dort eine entsprechende Nachricht - möglicherweise Anträge auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder zu Hinderungsgründen für das Nichterscheinen - vorliegt (KG Berlin, Beschluss vom 10.11.2011 - 3 Ws (B) 529/11, juris), kommt es aus den soeben dargestellten Gründen nicht mehr an.
  • BayObLG, 15.04.2019 - 202 ObOWi 400/19

    Nichtbescheidung eines am Terminstag übermittelten Entbindungsantrags

    Denn vor einer Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG gebietet es die Aufklärungs- bzw. Fürsorgepflicht, dass der Richter sich vor der Urteilsverkündung bei seiner Geschäftsstelle informiert, ob dort eine Entschuldigungsnachricht des Betroffenen vorliegt, zumal entsprechende schriftliche oder auch telefonische Mitteilungen bzw. Gesuche erfahrungsgemäß nicht selten noch am Terminstag bei Gericht eingehen (st.Rspr., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17 = StraFo 2017, 510 = OLGSt OWiG § 73 Nr. 18; vgl. auch Rueber-Unkelbach, jurisPR-VerkR 2/2018 Anm. 5; ferner u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07 = NStZ-RR 2008, 86 = NZV 2008, 259; 27.01.2009 - 2 Ss OWi 1613/08 = NStZ-RR 2009, 149 = ZfSch 2009, 290 = NZV 2009, 355 = OLGSt OWiG § 74 Nr. 2 und 29.12.2010 - 2 Ss OWi 1939/10 = NZV 2011, 409, jeweils m.w.N.; siehe auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 Ws 163/15 bei juris sowie KG, Beschluss vom 10.11.2011 - 2 Ss 286/11 bei juris und 28.08.2014 - 122 Ss 132/14 = StraFo 2014, 467 = VRS 127 [2014], 181).
  • OLG Schleswig, 06.07.2020 - I OLG 86/20
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. November 2002 ­ 2 Ss (OWi) 35 Z/02 ­, KG Berlin, Entscheidung vom 10. November 2011 ­ 3 Ws (B) 529/11 ­, jeweils zitiert nach juris).
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