Rechtsprechung
KG, 11.08.2021 - (3) 162 Ss 97/21 (43/21) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Überleitung ins Strafverfahren, Instanzenzug
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 81 Abs 2 S 2 OWiG, § 81 Abs 2 S 4 OWiG, § 83 Abs 1 OWiG
Zulässiges Rechtsmittel für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis - beck-blog
Überleitung des OWi-Verfahrens ins Strafverfahren >>> Strafrechtliches Rechtsmittelrecht
- IWW
- strafrechtsiegen.de
Bußgeldverfahren - Überleitung in Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 81 Abs. 2 S. 2 und 4; OWiG § 83 Abs. 1
Der Instanzenzug für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis richtet sich nach der Strafprozessordnung - rechtsportal.de
OWiG § 81 Abs. 2 S. 2 und 4; OWiG § 83 Abs. 1
Zulässiges Rechtsmittel bei Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Überleitung vom Bußgeld- in das Strafverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Überleitung des OWi- ins Strafverfahren - Danach ändert sich dann auch der Instanzenzug
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2020 - 336 Ds 22/20
- KG, 11.08.2021 - (3) 162 Ss 97/21 (43/21)
- KG, 11.08.2021 - 3 Ss 43/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und …
Auszug aus KG, 11.08.2021 - 162 Ss 97/21
Das ist nur dann der Fall, wenn ein Verfahren Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand hat, die gegenüber den im demselben Verfahren abgeurteilten Straftaten selbständige prozessuale Taten darstellen, also in einem getrennten Verfahren hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 23, 270). - BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
Auszug aus KG, 11.08.2021 - 162 Ss 97/21
Folglich ist eine solche Verurteilung nur mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Sprungrevision anfechtbar (vgl. BGHSt 35, 290).