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   KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09   

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https://dejure.org/2011,8011
KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09 (https://dejure.org/2011,8011)
KG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 6 U 177/09 (https://dejure.org/2011,8011)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 6 U 177/09 (https://dejure.org/2011,8011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 407 Abs 1 HGB, § 426 HGB, § 434 Abs 1 HGB, § 439 Abs 2 HGB, § 280 Abs 1 BGB
    Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von Gütern zur Entsorgung durch den Beförderer; Haftungsbeschränkung bei Verursachung von Schäden an Rechtsgütern Dritter beim Transport; Eintrittspflicht des Versicherers aus einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf einen Vertrag über den Abtransport von Abrissmaterial von der Baustelle und dessen Entsorgung durch den Auftragnehmer finden die Vorschriften des Frachtrechts keine Anwendung; Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers aus kombinierter Bauleistungsversicherung und ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Schäden durch einen Kranunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur eines Vertrages über den Abtransport und die Entsorgung von Abrissmaterial

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung beim Abtransport von Abrissmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abtransport und Entsorgung von Abrissmaterial: Kein Frachtrecht! (IBR 2011, 405)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09
    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Gegen das die Klage überwiegend abweisende Urteil erhob die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VII ZR 1/09, die zurückgewiesen wurde.

    Hilfsweise erklärt sie die Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - VII ZR 1/09 - in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen (Bd. II, Bl. 126 d. A.).

    Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.

  • KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07

    Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Ansprüche wegen eigener Schäden machte die Klägerin gegenüber der Beklagten zu 2) in dem vor dem Landgericht Berlin geführten Rechtsstreit zum Aktenzeichen 22 O 50/06 (7 U 231/07 Kammergericht) geltend.

    Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.

  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH VersR 1973, 350, Rz 11 zitiert nach juris; Czerwenka aaO, Rdnr. 13, 35 m.w.N).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Unabhängig davon handelt nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Versicherer rechtsmissbräuchlich, wenn er sich auf die mangelnde Befugnis des Versicherten, den Anspruch selbst geltend zu machen, beruft, obwohl es an billigenswerten Gründen des Versicherungsnehmers fehlt, die Zustimmung nicht zu erteilen (grundlegend BGHZ 41, 327).
  • KG, 05.08.2008 - 21 U 138/05
    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Insoweit haben die Parteien den Rechtsstreit 23 O 313/04 vor dem Landgericht Berlin (21 U 138/05 Kammergericht Berlin) geführt.
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 196/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei Umsetzung einer Maschine mittels eines Krans

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    So genügt z. B. das Umsetzen einer Maschine mit Hilfe eines Krans von einem Stockwerk eines Gebäudes in ein anderes (BGH, Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 196/92 -, VersR 94 Seite 365; Czerwenka aaO, Rz 25).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    So genügt z. B. das Umsetzen einer Maschine mit Hilfe eines Krans von einem Stockwerk eines Gebäudes in ein anderes (BGH, Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 196/92 -, VersR 94 Seite 365; Czerwenka aaO, Rz 25).
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08

    Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Falls eine solche vorläge, würde dies nicht eine Verfahrenstrennung erforderlich machen, sondern die Vertretung der Beklagten zu 2) durch einen eigenen Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH Beschluss vom 6.7.210 - IV ZB 31/08 -, VersR 2010, 1472 im Bereich der gesetzlichen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
    Sie kann daher unmittelbar die Freistellung von ihren Freistellungsverpflichtungen und die Zahlung verlangen, weil sie wegen der Aufrechnung ihrer eigenen Werklohnansprüche nebst Nebenforderungen verlustig ging (vgl. zur Leistungsklage im Deckungsprozess BGH VersR 1984, Seite 252).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12

    Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen

    Die Beklagten zu 2) und 4) sind deshalb "wie Gesamtschuldner" zu verurteilen (vgl. Kammergericht 6 U 177/09, Urteil vom 11.01.2011; OLG Düsseldorf I - 24 U 116/09, Beschluss vom 18.01.2010, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19

    Vertragspflichten bei der entgeltlichen Gestellung eines Raupenkrans zur

    Entscheidend ist insoweit, dass ein konkreter Beförderungserfolg geschuldet wird und nicht bloß eine Beförderungshandlung (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2011, 6 U 177/09, Rz. 64 - Juris).
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