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   KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11   

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https://dejure.org/2014,29566
KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11 (https://dejure.org/2014,29566)
KG, Entscheidung vom 11.07.2014 - 1 ARs 22/11 (https://dejure.org/2014,29566)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 1 ARs 22/11 (https://dejure.org/2014,29566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Strafverteidigergebühren: Unzumutbarkeit der Pauschgebühr wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit des Staatsschutzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Pauschgebühren eines Pflichtverteidigers speziell in einem Staatsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Pauschgebühren in einem Staatsschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Pauschgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 2 StE 2/08
  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07

    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).

    Daher ist eine Gesamtschau aller anwaltlichen Tätigkeiten von der Bevollmächtigung bzw. Bestellung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss vorzunehmen, um zu klären, ob die Tätigkeit des Antragstellers mit den gezahlten Gebühren unzumutbar niedrig vergütet ist und ihm damit ein Sonderopfer abverlangt wird (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 -).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 277/10

    Militante gruppe (mg); Aufklärungspflicht (tatsächliche Grundlagen eines

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Mit der Verwerfung der Revision des Angeklagten durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2011 (3 StR 277/10) ist das Urteil rechtskräftig geworden.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Dabei ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG von dem zusätzlichen Merkmal der Unzumutbarkeit, welches den Anwendungsbereich des § 51 Abs. 1 RVG zugleich einschränken und den Ausnahmecharakter dieser Regelung zum Ausdruck bringen soll (vgl. BT-Drucks. 15/1971, S. 291), abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -).
  • OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10

    Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdn. 19 Fn. 60).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 - Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    Dies zeigt sich nicht nur an der rechtlich schwierigen Bewertung der Rechtmäßigkeit einzelner Durchsuchungen, die auf Eilkompetenzen gestützt wurden (vgl. BGHSt 52, 98ff in vorliegender Sache), sondern, wie der Antragsteller zutreffend dargelegt hat, auch daran, dass vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zunächst der dringende Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bejaht wurde und auf die umfangreich begründete Haftbeschwerde der Verteidigung ein ausführlich begründeter Beschluss des 3. Strafsenats des BGH erging, der zu einem dem Beschuldigten rechtlich günstigeren Ergebnis, nämlich der Verneinung des § 129 a StGB und der Anwendung des § 129 StGB sowie zur Haftverschonung führte.
  • KG, 21.10.2011 - 1 ARs 8/11

    Voraussetzungen der Pauschvergütung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
    a) Besonders umfangreich ist ein Strafverfahren, wenn der von dem Verteidiger erbrachte zeitliche Aufwand erheblich über dem Zeitaufwand liegt, den er in einer "normalen" vergleichbaren Sache zu erbringen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - 1 ARs 8/11 - Saarländisches OLG RVGreport 2011, 58).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    So haben beide Strafsenate eine Berücksichtigung von Fahrtzeiten bei Besuchen des Mandanten in der Justizvollzugsanstalt abgelehnt, da derartige Besuche grundsätzlich zu den Aufgaben eines Pflichtverteidigers gehören, die durch die gesetzlichen Gebühren, nämlich die Haftzuschläge gemäß Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG, abgegolten sind (Beschlüsse vom 27.06.2011 - 1 ARs 22/11; vom 31.10.2007 - 2 ARs 69/07) und im konkreten Fall die Entfernung nicht so erheblich war, dass überobligatorische Zeiten oder Kosten angefallen wären und die Besuche mit Hin-und Rückfahrt am selben Tag erledigt werden konnten (Beschluss vom 13.09.2010 - 1 ARs 33/10).
  • KG, 02.07.2015 - 2 StE 3/12

    Pauschgebühr, Aktenumfang, Mittagspause, schwierige Hauptverhandlung

    Dass in den vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 25. Juni 2015 aufgeführten Einzelfällen die Verhandlungsdauer unter sechs Stunden lag, ändert nichts daran, dass die durchschnittliche Verhandlungsdauer des Senats tatsächlich etwa sechs Stunden beträgt (KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 ARs 22/11 -).

    Das Kammergericht hat bereits entschieden, dass bei einem Umfang von 34 Bänden Sachakten zuzüglich Beiakten in einer Schwurgerichtssache mit fünf Angeklagten "zweifellos" von einem umfangreichen, nicht mehr durchschnittlichen Verfahren auszugehen sei (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 -1 Ars 22/11 -, KG, AGS 2006, 26; vgl. auch OLG Düsseldorf RVGreport 2013, 228 [Pauschgebühr bei 530 Stehordnern Akten]; OLG Celle RVGreport 2011, 177 [40.000 Blatt sind weit überdurchschnittlich]; weitere Beispiele bei Burhoff in Gerold/Schmidt, a.a.O. § 51 Rdnr. 19 Fn. 60).

  • OLG Nürnberg, 15.11.2017 - 2 AR 40/17

    Gebühren eines Pflichtverteidigers für ein überdurchschnittlich umfangreiches

    Besuche des sich in Untersuchungshaft befindenden Angeklagten gehören grundsätzlich zu den Aufgaben eines Pflichtverteidigers, die durch die gesetzlichen Gebühren, nämlich die Haftzuschläge gemäß Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG, abgegolten sind (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 27.06.2011 - 1 ARs 22/11 - und vom 31.10.2007 - 2 ARs 69/07 -).
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    19 Besondere Schwierigkeiten können aber auch in Staatsschutzverfahren bei komplizierten Verwertbarkeitsfragen, etwa hinsichtlich umfangreicher Ermittlungsergebnisse, die unter Einsatz technischer Mittel gewonnen wurden, oder bei Aussagen von Zeugen mit beschränkten Aussagegenehmigungen oder nicht offenbarter Identität vorliegen (vgl. KG, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 ARs 22/11, Rpfleger 2015, 26; Gerold/Schmidt/Burhoff aaO).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2016 - 2 AR 31/15

    Bemessung der Pauschgebühr für die Fahrt zum Haftprüfungsterminen bei

    So haben beide Strafsenate zwar eine Berücksichtigung von Fahrtzeiten bei Besuchen des Mandanten in der Justizvollzugsanstalt abgelehnt, da derartige Besuche grundsätzlich zu den Aufgaben eines Pflichtverteidigers gehören, die durch die gesetzlichen Gebühren, nämlich die Haftzuschläge gemäß Vorbemerkung 4 Abs. 4 VV RVG, abgegolten sind (Beschlüsse vom 27.06.2011 - 1 ARs 22/11; vom 31.10.2007 - 2 ARs 69/07), dies aber auch damit begründet, dass im konkreten Fall die Entfernung nicht so erheblich war, dass überobligatorische Zeiten oder Kosten angefallen wären, die Besuche mit Hin- und Rückfahrt am selben Tag erledigt werden konnten, und der zeitliche Mehraufwand bei dem - wie der Kanzleiort - in Bayern liegenden Haftort nicht so unbillig war, dass eine zusätzliche Vergütung gerechtfertigt wäre (Beschluss vom 13.09.2010 - 1 ARs 33/10).
  • OLG München, 07.08.2017 - 8 St (K) 2/17

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung einer Pauschgebühr

    Denn diese Schwierigkeiten ergaben sich ersichtlich aus folgenden der rechtlichen Schwierigkeit zugrundeliegenden tatsächlichen Umständen, wie in den vollständigen Entscheidungsgründen des KG ausgeführt ist (KG Berlin Beschluss vom 11. Juli 2014-1 ARs 22/11 Rdn. zit. nach juris):.
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