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   KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03   

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https://dejure.org/2004,1775
KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
KG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
KG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2004,1775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beratung; Negative Kursentwicklung von Aktienfonds; Anwendung der kurzen (vertraglichen) Verjährungsfrist im Deliktsrecht; Hemmung bei Vergleichsbereitschaft; Bedingter Vorsatz

  • Judicialis

    WpHG § ... 31; ; WpHG § 31 Abs. 2; ; WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2; ; WpHG § 32; ; WpHG § 37 a; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 203; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 852 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 263; ; BRAO § 51 b; ; StBerG § 68

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatz wegen Wertpapierverlusts aufgrund unterlassenen Warnhinweises auf negative Kursentwicklung durch Anlageberater - Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 37a, 31 Abs. 2 Nr. 2, § 32; BGB § 823
    Verjährung auch deliktsrechtlicher Ansprüche wegen Falschberatung bei Wertpapierkauf in drei Jahren

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2755
  • NJW 2005, 1600 (Ls.)
  • ZIP 2004, 1306
  • WM 2004, 1872
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92

    Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Ein Schuldner, der nicht nur seine Vertragspflichten sondern auch seine gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Pflichten verletzt und daher unter Umständen auch Dritten gegenüber ersatzpflichtig werden kann, darf nämlich nicht gegenüber denjenigen Opfern privilegiert werden, die mit ihm einen Vertrag abgeschlossen haben (BGH, NJW-RR 1993, 1113).

    Dies kann auch bei der Anspruchskonkurrenz zwischen Kaufvertrags- und Deliktshaftung so sein, wenn das Integritätsinteresse des Käufers völlig deckungsgleich mit seinem Äquivalenzinteresse ist (BGH NJW-RR 1993, 1113).

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Wenn auch der Begriff der Verhandlungen weit auszulegen ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 203 RdNr. 2) und bereits die Bereitschaft des Schuldners ausreicht, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (BGH, NJW 2001, 1723), liegen die Voraussetzungen des § 203 BGB nicht vor.
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    a) Bei dem Zusammentreffen von Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, die beide aus demselben Sachverhalt hergeleitet werden, handelt es sich zwar um eine echte Anspruchskonkurrenz, so daß grundsätzlich auch jeder Anspruch seiner eigenen Verjährungsfrist unterliegt (BGHZ 66, 315 (318 ff.); BGHZ 67, 359 (362 f.) = NJW 1977, 379, BGHZ 100, 190 (200) = NJW 1987, 2008).
  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG, der auch anlegerschützende Funktion und damit Bedeutung für Inhalt und Umfang der (vor-)vertraglichen Aufklärungspflicht hat, sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet, ihren Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist (siehe BGH, NJW 2000, 359, 361 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Ein Vermögensschaden entsteht auch bei objektiver Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung bereits dann, wenn jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages gebracht wird, den er sonst nicht abgeschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH NJW 1998, 302, 303).
  • BGH, 31.01.1967 - VI ZR 105/65

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Kraftfahrzeugvermieters

    Auszug aus KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
    Unter diesem Gesichtspunkt werden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs z. B. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache auch insoweit der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB unterstellt, als sie aus unerlaubter Handlung hergeleitet werden können (BGHZ 47, 53, 55 ; BGHZ 71, 175, 179 ; BGH, NJW 1985, 798, 799).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Das Berufungsgericht (WM 2004, 1872) hat seine Entscheidung im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04

    Zur Frage des Haftungsumfanges bei Verjährung nach § 37a WpHG

    a) Mithin beginnt der Lauf der Verjährung hier spätestens mit dem letzten Erwerbsakt vom 14.06.2000 über 350 Aktien der M + S Elektronik AG (vgl. KG WM 2004, 1872, 1873; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2004, S. 2166, Rn. 16.569; Assmann/Schneider-Koller, 2. Aufl., Rn. 7 zu § 37 a WpHG).

    Die nach § 37 a WpHG eingetretene Verjährung ergreift entgegen der Auffassung des Klägers auch mögliche konkurrierende deliktische Ansprüche aufgrund fahrlässiger Falschberatung, wie sie der Kläger hier insbesondere aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 WpHG und § 19 Abs. 1 KAGG ableiten will (ebenso KG WM 2004, 1872, 1874; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., Rn. 16.565 und 16.572).

    Diesem gesetzgeberischen Zweck, in angemessener Zeit Rechtssicherheit zu erreichen, darf nicht mit den Mitteln der richterlichen Rechtsfortbildung entgegengewirkt werden (im gleichen Sinne KG, WM 2004, 1872, 1875).

  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04

    Anlegergerechte Beratung

    Der Schaden besteht demnach in dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines erzielten Verkaufserlöses (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2004, Az.: 13 U 24/03; Kammergericht Berlin, Urteil vom 20. August 2004, Az.: 25 U 1/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 11. März 2004, Az.: 19 U 71/03).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 15 U 106/04

    Unterlassene Aufklärungspflicht bei Anlage in ausländischen Konten

    Die langen Fristen wurden als im internationalen Vergleich unüblich bezeichnet sowie als Hemmnis bei der Beratung von Aktienanlegern wegen des unüberschaubar langen Zeitraums einer möglichen Haftung angesehen (KG, NJW 2004, 2755, 2756; Koller in Assmann/Schneider, WpHG, 3. Auflage, § 37a WpHG, Rn. 6).

    Die Verjährungsfrist begann daher zu diesem Zeitpunkt (vgl. KG, NJW 2004, 2755).

    Im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung kann dann nicht die Intention des Gesetzgebers in das Gegenteil verkehrt werden (KG, NJW 2004, 2755, 2757).

    Dem vermag der Senat - auch unter Berücksichtigung der einhelligen Rechtsprechung und der überwiegenden Ansicht im Schrifttum (KG, NJW 2004, 2755, 2756; weitere Einzelnachweise bei Kritter, Die Verjährung nach § 37a WpHG - eine Zwischenbilanz, BKR 2004, 261, 263, Fußnote 27), zu folgen, soweit aus vorsätzlichem Handeln herrührende deliktische Ansprüche betroffen sind, nicht jedoch in bezug auf mit Fahrlässigkeit begründete Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB.

  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04

    Verjährung bei Anlageberatungsverträgen nach § 37a WpHG

    cc) Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist, ist derjenige, zu dem die streitgegenständlichen Fondsanteile erworben worden sind und der Kläger und seine Ehefrau hierfür den Kaufpreis entrichtet haben; auf etwaige Kursverluste nach dem Erwerb kommt es nicht an; auch der Klageantrag orientiert sich am Abschluss des Kaufvertrags über die Anteile und der damit verbundenen Entrichtung des Kaufpreises und dem Erwerb der Fondsanteile (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2005, a. a. O.; KG, ZIP 2004, 1306 f.; Lang, a. a. O. § 20 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Kammergerichts vom 11.03.2004 in NJW 2004, 2755.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 6 U 70/04

    Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter bzw. nicht

    Daher soll in Fällen, in denen ein Bankkunde risikoreiche und seinen Bedürfnissen nicht entsprechende Wertpapiere kauft, bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Schaden entstanden sein (NJW 2004, 2755 f.).

    § 37a WpHG erfasst auch konkurrierende Deliktsansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung (vgl. KG NJW 2004, 2755, 2756).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 23 U 71/04

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter

    Nach dieser herrschenden Meinung ist jedoch ein Schaden bereits dann entstanden, wenn der Kunde ein Recht zur Aufhebung des Vertrages erworben hat, etwa weil die Anlage für den Zweck des Kunden nicht voll brauchbar ist, womit der Schaden hier bereits im Zeitpunkt des Erwerbs und nicht erst des tatsächlichen Kursverlustes eintritt (KG ZIP 2004, 1306; Assmann/Schneider-Koller, WpHG 3. Aufl. 2003, § 37a Rn. 7 unter Bezugnahme auf BGH ZIP 1998, 154 (158); Kritter, BKR 2004, 261).
  • OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 8/19
    Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadenersatzansprüche und hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise auch deliktische Ansprüche erfasst (BGH, Urteil vom 08.03.2005 - XI ZR 170/04 -, BGHZ 162, 306-313; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.08.2006 - 23 U 287/05 -, a.a.O.; KG Berlin, Urteil vom 11.03.2004 - 19 U 71/03 -, juris).
  • OLG Bamberg, 17.07.2006 - 5 U 246/05

    Banken müssen Anleger bei der Empfehlung von Auslandsanleihen auf

    sowie Kammergericht NJW 2004, 2755 ff. = ZIP 2004, 1306 ff.;, OLG Karlsruhe NJW-.
  • OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

  • OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

  • OLG Schleswig, 11.11.2004 - 5 U 31/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 7 O 320/12
  • LG Coburg, 19.07.2005 - 23 O 169/05

    Beratungspflichten eines Geldinstituts nach dem Wertpapierhandelsgesetz bei der

  • OLG Frankfurt, 18.02.2011 - 23 U 69/10
  • LG Düsseldorf, 26.07.2005 - 7 O 293/04

    Umfang des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzungen i.R. eines

  • LG Düsseldorf, 01.02.2005 - 7 O 164/03

    Umfang des Schadensersatzes wegen Pflichtverletzungen i. R.e.

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