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   KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19   

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https://dejure.org/2020,37074
KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19 (https://dejure.org/2020,37074)
KG, Entscheidung vom 11.08.2020 - 6 U 9/19 (https://dejure.org/2020,37074)
KG, Entscheidung vom 11. August 2020 - 6 U 9/19 (https://dejure.org/2020,37074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 158 Abs 1 BGB, § 161 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 VVG, § 150 Abs 2 S 1 VVG
    Private Rentenversicherung: Anspruch auf Auszahlung des Kapitalbetrages unter Berücksichtigung eines Versicherungsnehmerwechsels durch nachträgliche Einsetzung eines anderen künftigen Versicherungsnehmers und anderen Bezugsberechtigten ohne Zustimmung des vorgesehenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2018 - IV ZR 222/16

    Lebensversicherung auf den Tod eines anderen: Übertragung der

    Auszug aus KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19
    d) Die Annahme einer aufschiebend bedingten Vertragsübernahme und der Unwirksamkeit der späteren Vertragsänderungen gemäß § 161 Abs. 1 BGB widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 27. Juni 2018 (IV ZR 222/16).
  • OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14

    Auslegung eines Rentenversicherungsvertrages hinsichtlich der

    Auszug aus KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19
    Hieraus lässt sich aus objektiver Empfängersicht schließen, dass das verwendete Versicherungsmodell gerade darauf ausgelegt war, dass die versicherte Person im Gegenzug dafür, sich als Risikoperson zur Verfügung zu stellen, die Versicherungsnehmereigenschaft im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bereits bei Vertragsschluss verbindlich erhalten sollte (OLG Köln aaO, Rn. 48; OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 2015 - 20 U 122/14, Rn. 65; Mohr, VersR 1966, 720, 704).
  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der

    Auszug aus KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19
    Auch bei der Bestimmung des Bezugsrechts zugunsten eines Dritten handelt es sich um ein Verfügungsgeschäft, nämlich eine Verfügung über den Anspruch auf die Versicherungsleistung (BGH, Urteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87, Rn. 18f.; Prölss/Martin-Schneider, 30. Aufl. § 159 VVG Rn. 5), so dass auch hier § 161 Abs. 1 BGB Anwendung findet.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19
    (allg. Ans.; s. BGH, Urteil vom 20. Juni 1985 - IX ZR 173/84, Rn. 47 Roth/Kieninger in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., vor § 414 Rn. 8).
  • OLG Köln, 11.03.2016 - 20 U 189/14

    Wirksamkeit der Übertragung einer Kapitallebensversicherung auf einen Dritten bei

    Auszug aus KG, 11.08.2020 - 6 U 9/19
    Der Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, der nach dem Wortlaut der Erklärung gewollt ist, lässt sich - da es sich nicht um eine Verfügung von Todes wegen handelt - nur im Wege der Vertragsübernahme bewirken, wobei auf die einzelnen übertragenen Rechte sodann die Vorschriften über die Abtretung jedenfalls entsprechend anzuwenden sind (so auch OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016 - 20 U 189/14, Rn. 46).
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