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   KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10   

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https://dejure.org/2010,13146
KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10 (https://dejure.org/2010,13146)
KG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 6 U 28/10 (https://dejure.org/2010,13146)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 6 U 28/10 (https://dejure.org/2010,13146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 61 aF VVG, § 276 Abs 2 BGB
    Kfz-Vollkaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalls auf einer Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zur Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei zweimaliger Fahrt im Zustand relativer alkoholbedingter Fahruntauglichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung nach Konsum von Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung nach Konsum von Alkohol

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kein Augenblicksversagen bei einer Fahrt mit 0,91 Promille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 742
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive, personale Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH VersR 1992, 1085 - 1086 m.w.N.).

    Unabhängig davon, dass diese Rechtsprechung uneinheitlich und auch nicht unumstritten ist (vgl. Nachweise bei Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 61 Rdnr. 12), hält der Bundesgerichtshof ein Augenblicksversagen auch erst bei Hinzukommen weiterer subjektiver Besonderheiten für einen ausreichenden Grund, den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen (BGH VersR 1992, 1085 - 1086, Ls 1).

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Dass sich ein unter starker Alkoholeinwirkung stehender Kraftfahrer nicht mehr ans Steuer seines Fahrzeugs setzen darf und dass er durch ein Fahren in fahruntüchtigem Zustand nicht nur andere Verkehrsteilnehmer sondern auch sich selbst und sein Fahrzeug einer unverantwortlichen Gefährdung aussetzt, ist heute derart Allgemeingut, dass unbedenklich davon ausgegangen werden kann, dass bei fast jedem Kraftfahrer die Hemmschwelle für ein Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stark heraufgesetzt ist (vgl. BGH VersR 1989, 469; OLG Düsseldorf Schaden-Praxis 2008, 336).
  • BGH, 15.11.1999 - II ZR 98/98

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der groben Fahrlässigkeit beim

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Die obergerichtliche Rechtsprechung legt den Begriff in ständiger Rechtsprechung dahingehend aus, dass ein Handeln als grob fahrlässig anzusehen ist, wenn dabei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wird, wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben werden und dasjenige unbeachtet bleibt, was unter den gegebenen Umständen sich jedem aufdrängen müsste (vgl. BGH ZIP 2000, 146).
  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 372/94
    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Hätte er dies mit der notwendigen und gebotenen Sorgfalt getan, hätte sich ihm aufdrängen müssen, dass er alkoholbedingt fahruntüchtig war (vgl. OLG Koblenz Schaden-Praxis 2003, 25 - 26; OLG Hamm r+s 1995, 244) .
  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Dies erfolgte mit der Begründung, dass gerade im Bereich der Vollkaskoversicherung, mit deren Abschluss sich der Versicherungsnehmer insbesondere vor den Folgen absichern will, die er aufgrund seiner eigenen menschlichen Unzulänglichkeit verschuldet, der Versicherungsschutz über § 61 VVG a.F. nicht für solche Fälle entfallen darf, die "jedem", auch dem im allgemeinen sorgsamen Versicherungsnehmer, unterlaufen können (vgl. z.B. OLG Frankfurt VersR 2001, 1276 - 1278; OLG Hamm VersR 1988, 1260; OLG Köln NJW-RR 1991, 480).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Angesichts des unstreitig vorangegangenen Bierkonsums, der sich im Hinblick auf die um 19.55 Uhr noch festgestellte Blutalkoholkonzentration von 0, 91 ? nicht auf ein oder zwei Flaschen beschränkt haben kann (für die Rückrechnung kann ein gleichbleibender Abbauwert von 0, 1 ?/ Std zugrunde gelegt werden, vgl. BGHSt 25, 246) und der ihm im Zeitpunkt des Fahrtantritts auch bewusst war, hätte für den Kläger jedenfalls eine konkrete Veranlassung bestanden, vor Antritt der Fahrt seine Fahrtüchtigkeit kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen.
  • OLG Köln, 15.02.1990 - 5 U 173/89

    Anspruch gegen die Kaskoversicherung auf Ersatz des Schadens wegen eines

    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Dies erfolgte mit der Begründung, dass gerade im Bereich der Vollkaskoversicherung, mit deren Abschluss sich der Versicherungsnehmer insbesondere vor den Folgen absichern will, die er aufgrund seiner eigenen menschlichen Unzulänglichkeit verschuldet, der Versicherungsschutz über § 61 VVG a.F. nicht für solche Fälle entfallen darf, die "jedem", auch dem im allgemeinen sorgsamen Versicherungsnehmer, unterlaufen können (vgl. z.B. OLG Frankfurt VersR 2001, 1276 - 1278; OLG Hamm VersR 1988, 1260; OLG Köln NJW-RR 1991, 480).
  • OLG Hamm, 02.03.1988 - 20 U 218/87
    Auszug aus KG, 11.06.2010 - 6 U 28/10
    Dies erfolgte mit der Begründung, dass gerade im Bereich der Vollkaskoversicherung, mit deren Abschluss sich der Versicherungsnehmer insbesondere vor den Folgen absichern will, die er aufgrund seiner eigenen menschlichen Unzulänglichkeit verschuldet, der Versicherungsschutz über § 61 VVG a.F. nicht für solche Fälle entfallen darf, die "jedem", auch dem im allgemeinen sorgsamen Versicherungsnehmer, unterlaufen können (vgl. z.B. OLG Frankfurt VersR 2001, 1276 - 1278; OLG Hamm VersR 1988, 1260; OLG Köln NJW-RR 1991, 480).
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