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   KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17   

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https://dejure.org/2019,8706
KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17 (https://dejure.org/2019,8706)
KG, Entscheidung vom 11.03.2019 - 8 U 80/17 (https://dejure.org/2019,8706)
KG, Entscheidung vom 11. März 2019 - 8 U 80/17 (https://dejure.org/2019,8706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Höhe des nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages von den Darlehensnehmern geschuldeten Nutzungswertersatzes auf den Rückabwicklungssal...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höhe des nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages von den Darlehensnehmern geschuldeten Nutzungswertersatzes auf den Rückabwicklungssaldo

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 26.09.2002 - 11 U 337/01

    Minderungsquote des Reisepreises; Abweichung von der ausgeschriebenen Route bei

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Grundsätzlich befreien Teilanerkenntnisse den Schuldner daher nicht von der Kostenlast i.S. von § 93 ZPO (vgl. OLG Celle, Urteil vom 26.9.2002 - 11 U 337/01, juris Tz. 27; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6, Stichwort Teilleistungen).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Auf das ihnen zustehende, nach § 348 BGB Zug um Zug zu erfüllende Gegenrecht der Rückübertragung der bewilligten Grundschuld haben sich die Kläger in ihrem Anerkenntnis mit Schriftsatz vom 19.12.2016 berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.3.2009 XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 30; BGH NJW 2015, 3441 Rn. 7), ohne dass die Beklagte dessen Bestand bestritten hat.
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 7 WF 72/97

    Kostenverteilung bei Teilanerkenntnis auf Stufenklage

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Die Norm erfordert nach ihrem Wortlaut, dass der gesamte Klageanspruch anerkannt wird (Senat, Urteil vom 25.6.2018 - 8 U 72/16; OLG Hamm, Beschluss vom 18.2.1997 - 7 WF 72/97, juris Tz. 4).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Auf das ihnen zustehende, nach § 348 BGB Zug um Zug zu erfüllende Gegenrecht der Rückübertragung der bewilligten Grundschuld haben sich die Kläger in ihrem Anerkenntnis mit Schriftsatz vom 19.12.2016 berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.3.2009 XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 30; BGH NJW 2015, 3441 Rn. 7), ohne dass die Beklagte dessen Bestand bestritten hat.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14

    Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Denn der Kredit war durch die Bestellung von Grundpfandrechten gesichert (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O., Tz. 47; OLG Stuttgart Urteil vom 6.10.2015 - 6 U 148/14, ZIP 2015, 2211 , Tz. 69ff.).
  • KG, 06.10.2016 - 8 U 228/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abrechnung nach wirksamem Widerruf

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Nichts anderes folgt aus dem Beschluss des BGH vom 19. Februar 2019 - XI ZR 362/17 -, wonach für die Gebrauchsvorteile, die der Darlehensgeber für den jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der vor dem Wirksamwerden des Widerrufs gewährten Darlehensvaluta beanspruchen kann, der Anspruch auch für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden des Widerrufs aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB und nicht aus Bereicherungsrecht folgt (so auch st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil vom 6. Oktober 2016 - 8 U 228/15, juris Tz. 104).
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 170/16

    Finanzierter Grundstückskauf mit Grundschuldsicherung: Ordnungsgemäßheit einer

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Im Fall eines Zug-um-Zug-Vorbehalts des zur Zahlung verurteilten Sicherungsgebers genügt es, dass der Gegenanspruch mit der Erbringung der geschuldeten Leistung entsteht und fällig wird (s. BGH, Beschluss vom 17.1.2017 - XI ZR 170/16, juris Tz. 7 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2018 - 24 U 159/17

    Anforderungen an die Form eines mit einer evangelischen Kirchengemeinde

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Hinsichtlich des von den Klägern auf den Rückabwicklungssaldo aus dem Darlehen Nr.#####38 geschuldeten Nutzungswertersatz ist nach dem Auslaufen der Zinsbindung nicht mehr der vormalige Vertragszins anzusetzen, sondern der in dieser Zeit - August 2018 - als marktüblich aus der Anlage K 11 zum Schriftsatz der Klägerpartei vom 1.3.2019 zu entnehmende Zinssatz von 1, 65 % (s. a. Kammergericht, Urteil vom 1.10.2018 - 24 U 159/17).
  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 362/17

    Verwerfung einer Revision als unzulässig; Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus KG, 11.03.2019 - 8 U 80/17
    Nichts anderes folgt aus dem Beschluss des BGH vom 19. Februar 2019 - XI ZR 362/17 -, wonach für die Gebrauchsvorteile, die der Darlehensgeber für den jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der vor dem Wirksamwerden des Widerrufs gewährten Darlehensvaluta beanspruchen kann, der Anspruch auch für den Zeitraum nach dem Wirksamwerden des Widerrufs aus § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF in Verbindung mit § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB und nicht aus Bereicherungsrecht folgt (so auch st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil vom 6. Oktober 2016 - 8 U 228/15, juris Tz. 104).
  • KG, 09.05.2019 - 8 U 57/17

    Rückabwicklung eines Bankkreditvertrages nach Verbraucherwiderruf:

    Der im Vertrag vom Februar 2006 nur für eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren (bis 29.02.2016) vereinbarte Zins ist jedoch, wie das Landgericht zutreffend entschieden hat, ab dem Ende der Zinsbindungsfrist zur Bestimmung des Werts des Gebrauchsvorteils nicht mehr heranzuziehen (s. schon KG, Urt. v. 01.10.2018 - 24 U 159/17; Senat, Urt. v. 11.03.2019 - 8 U 80/17).
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