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   KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10   

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KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10 (https://dejure.org/2011,10001)
KG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 13 UF 199/10 (https://dejure.org/2011,10001)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 13 UF 199/10 (https://dejure.org/2011,10001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 894 Abs 1 ZPO, § 79 Abs 2 S 4 BVerfGG, Art 2 Abs 1 GG
    Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger von Sozialleistungen

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 894; BVerfGG § 79 Abs. 2
    Zur Verfassungswidrigkeit der Begründung einer Unterhaltspflicht durch im Nachhinein vorgenommene Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch Träger von Sozialleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf einen gleichgelagerten Sachverhalt; Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 79 Abs. 2 S. 4; ZPO § 894
    Anwendung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf einen gleichgelagerten Sachverhalt; Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 985
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Dabei wirkt über § 138 BGB auch das im Grundgesetz verkörperte Wertsystem in das Privatrecht ein (BVerfGE 7, 206; BVerfG ZIP 2006, 60).

    Zwar erfasst diese Vorschrift auch Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht später eine der vollstreckbaren Gerichtsentscheidung zugrunde liegende Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder durch eine spätere verfassungsgerichtliche Entscheidung die Zivilgerichte anhält, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen die einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen, sofern es sich um eine Entscheidung handelt, die - wie hier - für die Auslegung des Zivilrechts über den Einzelfall hinausgehende Maßstäbe setzt (BVerfGE 115, 51 ff; vgl. auch OLG Hamm ZUM 2010, 453; Schmidt-Bleibtreu u.a. - Bethge, BVerfGG-Kommentar, Stand: Mai 2009, Rn. 65 zu § 79).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Zur Verfassungswidrigkeit der Begründung einer Unterhaltspflicht durch die im Nachhinein vorgenommene Gewährung eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens durch den Träger von Sozialleistungen (vergleiche BVerfG, 7. Juni 2005, 1 BvR 1508/96, FamRZ 2005, 1051 ff.).(Rn.29).

    Der vorliegend zur Entscheidung gestellte Sachverhalt entspricht hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2005 (FamRZ 2005, 1051 ff).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Die sich für die Zukunft aus der Durchsetzung fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt ergebenden Folgen können hingegen abgewendet werden (vgl. BVerfGE 97, 35; BVerfGE 37, 217; BVerfGE 20, 230).
  • LG Duisburg, 03.05.1996 - 24 (4) S 285/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bescheids eines Sozialträgers bzgl. der

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Im Verfahrensverlauf stellte der hiesige Antragsgegner dann unter Bezugnahme auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 3. Mai 1996, AZ 24 (4) S 285/95, seine Klage auf Annahme eines über die ursprüngliche Klageforderung lautenden Darlehens und Bewilligung und Beantragung einer zu dessen Absicherung bestimmten Grundschuld auf dem Miteigentumsanteil der hiesigen Antragstellerin um.
  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Der Sicherungsnehmer - hier der Antragsgegner - ist in diesem Fall nach Wahl des Sicherungsgebers zur Abtretung der Grundschuld, zur Aufhebung oder zum Verzicht verpflichtet (BGH NJW-RR 1996, 234).
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Darüber hinaus ist der Antragstellerin darin zuzustimmen, dass die Grundrechtsartikel gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts wie dem Antragsgegner als unmittelbare Verbotsnormen im Sinne des § 134 BGB wirken und damit zur Nichtigkeit eines gegen sie verstoßenden Rechtsgeschäfts führen (BGH NJW 2003, 1658).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Daraus und aus den nachfolgenden Ausführungen in dem Urteil ergibt sich aber, dass das Amtsgericht die der hiesigen Antragstellerin zumutbare Verwertung ihres Vermögensstammes nicht etwa in einer Veräußerung oder Vermietung des selbst genutzten Hausgrundstückes sah, was wohl schon damals der inzwischen verfestigten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes kaum entsprochen hätte (vgl. BGH FamRZ 1992, 795; BGH FamRZ 2002, 1700; BGH FamRZ 2006, 1511), sondern in der Belastung des Miteigentumsanteil am Grundstück durch Eintragung einer Sicherheitshypothek für das vom Antragsgegner angebotene Darlehn.
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09

    Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
    Zwar erfasst diese Vorschrift auch Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht später eine der vollstreckbaren Gerichtsentscheidung zugrunde liegende Auslegung einer Norm für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt oder durch eine spätere verfassungsgerichtliche Entscheidung die Zivilgerichte anhält, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen die einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen, sofern es sich um eine Entscheidung handelt, die - wie hier - für die Auslegung des Zivilrechts über den Einzelfall hinausgehende Maßstäbe setzt (BVerfGE 115, 51 ff; vgl. auch OLG Hamm ZUM 2010, 453; Schmidt-Bleibtreu u.a. - Bethge, BVerfGG-Kommentar, Stand: Mai 2009, Rn. 65 zu § 79).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in FuR 2011, 329 veröffentlicht ist, hat zur Begründung ausgeführt:.
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