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   KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21   

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KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21 (https://dejure.org/2022,599)
KG, Entscheidung vom 11.01.2022 - 1 W 252/21 (https://dejure.org/2022,599)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 1 W 252/21 (https://dejure.org/2022,599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 885 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 2112 BGB, § 2113 Abs 1 BGB, § 2114 BGB, § 2205 S 2 Alt 2 BGB
    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten Testamentsvollstreckers

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsvollstrecker nur für Vorerbschaft eingesetzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 71 ff.; GBO § 19 ; BGB § 885 Abs. 1 S. 1
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags für eine Vormerkung; Nur für eine Vorerbschaft eingesetzter Testamentsvollstrecker; Anordnung von Beschränkungen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 299
  • MDR 2022, 318
  • FamRZ 2022, 904
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 158/15

    Bei Testamentsvollstreckung für den Vorerben ist nicht ohne Weiteres von einer

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Der nur für die Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes an die Beschränkungen gebunden, die dem Vorerben gegenüber dem Nacherben in den §§ 2113, 2114 BGB auferlegt sind (Fortführung von KG, Entscheidung vom 23. Oktober 1913, RJA 13, 252; entgegen OLG München, Beschluss vom 15. April 2018 - 34 Wx 158/15, FamRZ 2016, 1302).(Rn.9).

    Der nur für die Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes an die Beschränkungen gebunden, die dem Vorerben gegenüber dem Nacherben in den §§ 2113, 2114 BGB auferlegt sind (KG, RJA 13, 252, 253; OLGE 34, 298; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 943; OLG Stuttgart, BWNotZ 1980, 92; BeckOGK/Grotheer, a.a.O., § 2197 Rn. 97.2; a.A. OLG München, FamRZ 2016, 1302, 1304; Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 2205 Rn. 24; Staudinger/Reimann, a.a.O., 2016, § 2205 Rn. 226).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 280/04

    Genehmigungspflicht von Maßnahmen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Die Ernennung eines Nacherbenvollstreckers kann u.a. eine Pflegschaft für unbekannte Beteiligte nach § 1913 BGB ersetzen, lässt das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung (§§ 1821 Abs. 1, 1908 i, 1915 BGB) entfallen (vgl. BGH, ZEV 2006, 262) und kommt insbesondere in Betracht, wenn der Erblasser im Übrigen keine Testamentsvollstreckung anordnet.
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1980 - 4 W 57/80
    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Der nur für die Vorerbschaft eingesetzte Testamentsvollstrecker ist nicht kraft Gesetzes an die Beschränkungen gebunden, die dem Vorerben gegenüber dem Nacherben in den §§ 2113, 2114 BGB auferlegt sind (KG, RJA 13, 252, 253; OLGE 34, 298; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 943; OLG Stuttgart, BWNotZ 1980, 92; BeckOGK/Grotheer, a.a.O., § 2197 Rn. 97.2; a.A. OLG München, FamRZ 2016, 1302, 1304; Grüneberg/Weidlich, BGB, 81. Aufl., § 2205 Rn. 24; Staudinger/Reimann, a.a.O., 2016, § 2205 Rn. 226).
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97

    Wirksamkeitsvermerk bei Rechtsbestellung durch Vorerben - Bewilligung der

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Wird eine Vormerkung bestellt, die bei Eintritt des Nacherbfalls wirksam bleibt, kann die Eintragung eines solchen Vermerks verlangt werden, mit dem klargestellt wird, dass der eingetragene Nacherbenvermerk gegenüber diesem Recht keine Unwirksamkeit i.S.v. § 2113 BGB anzeigt (vgl. BGH, NJW 1999, 2275, 2276; BayObLG, DNotZ 1998, 206, 207 f.; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 119).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Vielmehr soll der Vollstrecker auch dann nicht an die Beschränkungen der §§ 2213, 2214 BGB gebunden sein, wenn nur eine "gewöhnliche" Testamentsvollstreckung angeordnet ist, die für den Nacherben erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge beginnt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208, 213; MittBayNot 1983, 229, 230).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 319/93

    Rechtsstellung des Nacherben-Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Aus dem Testamentsvollstreckerzeugnis folgt zum einen, dass die Beteiligte zu 1) nicht (auch) gemäß § 2222 BGB zu dem Zweck ernannt ist, bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte des Nacherben auszuüben und dessen Pflichten zu erfüllen (vgl. zur Zulässigkeit der Kumulation BGH, NJW 1995, 456).
  • BayObLG, 29.09.1983 - BReg. 2 Z 76/83

    Zur Löschung eines Vorkaufsrechts nach Konsolidation bei bestehender

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Vielmehr soll der Vollstrecker auch dann nicht an die Beschränkungen der §§ 2213, 2214 BGB gebunden sein, wenn nur eine "gewöhnliche" Testamentsvollstreckung angeordnet ist, die für den Nacherben erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge beginnt (OLG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208, 213; MittBayNot 1983, 229, 230).
  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Wird eine Vormerkung bestellt, die bei Eintritt des Nacherbfalls wirksam bleibt, kann die Eintragung eines solchen Vermerks verlangt werden, mit dem klargestellt wird, dass der eingetragene Nacherbenvermerk gegenüber diesem Recht keine Unwirksamkeit i.S.v. § 2113 BGB anzeigt (vgl. BGH, NJW 1999, 2275, 2276; BayObLG, DNotZ 1998, 206, 207 f.; Meikel/Böhringer, GBO, 12. Aufl., § 51 Rn. 119).
  • RG, 26.10.1911 - IV 34/11

    Alleinerbe als Testamentsvollstrecker.

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Diese Sonderform dient hauptsächlich der wirksamen Beaufsichtigung des Vorerben im Interesse des Nacherben (vgl. RGZ 77, 177, 178; MünchKomm/Zimmermann, BGB, 8. Aufl., § 2222 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2012 - 3 Wx 217/11

    Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Anordnung von Vor- und

    Auszug aus KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21
    Zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der Verfügung von Todes wegen ist das Grundbuchamt nicht berechtigt (OLG München, FGPrax 2015, 848, 849; OLG Düsseldorf, MittBayNot 2012, 468; BayObLG, …
  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

  • KG, 13.10.2022 - 1 W 268/22

    Grundbuchberichtigung nach Testamentsvollstreckung

    Liegt es vor, ist das Grundbuchamt an die dortigen Feststellungen gebunden, zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der Verfügung von Todes wegen ist es nicht berechtigt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 W 252/21 - ZEV 2022, 405).

    Sind solche Angaben in dem Zeugnis nicht enthalten, ist von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, § 2205 S. 2 und 3 BGB, auszugehen (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 W 252/21 - ZEV 2022, 405; BayObLG, a.a.O.).

  • KG, 11.10.2022 - 1 W 268/22

    Ist nach den Feststellungen des Nachlassgerichts ein von ihm ausgestelltes

    Liegt es vor, ist das Grundbuchamt an die dortigen Feststellungen gebunden, zu einer eigenen, ergänzenden oder berichtigenden Auslegung der Verfügung von Todes wegen ist es nicht berechtigt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 W 252/21 - ZEV 2022, 405 ).

    Sind solche Angaben in dem Zeugnis nicht enthalten, ist von der gesetzlichen Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, § 2205 S. 2 und 3 BGB , auszugehen (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 1 W 252/21 - ZEV 2022, 405 ; BayObLG, a.a.O.).

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