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   KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01   

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https://dejure.org/2003,41445
KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
KG, Entscheidung vom 11.03.2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
KG, Entscheidung vom 11. März 2003 - 9 U 121/01 (https://dejure.org/2003,41445)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Ein Vertrauens- oder Abwicklungsschutz (vgl. BGHZ 74, 144 = NJW 1979, 1354, 1355) stand hier nicht entscheidend entgegen.

    "Das Gesetz über das Kreditwesen soll die Funktionsfähigkeit des Kreditapparats bewahren und die Gläubiger der beaufsichtigten Kreditinstitute nach Möglichkeit vor Verlusten schützen (Senatsurteil BGHZ 74, 144, 147, 150 ff).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Eine Gewinnbeteiligung, ohne die eine stille Gesellschaft gemäß § 231 Abs. 2 HGB gar nicht in Betracht käme, ist zwar im Vertragstext nicht ausgeschlossen, spielte aber neben der garantierten Ausschüttung praktisch keine Rolle (vgl. BGH NJW 1995, 192, 193), zumal die in § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen - und im Emissionsprospekt der HAG in der Fassung vom 1. September 1995 (Seite 14) hervorgehobenen - Verlustzuweisungen an atypisch stille Gesellschafter voraussetzten, dass jedenfalls in der - mehrfach verlängerten - Einwerbungsphase Verluste erzielt werden.
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Ist aber eine Klageabweisung auf mehrere von einander unabhängige Gründe gestützt, so ist ein Rechtsmittel hiergegen unzulässig, wenn nicht alle Gründe in Frage gestellt werden (vgl. BGH NJW 1998, 1081; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Auflage, § 520 Rn. 37 a).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Ob ein Einlagengeschäft vorliegt, ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu beurteilen (BVerwGE 69, 120, 124; Bähre/Schneider, KWG, 3. Auflage, § 1 Anm. 7).
  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 34/88

    Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Geschäfts trotz fehlender Erlaubnis (so BGH WM 1990, 54 zur unerlaubten Kreditgewährung; abweichend OVG Berlin a. a. O., S 46 zur Befristung einer Einlage) kommt es für die behördlichen Befugnisse nicht an.
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus KG, 11.03.2003 - 9 U 121/01
    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf das Verfahren, welches auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2002 - III ZR 48/01 - (NJW 2002, 2464) vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist, kommt daher nicht in Betracht.
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2010 - 1 K 823/10

    Klagebefugnis Dritter gegen Aufsichtsmaßnahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht

    Im Übrigen hat auch das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2008, Az.: 9 U 121/01 ausgeführt, dass die Abwicklungsanordnung vom 12.05.1997 an die C. AG ihre Rechtsgrundlage in § 37 KWG a.F. gefunden hat und auch die sofort vollziehbare Rückzahlungsanordnung nicht gegen.
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