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   KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07, 1 AR 1755/07   

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KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07, 1 AR 1755/07 (https://dejure.org/2008,16584)
KG, Entscheidung vom 11.01.2008 - 2 Ws 772/07, 1 AR 1755/07 (https://dejure.org/2008,16584)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07, 1 AR 1755/07 (https://dejure.org/2008,16584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebotenheit eines Widerrufs einer Reststrafenaussetzung; Widerruf einer Strafaussetzung wegen einer im Ausland begangenen Straftat; Zulässigkeit des Widerrufs nach Ablauf der Bewährungszeit

  • Judicialis

    StGB § 56 f; ; StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 56 f Abs. 2; ; StGB § 56 g Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 g Abs. 5; ; StGB § 63; ; StGB § 68c Abs. 3 Satz 1

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Getrennter Aussetzungswiderruf von Strafe und Maßregel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 61
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Hamburg, 17.03.2006 - 2 Ws 64/06

    Aussetzung der Vollstreckung einer (Rest-) Freiheitsstrafe und einer

    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Der Senat teilt zwar grundsätzlich die Auffassung des OLG Hamburg (NStZ-RR 2007, 250), daß die Entscheidung über den Widerruf der Reststrafen- und der Maßregelaussetzung wegen einer neuen (rechtswidrigen) Tat gemeinsam zu treffen sind.

    Der Widerruf der Aussetzung einer Maßregel verlangt hingegen, daß die neue Tat einen symptomatischen Zusammenhang mit der der Anordnung der Maßregel zugrunde liegenden aufweist, also etwa auf dem Zustand (nach §§ 20, 21 StGB) beruht (§ 63 StGB), auf dem Hang, berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 64 Satz 1 StGB) oder (im Falle des § 66 Abs. 1 StGB) erhebliche Straftaten zu begehen (vgl. OLG Hamburg in juris, Beschluß vom 17. März 2006 - 2 Ws 64/06 - Rdn. 33, insoweit in NStZ-RR nicht abgedruckt; Senat, StV 1997, 315, 316 und Beschluß vom 19. September 2003 - 5 Ws 490/03 - Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67 g Rdn. 4; jeweils mit weit. Nachw.).

  • KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03

    Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung

    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Er hat zu unterbleiben, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten eine solche Entscheidung nicht mehr vertretbar ist (vgl. OLG Celle StV 1987, 30; OLG Bremen StV 1986, 165; OLG Hamm StV 1985, 198; KG NJW 2003, 2468, und Beschluss vom 15. August 2001 - 5 Ws 437/01 -, std. Rspr.).

    Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft berücksichtigen muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 5 Ws 270-271/06 - und 20. November 2002 - 5 Ws 632/02 -) - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; KG NJW 2003, 2468, und Beschluss vom 9. November 2005 - 5 Ws 534/05 -).

  • KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Sie ist nur dann eine angemessene Reaktion auf das erneute Versagen, wenn objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte in Zukunft ein straffreies Leben führt (std. Rspr. des KG, vgl. NStZ-RR 2000, 170, und Beschluss vom 26. Mai 2004 - 5 Ws 249/04 -).

    Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen; sie darf nicht unterstellt werden (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Auch sind im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung nach § 63 StGB erhöhte Anforderungen an die Sachaufklärung zu stellen, sei es bei der Entscheidung für die Fortdauer der Unterbringung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048, 3049; Senat, Beschluß vom 2. Oktober 2003 - 5 Ws 460/03 -), oder bei dem Widerruf ihrer Aussetzung.
  • KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der

    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Der Widerruf der Aussetzung einer Maßregel verlangt hingegen, daß die neue Tat einen symptomatischen Zusammenhang mit der der Anordnung der Maßregel zugrunde liegenden aufweist, also etwa auf dem Zustand (nach §§ 20, 21 StGB) beruht (§ 63 StGB), auf dem Hang, berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 64 Satz 1 StGB) oder (im Falle des § 66 Abs. 1 StGB) erhebliche Straftaten zu begehen (vgl. OLG Hamburg in juris, Beschluß vom 17. März 2006 - 2 Ws 64/06 - Rdn. 33, insoweit in NStZ-RR nicht abgedruckt; Senat, StV 1997, 315, 316 und Beschluß vom 19. September 2003 - 5 Ws 490/03 - Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67 g Rdn. 4; jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 Ws 169/97
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft berücksichtigen muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 5 Ws 270-271/06 - und 20. November 2002 - 5 Ws 632/02 -) - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; KG NJW 2003, 2468, und Beschluss vom 9. November 2005 - 5 Ws 534/05 -).
  • OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ws 586/80
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Denn der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann (noch) zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Horst-kotte in LK, StGB 10. Aufl., § 67g Rdn. 27; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 67g Rdn. 14; Fischer, StGB 55. Aufl., § 67g Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 03.10.1983 - 6 Ws 433/83
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Ferner sind Art und Schwere (vgl. OLG Hamm NStZ 1984, 362) sowie Häufigkeit der in der Bewährungszeit begangenen Straftaten (vgl. KG, Beschluss vom 25. April 2001 - 5 Ws 161/01 -) von Bedeutung.
  • OLG Zweibrücken, 16.01.1991 - 1 Ws 18/91
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Das Widerrufsgericht darf sich aber auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Probanden gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 322/96
    Auszug aus KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
    Maßgebend ist, ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte oder ob das Verfahren ungebührlich verschleppt worden ist, so dass der Verurteilte - der im Übrigen auch die Bearbeitungszeiten bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft berücksichtigen muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 5 Ws 270-271/06 - und 20. November 2002 - 5 Ws 632/02 -) - nach den Umständen des Einzelfalles mit dem Widerruf nicht mehr zu rechnen brauchte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 253; KG NJW 2003, 2468, und Beschluss vom 9. November 2005 - 5 Ws 534/05 -).
  • OLG Hamm, 07.05.1998 - 2 Ws 167/98

    Straferlass, Nichtvorliegen eines Widerrufsgrundes, Zurückstellung der

  • OLG Bremen, 02.08.1985 - Ws 157/85
  • OLG Celle, 05.11.1985 - 3 Ws 540/85
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95

    Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch;

  • OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05

    Klageerzwingungsverfahren: Statthaftigkeit bei einer Entscheidung des

  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 592/70

    Einrechnung einer im Ausland erlittenen Haft

  • OLG Hamm, 10.01.1985 - 3 Ws 8/85
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 1 Ws 468/86
  • KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftatbegehung: Würdigung der Anlasstat

  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

  • BGH, 08.06.1998 - 2 ARs 188/98

    Voraussetzungen der örtlichen Zuständigkeit

  • KG, 25.04.2001 - 5 Ws 161/01
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

    Es ist anerkannt, dass auch Auslandstaten Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung geben können, weil auch sie die bei der Strafaussetzung angenommene günstige Legalprognose zu erschüttern vermögen (vgl. OLG Köln MDR 1972, 437, 438; Senat, NStZ-RR 2009, 61 - bei juris Rdn. 12; Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 Ws 375/06 - Fischer, StGB 61. Aufl., § 56f Rdn. 3; S/S- Stree/Kinzig , StGB 29. Aufl., § 56f Rdn. 6; SK-StGB/ Schall , Stand: 140. EL, § 56f Rdn. 8; Lackner/Kühl, StGB 28. Aufl., § 56f Rdn. 4).

    Denn eine rechtskräftige Verurteilung wegen der Anlasstat, der eine Hauptverhandlung mit durchgeführter Beweisaufnahme vorausgegangen ist, verschafft dem Widerrufsgericht in der Regel einen so hohen Grad an Verlässlichkeit, dass es seine Überzeugung ohne weiteres allein auf diese Verurteilung zu stützen vermag (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 61 - bei juris Rdn. 13; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 2 Ws 265/10 -).

  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    dem Widerruf ihrer Aussetzung erhöhte Anforderungen an die Sachaufklärung zu stellen (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 61).

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung ist nach § 67 g Abs. 5 StGB nur dann zulässig, wenn dies vor dem Ende der mit der Aussetzung von Gesetzes wegen eingetretenen, hier nicht abgekürzten Dauer der Führungsaufsicht (§ 67 Abs. 2 StGB ) geschieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 525 ; OLG Koblenz MDR 1981, 336; Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - 2 Ws 167/09 - und 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer a.a.O., § 67 g Rn. 11); er muss während der Aufsichtszeit ergehen, wenn auch nicht rechtskräftig werden.

  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Insoweit kann letztlich offenbleiben, ob die Frage einer Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung bzw. die Anordnung des Vollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 5 StGB oder die Frage, in welchem Umfang die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die daneben erkannte Strafe anzurechnen ist (vgl. OLG Rostock Beschluss vom 16.01.2017 - 20 1 Ws 735/17 - Seite 4 Ws 173/16 Rn. 35; OLG Hamm Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, 4 Ws 306/16 jeweils bei juris bzw. zur Frage eines notwendigen Entscheidungsverbundes hinsichtlich der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung und den Widerruf einer Aussetzung des Maßregelvollzugs vgl. OLG Rostock Beschluss vom 03.02.2012 - I Ws 395/11 = BeckRS 2012, 04671; KG Berlin Beschluss vom 11.01.2008 - 2 Ws 772/07 bei juris; OLG Hamburg NStZ-RR 2007, 250) Bestandteil des Prüfungsverfahrens nach § 67e StGB ist.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

    Im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sind nicht nur bei der Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung, sondern auch bei dem Widerruf ihrer Aussetzung erhöhte Anforderungen an die Sachaufklärung zu stellen (KG Berlin NStZ-RR 2009, 61).
  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Der Widerruf der Aussetzung der Unterbringung nach § 67g Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt neben der Begehung einer rechtswidrigen Tat voraus, daß sie auf eine schlechte Prognose hinweist und symptomatisch für den Zustand (§ 20 StGB) ist, infolge dessen die Begehung solcher Taten zu erwarten ist, wie sie zur Anordnung der Unterbringung genügen (vgl. Senat StV 1997, 315; Beschluß vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - Fischer, StGB 56. Aufl., § 67g Rdn. 5).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Denn eine rechtskräftige Verurteilung wegen der Anlasstat, der eine Hauptverhandlung mit durchgeführter Beweisaufnahme vorausgegangen ist, verschafft dem Widerrufsgericht in der Regel einen so hohen Grad an Verlässlichkeit, dass es seine Überzeugung ohne weiteres allein auf diese Verurteilung zu stützen vermag ( vgl. KG NStZ-RR 2009, 61, NStZ 2015, 165 ).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - 2 Ws 645/18

    Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung eines unterbliebenen Widerrufs der

    In der Regel ist es sachgerecht, über den Widerruf der Straf- und Maßregelaussetzung eine gemeinsame Entscheidung zu treffen (vgl. KG NStZ-RR 2009, 61).
  • OLG Braunschweig, 14.05.2020 - 1 Ws 49/20

    Ausnahmen vom normativen Entscheidungsverbund; Keine Beharrlichkeit durch

    Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen (KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2008, Az. 2 Ws 772/07, zit. nach juris, Rn.18).
  • KG, 19.07.2021 - 2 Ws 62/21

    Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung

    So muss die neue Tat einen symptomatischen Zusammenhang mit der der Anordnung zugrundeliegenden aufweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 -).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08

    Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der

    Denn der Widerruf ist nach allgemeiner, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2000 - 1 Ws 233/00 -, 4. Oktober 2001 - 1 Ws 147/01 -, 23. Dezember 2005 - 1 Ws 209/05 -, 20. Februar 2007 - 1 Ws 26/07 und 12. März 2008 - 1 Ws 32/08 - BGH NStZ 1998, 586; OLG Karlsruhe MDR 1993, 780; OLG Hamm NStZ 1998, 479; OLG Oldenburg NdsRpfl 2002, 270 f.; Thüringer OLG VRS 113, 324 ff.; KG Beschl. v. 11. Januar 2008 - 1 AR 1755/07 - Fischer, StGB, 55. A., § 56 f Rn. 19 m.w.N.) auch nach Ablauf der Bewährungszeit grundsätzlich möglich, wenn auch nicht zeitlich unbeschränkt.
  • OLG Bamberg, 12.04.2023 - 1 Ws 149/23

    Nur sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung ihres

  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

  • KG, 26.09.2018 - 5 Ws 148/18

    Anforderungen an Widerruf der Aussetzung der bereits langjährig vollzogenen

  • LG Frankfurt/Main, 22.08.2013 - 27 Qs 54/13
  • OLG Rostock, 03.02.2012 - I Ws 395/11

    Strafvollstreckungsverfahren: Entscheidungsverbund bei Widerruf einer

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 131-IV-08
  • LG Aachen, 16.11.2021 - 67 Qs 38/21

    Entscheidungsverbund bei Widerruf von Straf- und Maßregelaussetzung;

  • KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19
  • OLG Jena, 10.02.2009 - 1 Ws 23/09

    Widerruf der Aussetzung

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