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   KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19   

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KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19 (https://dejure.org/2021,18102)
KG, Entscheidung vom 11.06.2021 - 7 EK 13/19 (https://dejure.org/2021,18102)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 7 EK 13/19 (https://dejure.org/2021,18102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer auf das Vollstreckungsverfahren; Klagebefugnis eines Trägers öffentlicher Verwaltung

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer auf das Vollstreckungsverfahren; Klagebefugnis eines Trägers öffentlicher Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Erinnerungsverfahren sind Gerichtsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Mit dieser Deutung der gesetzlichen Vorschrift schließt sich der Senat der Verwaltungsrechtsprechung an, die anhand mehrerer Streitfälle beispielhaft in dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2019 - OVG 3 A 4.19 - (BeckRS 2019, 28560) seinen Ausgang genommen und in der korrespondierenden Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 - 5 C 17.19 D - (Gründe noch unveröffentlicht) seinen Abschluss gefunden hat (vgl. ferner die Parallelentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 zu 5 C 15.19 D und 5 C 16.19 D).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK in

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Ausgehend von der Entstehung der Entschädigungsregelung nach § 198 GVG, die auf den aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Anspruch des Einzelnen auf eine Durchführung gerichtlicher Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist zurückgeht (grundlegend EGMR, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 30210/96, NJW 2001, 2694 [2697 f.]) und insofern eine mögliche, in Ansehung des Art. 41 EMRK der Wiedergutmachung dienende Reaktion auf eine Verletzung des Konventionsrechts darstellt (vgl. dazu vor allem EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 46344/06, NJW 2010, 3355 [3356]), erfasst die gesetzliche Bestimmung des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG insofern sämtliche Gerichtsverfahren, die der Justizgewährung dienen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 4.19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Mit dieser Deutung der gesetzlichen Vorschrift schließt sich der Senat der Verwaltungsrechtsprechung an, die anhand mehrerer Streitfälle beispielhaft in dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2019 - OVG 3 A 4.19 - (BeckRS 2019, 28560) seinen Ausgang genommen und in der korrespondierenden Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 - 5 C 17.19 D - (Gründe noch unveröffentlicht) seinen Abschluss gefunden hat (vgl. ferner die Parallelentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2021 zu 5 C 15.19 D und 5 C 16.19 D).
  • BGH, 13.04.2017 - III ZR 277/16

    Entschädigungsanspruch wegen sachlich nicht gerechtfertigter

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Aus den angeführten Gründen wird infolgedessen das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO von der Vorschrift des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG erfasst (im Ergebnis ebenso Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2020, § 198 GVG Rn. 15; Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 43; für das Ordnungsmittelverfahren nach §§ 86, 89 FamFG vgl. auch BGH, Urteil vom 13. April 2017 - III ZR 277/16, MDR 2017, 702).
  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Ausgehend von der Entstehung der Entschädigungsregelung nach § 198 GVG, die auf den aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgenden Anspruch des Einzelnen auf eine Durchführung gerichtlicher Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist zurückgeht (grundlegend EGMR, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 30210/96, NJW 2001, 2694 [2697 f.]) und insofern eine mögliche, in Ansehung des Art. 41 EMRK der Wiedergutmachung dienende Reaktion auf eine Verletzung des Konventionsrechts darstellt (vgl. dazu vor allem EGMR, Urteil vom 2. September 2010 - 46344/06, NJW 2010, 3355 [3356]), erfasst die gesetzliche Bestimmung des § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG insofern sämtliche Gerichtsverfahren, die der Justizgewährung dienen.
  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

    Auszug aus KG, 11.06.2021 - 7 EK 13/19
    Ausschlaggebend für diese Annahme ist dabei der Umstand, dass das vollstreckungsrechtliche Erinnerungsverfahren vornehmlich auch unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeitskontrolle von Gerichtsvollziehermaßnahmen Ausfluss des verfassungsrechtlich verbürgten Justizgewährleistungsanspruchs ist und insofern seinen Platz innerhalb eines gesetzlichen Systems von gerichtlichem Rechtsschutz hat (s. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 625/15, NJW 2015, 3432; kursorisch auch Herget in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 766 Rn. 1).
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