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   KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94, 2 Ss 118/94   

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KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94, 2 Ss 118/94 (https://dejure.org/1996,10590)
KG, Entscheidung vom 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94, 2 Ss 118/94 (https://dejure.org/1996,10590)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 5 Ws (B) 248/94, 2 Ss 118/94 (https://dejure.org/1996,10590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 13.09.1995 - 5 Ws (B) 216/93
    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    a) Die angewendeten Normen des AUG sind verfassungsgemäß (ständige Rechtsprechung des KG, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1987 - 5 Ws (B) 154/87 - 2. März 1989 - 5 Ws (B) 60/89 - 22. Januar 1992 - 5 Ws (B) 420/91 - und 13. September 1995 - 5 Ws (B) 216/93 -).

    Die Erfüllung dieser Verpflichtung setzt voraus, daß der Werkunternehmer seine Erfüllungsgehilfen nach seinen Weisungen zur Ausführung des Werkes in eigener unternehmerischer Verantwortung einsetzt und daß er das unternehmerische Risiko für die ordnungsgemäße Herstellung des geschuldeten Werkes zu tragen hat (vgl. Beschluß des Senats vom 13. September 1995 - 5 Ws (B) 216/93 - mit weiteren Nachweisen; Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 1 § 1 AUG Anm. 4 und 5 m.w.N.).

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Die Abgrenzung zwischen beiden Schuldformen ist nur auf der Grundlage sorgfältiger Feststellungen zu inneren Tatseite möglich (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Auch der Umstand, daß die Urteilsgründe in Bußgeldsachen keinen hohen Anforderungen unterliegen (vgl. BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 ), läßt das Erfordernis nicht entfallen, die beiden Schuldformen überhaupt gegeneinander abzugrenzen.
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Weiß ein Täter um die Pflichtwidrigkeit seines Handelns, so ergibt sich allein daraus noch nicht, daß er den möglichen Erfolg billigt (vgl. BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Die von Millich und Schäfer erhobenen Bedenken gegen die Bestimmtheit der Normen (wistra 1986, 205) teilt der Senat angesichts der in allen Gerichtszweigen einheitlichen und daher vorhersehbaren Rechtsprechung zur Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber anderen Vertragsgestaltungen nicht (vgl. BVerwG 1980, 2035; BAG BB 1977, 945; NJW 1979, 2636; BSG NZA 1988, 263).
  • VerfGH Bayern, 31.08.1964 - 12-VI-63
    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Denn das Verbot der Entziehung des gesetzlichen Richters soll vor allem der Gefahr vorbeugen, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden (vgl. BVerfGE 21, 191, 194, Pfeiffer in KK- StPO , 3. Aufl., Einleitung Rdnr. 25), während der Anspruch auf rechtliches Gehör nur bedeutet, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muß, sich dem Gericht gegenüber zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu äußern, Anträge zu stellen, und daß das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß ( BayVerfGH NJW 1964, 2295; KG, Beschl. v. 25. August 1988 - 3 Ws (B) 245/88 -), was die Urteilsgründe ausweisen".
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Denn das Verbot der Entziehung des gesetzlichen Richters soll vor allem der Gefahr vorbeugen, daß die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden (vgl. BVerfGE 21, 191, 194, Pfeiffer in KK- StPO , 3. Aufl., Einleitung Rdnr. 25), während der Anspruch auf rechtliches Gehör nur bedeutet, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muß, sich dem Gericht gegenüber zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu äußern, Anträge zu stellen, und daß das Gericht seine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß ( BayVerfGH NJW 1964, 2295; KG, Beschl. v. 25. August 1988 - 3 Ws (B) 245/88 -), was die Urteilsgründe ausweisen".
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Die von Millich und Schäfer erhobenen Bedenken gegen die Bestimmtheit der Normen (wistra 1986, 205) teilt der Senat angesichts der in allen Gerichtszweigen einheitlichen und daher vorhersehbaren Rechtsprechung zur Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber anderen Vertragsgestaltungen nicht (vgl. BVerwG 1980, 2035; BAG BB 1977, 945; NJW 1979, 2636; BSG NZA 1988, 263).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den von dem Beschwerdeführer in den Vordergrund gerückten Einwänden bereits ausführlich im Rahmen des die Freiheit der beteiligten Wirtschaftskreise weitaus stärker einschränkenden § 12a AFG auseinandergesetzt und die Vorschrift für verfassungsgemäß erklärt (vgl. BVerfGE 77, 84, 102 = NJW 1988, 1195 = GewArch 1988, 116 ).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
    Was die Rechtsbeschwerde hiergegen vorträgt, entfernt sich von den Urteilsfeststellungen, gegen deren Zustandekommen nach den Maßstäben von BGHSt 26, 56, 62/63 Bedenken nicht bestehen, und ist daher unbeachtlich.
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

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