Rechtsprechung
   KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11153
KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03 (https://dejure.org/2005,11153)
KG, Entscheidung vom 11.04.2005 - 12 U 207/03 (https://dejure.org/2005,11153)
KG, Entscheidung vom 11. April 2005 - 12 U 207/03 (https://dejure.org/2005,11153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung einer streitgegenständlichen Grundschuld; Echtheit einer Privaturkunde; Voraussetzungen für einen Beweis gegen eine Beweisregel; Vorliegen einer fristgerechten Anfechtung; Begriff des "Dritten" bei einer arglistigen Täuschung

  • Judicialis

    BGB § 119; ; BGB § ... 120; ; BGB § 121 Abs. 1; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 122 Abs. 1; ; BGB § 122 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 415 Abs. 2; ; ZPO § 416; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 123; ZPO § 416
    Volle Rechtskraft von unterschriebenen Privaturkunden trotz in Verkehr bringen gegen den Willen des Ausstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenbeweis auch bei privater Urkunde zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Diese so genannte formelle Beweiskraft der Privaturkunden bezieht sich auch auf die Begebung einer schriftlichen Willenserklärung, d.h. darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist (BGH, NJW-RR 2003, 384 m. w. N.).

    Dem schließt der Senat sich an (so auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage § 416 Rdnr. 8; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2003, 384).

  • BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 335/81

    Anfechtung - Arglistige Täuschung - Anfechtungsfrist

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Es ist schon fraglich, ob dieses neue Verteidigungsmittel überhaupt gemäß § 531 Absatz 2 Nr. 3 ZPO zuzulassen ist (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Auflage, § 531 Rdnr. 31; BAG MDR 1984, 347).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Gegen die Annahme einer solchen konkludenten Vereinbarung könnte allerdings die bei Beteiligung von Kreditinstituten geltende Vermutung einer Beurkundungsvereinbarung im Sinne von § 154 Absatz 2 BGB (vgl. BGH, NJW 1990, 576) sprechen.
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 209/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Besondere Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass Arndt ausnahmsweise nicht als Dritter anzusehen ist (vgl. hierzu Palandt a.a.O. § 123 BGB Rdnrn 12ff; BGH NJW 1962, 1907), hat die Klägerin nicht vorgetragen.
  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Entgegen § 121 Absatz 1 Satz 2 BGB ist bezüglich der Klageschrift nicht auf deren Absendung abzustellen, da die Klägerin einen umständlichen Übermittlungsweg gewählt hat (Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 4; BGH NJW 1975, 39).
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Auszug aus KG, 11.04.2005 - 12 U 207/03
    Echt ist eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, wenn die Unterschrift dem Namensträger zuzuordnen ist und die über der Unterschrift stehende Schrift vom Aussteller selbst stammt oder mit dessen Willen dort steht (BGHZ 104, 172).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht