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   KG, 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22)   

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https://dejure.org/2023,11355
KG, 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22) (https://dejure.org/2023,11355)
KG, Entscheidung vom 11.05.2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22) (https://dejure.org/2023,11355)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - (4) 121 Ss 124/22 (164/22) (https://dejure.org/2023,11355)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    "Judenstern" mit Aufschrift "Ungeimpft", Volksverhetzung, Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift "Ungeimpft" auf der Internetplattform Facebook

  • ra-samimi.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    "Nicht geimpft"-Inschrift als Verharmlosung des Nationalsozialismus; "Nicht geimpft"-Inschrift als Störung des öffentlichen Friedens; Vergiftung des geistigen Klimas mit dennoch friedlichem Charakter; Abgrenzung zwischen Verharmlosung und Störung des öffentlichen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Judenstern mit Ungeimpft bei Facebook - (Keine) Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens?

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    "Harmlose" Verharmlosung des Holocaust

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines Judensterns mit Aufschrift Ungeimpft auf der Internetplattform Facebook

Sonstiges

  • ra-samimi.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Volksverhetzung: Angeklagter vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

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Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Dem Begriff des öffentlichen Friedens ist ein im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen, nach dem Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht darauf gerichtet sein dürfen, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen (vgl. BVerfG NJW 2010, 47, 52).

    Weder der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" noch der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte sind Eingriffsgrund (vgl. BVerfG NJW 2018, 47, 2861, 2862; 2010, 47, 53).

    Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (vgl. BVerfG NJW 2010, 47, 53).

    Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 f.; 2010, 47, 53).

  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Die Eignung zur Friedensstörung nach § 130 StGB ist ein Tatbestandsmerkmal, das zusätzlich zu der Äußerung hinzutreten muss und zu dem der Tatrichter die erforderlichen Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 148; NJW 2001, 624, 626; KG, Beschluss vom 30. Juli 2020 - [5] 161 Ss 74/20 [31/20] - [juris-Rdn. 29]).

    Zwar ist der Eintritt einer konkreten Gefahr für den öffentlichen Frieden nicht erforderlich, zu prüfen ist aber, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrgeneigt war (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 147; NJW 2001, 624, 626; jeweils mwN).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Die Eignung zur Friedensstörung nach § 130 StGB ist ein Tatbestandsmerkmal, das zusätzlich zu der Äußerung hinzutreten muss und zu dem der Tatrichter die erforderlichen Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 148; NJW 2001, 624, 626; KG, Beschluss vom 30. Juli 2020 - [5] 161 Ss 74/20 [31/20] - [juris-Rdn. 29]).

    Zwar ist der Eintritt einer konkreten Gefahr für den öffentlichen Frieden nicht erforderlich, zu prüfen ist aber, ob die jeweilige Handlung bei genereller Betrachtung gefahrgeneigt war (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 147; NJW 2001, 624, 626; jeweils mwN).

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, bei der hier in Frage kommenden Begehungsweise des Verharmlosens anders als in den Fällen der Leugnung und der Billigung eigens festzustellen und nicht indiziert (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861, 2862).

    Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 2861 f.; 2010, 47, 53).

  • BayObLG, 25.06.2020 - 205 StRR 240/20

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).

    d) Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

  • AG Augsburg, 23.08.2019 - 6 Cs 101 Js 134200/18

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung.

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Auch inhaltlich wies die dortige Äußerung, die mit den Zusätzen "Hetze in Deutschland" und "Die Schlägertruppen des Establishments ... haben versagt" verbunden war (vgl. vorgehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019 - 06 Cs 101 Js 134200/18 -, BeckRS 2019, 57849), maßgebliche Besonderheiten auf.
  • BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Die Eignung zur Friedensstörung nach § 130 StGB ist ein Tatbestandsmerkmal, das zusätzlich zu der Äußerung hinzutreten muss und zu dem der Tatrichter die erforderlichen Feststellungen zu treffen hat (vgl. BGH NStZ 2017, 146, 148; NJW 2001, 624, 626; KG, Beschluss vom 30. Juli 2020 - [5] 161 Ss 74/20 [31/20] - [juris-Rdn. 29]).
  • LG Aachen, 18.08.2022 - 60 Qs 16/22

    Judenstern, ungeimpft, Facebook, Gruppenbild, Volksverhetzung

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB verharmlost hat, weil mit der Verwendung des "Judensterns" in Verbindung mit der Inschrift "Nicht geimpft" die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden während der Herrschaft des Nationalsozialismus bagatellisiert werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 - [juris-Rdn. 8]; die gegen das Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20 - [juris]; LG Würzburg NStZ-RR 2022, 242 f.; LG Köln, Beschluss vom 4. April 2022 - 113 Qs 6/22 - [juris-Rdn. 15]; AG Saarbrücken, Urteil vom 30. Juli 2020 - 126 Cs 26 Js 1453/19 (205/20) -, BeckRS 2020, 43494 [Rdn. 28]), oder ob nur ein Nachteil der ungeimpften Bevölkerung durch die eingeschränkte Teilnahme am öffentlichen Leben gegenüber den Geimpften überzogen dramatisiert wird, was eine Anerkennung des Leids der Juden im Nationalsozialismus voraussetze (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022 - 60 Qs 16/22 - [juris]; Hoven/Obert NStZ 2022, 331, 334), beziehungsweise sich die Nutzung des Judensterns nicht konkret auf den Völkermord an den Juden und damit nicht auf eine Handlung nach § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches beziehe (vgl. AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 1. August 2022 - 3 Cs 801 Js 35154/21 - [juris]; wohl auch Fischer, StGB 70. Auflage, § 130 Rdn. 27; offengelassen: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. März 2021 - Ss 72/2020 [2/21] - [juris]).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Auszug aus KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22
    Wird der Angeklagte - wie hier - aus rechtlichen Gründen freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO die rechtlichen Erwägungen erkennen lassen, warum das festgestellte Verhalten nicht strafbar ist, weil andernfalls nicht erkennbar wird, welcher Grund die Freisprechung trägt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 374).
  • LG Würzburg, 18.05.2022 - 1 Qs 80/22

    Strafbarkeit der Verwendung des Judensterns mit der Inschrift "NICHT GEIMPFT"

  • LG Köln, 04.04.2022 - 113 Qs 6/22

    Judenstern, ungeimpft, Volksverhetzung, Anbringen an Pkw

  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2021 - Ss 72/20

    Die Verwendung des "Judensterns" unter Ersetzung des Worts "Jude" durch die

  • OLG Braunschweig, 07.09.2023 - 1 ORs 10/23

    Judenstern; Ungeimpft-Stern; Volksverhetzung; öffentlicher Frieden;

    Denn selbst wenn entsprechende Feststellungen dazu getroffen worden wären, könnte deren Berücksichtigung hier allenfalls dazu führen, in der Äußerung des Angeklagten einen (weiteren) Beitrag zur Vergiftung des geistigen Klimas zu sehen, ihr hingegen keinen unfriedlichen Charakter verleihen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Mai 2023, (4) 121 Ss 124/22 (164/22) , juris, Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2023, (2) 121 Ss 140/22 (44/22) , juris, Rn. 21; OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 26).
  • AG Salzgitter, 17.11.2023 - 8 Cs 104/23

    Volksverhetzung, Verharmlosung der NS-Verbrechen, Störung des öffentlichen

    Weder aus der von dem Angeschuldigten verwendeten Abbildung noch aus seinem übrigen Facebook-Profil lassen sich Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass er die von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Ereignisse und Aufrufe unterstützt oder gutheißt, so dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass seine Äußerung geeignet war, rechtsgutsgefährdende Handlungen hervorzurufen oder zu fördern, so dass ihr kein unfriedlicher Charakter zukommt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11.05.2023 (4) 121 Ss 124/22 (164/22)).
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