Rechtsprechung
KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 249 Abs 1 HGB, § 250 Abs 2 HGB, § 331 Nr 1 HGB, § 331 Nr 2 HGB
Wirtschaftsstrafrecht, Bilanzierung: Unrichtige Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft durch Nichtbildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausweisung einmaliger Mietgarantiegebühren zu Beginn einer mehrjährigen Vertragslaufzeit als Ertrag in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft im Jahr der Vereinnahmung; Unterlassen einer Bildung passiver Rechnungsabgrenzungsposten als unrichtige Darstellung der ...
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht, Jahresabschluss, Kapitalgesellschaft
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.03.2008 - 2 StB Js 3/03
- KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08, 2 AR 67/03 - 1 Ws 212/08
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 1447
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 822/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Umschreibung eines Straftatbestandes
Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
Damit ist der Anwendungsbereich der Normen dahingehend eingeschränkt zu interpretieren, dass nur erhebliche bzw. wesentliche Verstöße gegen Bilanzierungspflichten hiervon erfasst werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2006 - 2 BvR 822/06 - ). - BFH, 18.12.2002 - I R 17/02
Vereinnahmte Optionsprämien
Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
In einer Entscheidung zur bilanziellen Behandlung vereinnahmter Optionsprämien hat der Bundesfinanzhof dargelegt, dass eine passive Rechnungsabgrenzung dann ausscheidet, wenn der Umfang einer vertraglich geschuldeten Leistungsverpflichtung während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt und die entsprechende Verbindlichkeit zwar laufzeitbezogen, aber nicht zeitlich oder periodisch aufteilbar ist (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - I R 17/02 -). - BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93
Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von …
Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
Bei Dauerschuldverhältnissen, für die diese Bilanzierungsgrundsätze ebenfalls gelten, bestimmt sich die Frage des Zeitpunktes der Erfüllung nicht entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Sachleistung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 23. Juni 1997 - GrS 2/93 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 36 ff. mit zahlreichen Nachweisen). - BFH, 20.01.1993 - I R 115/91
Keine Rückstellung für künftigen Zinsaufwand bei Sparverträgen mit steigender …
Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
Anzunehmen ist ein solches, wenn beide am Geschäft beteiligten Vertragsparteien ihre vertraglichen Hauptpflichten noch nicht erfüllt haben, also mit deren Erfüllung noch nicht begonnen oder sie erst teilweise erfüllt haben (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB 69. Aufl., Einführung vor § 320 Rdz. 17; BFH, Urteil vom 20. Januar 1993 - I R 115/91 -, zitiert nach juris, dort Rdz. 19 m.w.N.). - BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91
Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus KG, 11.02.2010 - 1 Ws 212/08
Diese Rechtsansicht stimmt mit der Entscheidungspraxis des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der rechtlichen Qualifizierung von Verträgen in Zusammenhang mit der Errichtung von Immobilienfonds inhaltlich überein (vgl. BFH, Urteil vom 9. Januar 1994 - IX R 82/91 -).
- BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von …
(b) Da jedenfalls die Verbuchung in die Kapitalrücklage schlechthin unvertretbar war (…vgl. hierzu Beck BilKomm/Grottel/H. Hoffmann, 10. Aufl., HGB § 331 Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 1 Ws 212/08, Rn. 6, wistra 2010, 235), braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob - wie das Landgericht meint - ein Ausweis der Zahlungen als Fremdkapital (Verbindlichkeit) hätte erfolgen müssen oder der Ausweis eines Sonderpostens zwischen Eigen- und Fremdkapital den Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprochen hätte.