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   KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08   

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https://dejure.org/2008,474
KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
KG, Entscheidung vom 11. April 2008 - 5 W 41/08 (https://dejure.org/2008,474)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens derVertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafteBelehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können wettbewerbsrechtlichals Bagatellverstoß zu ...

  • openjur.de

    §§ 357, 312c, 346 BGB; §§ 4, 3 UWG; § 1 BGB-InfoV

  • LawCommunity.de

    Bagatellverstoß in Impressum und Widerrufsbelehrung

  • webshoprecht.de

    Zur Belehrung über das Widerrufsrecht und zum Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Abkürzung des Geschäftsführernamens im Impressum ist Bagatellverstoß - oder doch nicht?

  • JurPC

    Bagatellverstoß bezüglich Belehrung über Widerrufsfolgen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fernabsatz: Angabe des Vornamens (hier: Geschäftsführer einer jur. Person)?

  • stroemer.de

    Heizstrahler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit einer unkorrekten bzw. unvollständigen Angabe der von Rechts wegen erforderlichen Anbieterdaten i.R.d. Internetauftritts zu einer mehr als unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs; Erforderlichkeit einer nach objektiven und subjektiven Momenten unter ...

  • online-und-recht.de

    Benennung einer vertretungsberechtigten Person im Internet

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312c; ; BGB § 346; ; BGB § 357; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB-InfoV § 10

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung bei Fernabsatz von Waren im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Belehrung über das Widerrufsrecht - Wertersatzhinweis bei Fernabsatzgeschäften

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Die Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unvollständiges Impressum als Bagatellverstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum + alte Widerrufsbelehrung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verwendung der alten Muster-Widerrufsbelehrung stellt Bagatellverstoß dar

  • juracontent.de PDF, S. 5 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • juracontent.de PDF, S. 6 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß bei Verwendung des alten Musters bei eBay

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäßes Web-Impressum und alte Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (3)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Zusammenfassung und Kurzanmerkung)

    Die bisherige Musterwiderrufsbelehrung ist - auch sofern sie auf Ebay-Angebotsseiten verwendet wird - nicht abmahnfähig

  • drbuecker.de (Kurzanmerkung)

    Unvollständige Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs kann Bagatellverstoß darstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 352
  • MMR 2008, 541
  • MIR 2008, Dok. 127
  • K&R 2008, 375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 25.03.2008 - 5 W 58/08
    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    So erscheint der (übernächste) Folgesatz "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt" nicht als einziger Fall, in dem eine Wertersatzpflicht nicht in Betracht kommt, sondern als Beispielsfall (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Es ist jedoch anzunehmen, dass sich aufgrund dieser Unklarheit nur in Ausnahmefällen ein Verbraucher davon abhalten lässt, nach Belieben mit der gekauften Sache zu verfahren und gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (siehe auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Dem Informationsbedürfnis des durchschnittlichen Verbrauchers wird eine zusammenfassende, sich auf die wesentlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konzentrierende Darstellung der Rechtsfolgen des Widerrufs weitaus gerechter (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

    Daher ist unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten hier die beanstandete Lücke in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung, welche dem bislang gültigen Muster der Widerrufsbelehrung weitgehend entspricht, nach allem jedenfalls bis zum Ablauf besagten Übergangszeitraums am 1. Oktober 2008 als Bagatellverstoß zu werten (zu allem Vorstehenden auch Senat, Beschl. v. 25.03.2008 - 5 W 58/08).

  • KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07

    Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Die Feststellung, ob ein Wettbewerbsverstoß geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu verfälschen, setzt eine nach objektiven und subjektiven Momenten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffende Wertung voraus (Senat GRUR-RR 2008, 131, 133; OLG Koblenz GRUR-RR 2007, 23).

    Das ergibt § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB (Senat GRUR-RR 2008, 131).

    Denn dieser Verstoß ist jedenfalls in dem hier zu beurteilenden Fall nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer im Sinne von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen (vgl. auch Senat GRUR-RR 2008, 131, 132 f.).

  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Auch ist dem Antragsteller weiter darin zu folgen, dass bei einer sogenannten Auktion auf der Internetplattform eBay Waren bereits verbindlich angeboten werden, sodass der Kaufvertrag schon mit der entsprechenden auf einen Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers zustande kommt (vgl. BGH NJW 2002, 363, 364 f; NJW 2005, 53, 54) und vor diesem Vertragsschluss regelmäßig keine Belehrung in Textform erfolgt, weil eine lediglich ins Internet gestellte Widerrufsbelehrung keine solche in "Textform" im Sinne der §§ 126 b, 357 Abs. 3 Satz 1 BGB ist, solange es nicht zu einer Perpetuierung der Erklärung bei dem abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (vgl. Senat NJW 2006, 3215, 3216; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 174; OLG Hamm MMR 2007, 377; OLG Köln a.a.O., S. 89).

    Das Muster kommt bei einer - wie hier - lediglich ins Internet gestellten Belehrung demnach von vornherein nicht zum Tragen (Senat MMR 2007, 185, 186; OLG Hamm, MMR 2007, 377, 378).

  • KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07

    Wettbewerbsverstoß: Identitätsangabe beim Fernabsatz von Waren im Internet;

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Daher ist ein solcher Verstoß eines Unternehmers in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen (vgl. Senat GRUR-RR 2007, 328 f.).

    Deshalb beurteilt der Senat das - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung.

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Andererseits ist ein effektiver Verbraucherschutz aber auch nur dann gewährleistet, wenn die Belehrung unmissverständlich und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutig ist (BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Letzteres hängt auch von der Größe eines erzielten Wettbewerbsvorsprungs ab (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F. - BGH GRUR 2001, 258, 259 - Immobilienpreisangaben, m.w.N.).
  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Das Muster kommt bei einer - wie hier - lediglich ins Internet gestellten Belehrung demnach von vornherein nicht zum Tragen (Senat MMR 2007, 185, 186; OLG Hamm, MMR 2007, 377, 378).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Andererseits ist ein effektiver Verbraucherschutz aber auch nur dann gewährleistet, wenn die Belehrung unmissverständlich und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutig ist (BGH NJW 2002, 3396, 3397; BGH NJW 2007, 1946).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Es reicht nicht aus, dass der Verstoß lediglich geeignet ist, irgendeinen geringfügigen Wettbewerbsvorsprung zu begründen (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. BGH GRUR 2001, 1166, 1169 - Fernflugpreise).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften

    Auszug aus KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
    Ein Spezialitätsverhältnis zwischen den Vorschriften dürfte eher umgekehrt bestehen, da sich § 312c Abs. 2 Satz 1 BGB auf die bei jedem Fernabsatzgeschäft vorzunehmenden Pflichtangaben bezieht, während § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB eine keineswegs verpflichtende Abbedingung von § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 2. Halbsatz BGB betrifft (OLG Köln GRUR-RR 2008, 88, 91; OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.02.2008 - 2 U 71/07 - juris Rdn. 34).
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

  • OLG Koblenz, 25.04.2006 - 4 U 1219/05

    Unlauterer Wettbewerb: Erheblichkeit der fehlenden Angabe des Grundpreises

  • KG, 18.07.2006 - 5 W 156/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

  • OLG Hamburg, 19.06.2007 - 5 W 92/07

    Hinweis zur Haftung des Käufers für Verschlechterung der Sache nach § 357 Abs.3

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

  • LG Berlin, 04.01.2008 - 16 O 894/07

    Angabe der Auslandslieferkosten und Widerrufsbelehrung per Grafikdatei

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    § 312d Abs. 2 BGB aF bezieht sich auf die bei jedem Fernabsatzgeschäft vorzunehmenden Pflichtangaben, während § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB aF die Bestimmungen in § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB aF, § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugunsten des Unternehmers abbedingt (OLG Köln, OLGR 2007, 695, 700; OLG Stuttgart, aaO S. 380; KG Berlin, GRUR-RR 2008, 352, 353 f.; Staudinger/Kaiser, aaO Rn. 50 mwN; offen gelassen im Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08, WM 2010, 721 Rn. 36 [jeweils zu § 312c Abs. 2 BGB in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung]).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Wenn - wovon das Berufungsgericht ausgeht - die Erteilung eines den Voraussetzungen des § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB genügenden Hinweises bei Vertragsschlüssen über eBay von vornherein ausgeschlossen ist, weil der Vertrag zustande kommt, ohne dass der erforderliche Hinweis spätestens bei Vertragsschluss in Textform erteilt werden kann (str.; so auch OLG Stuttgart, ZGS 2008, 197, 200; KG, MMR 2008, 541, 543), ist die Klausel 3 unwirksam, weil sie keinen Hinweis darauf enthält, dass für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kein Wertersatz zu leisten ist (vgl. Gestaltungshinweis 6 zu Anlage 3 BGB-InfoV).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 4 U 213/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der HReg-Nr und der USt-ID in einem

    Es liegt insofern nicht der Fall vor, dass nur einzelne Teile hiervon fehlen, wie etwa in dem von der Beklagten genannten Fall des KG, Beschl. v. 11.04.2008, Az. 5 W 41/08, in dem es u.a. im Hinblick auf §§ 312 c BGB; 1 I Nr. 3 BGB-InfoVO nur um das Fehlen des Vornamens des Geschäftsführers einer GmbH im Impressum des Internetauftritts ging.
  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Der Verbraucher wird durch das Fehlen der Angabe eines Vertretungsberechtigten nicht von der Abgabe (rechts)geschäftlicher Erklärungen gegenüber der Antragsgegnerin oder der Erhebung einer Klage abgehalten (vgl. schon Senat, GRUR-RR 2008, 352, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 04.08.2009 - 4 U 11/09

    Anforderungen an ein Webseiten-Impressum einer GbR

    Dabei verbleibt der Senat auch angesichts der Entscheidung des KG, GRUR-RR 2008, 352.
  • LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34/08

    Rechtsmissbrauch, weil der Anwalt mit dem Kläger verwandt ist?

    Nach Auffassung des KG (Beschluss vom 11.04.2008 - AZ: 5 W 41/08 = …
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    Denn insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften wie der DL-InfoV ist stets sorgfältig zu prüfen, ob nicht ein Bagatellverstoß anzunehmen ist (vgl. auch KG GRUR-RR 2008, 352; Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 11.158).
  • LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
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