Rechtsprechung
   KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30224
KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18 (https://dejure.org/2018,30224)
KG, Entscheidung vom 11.09.2018 - 1 W 233/18 (https://dejure.org/2018,30224)
KG, Entscheidung vom 11. September 2018 - 1 W 233/18 (https://dejure.org/2018,30224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 GBO, § 24 Abs 6 S 2 WoEigG, § 26 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachweis der Verwaltereigenschaft im Grundbuchverfahren durch Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluß

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 29; WEG §§ 16 Abs. 2, 24 Abs. 6 S. 2, 26 Abs. 3
    Zum Verwalternachweis bei werdender Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Bestellung zum Verwalter gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 24 Abs. 6 Satz 2, § 26 Abs. 3; GBO § 29
    Auflassungsvormerkung und Beschlussunterzeichnung als im Grundbuchverfahren ausreichender Nachweis für Stellung des werdenden Wohnungseigentümers

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Nachweis für Stellung des werdenden Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GBO § 29 ; WEG § 26 Abs. 3 ; WEG § 24 Abs. 6
    Anforderungen an den Nachweis der Bestellung zum Verwalter gegenüber dem Grundbuchamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschrift werdenden Wohnungseigentümers genügt für den Verwalternachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Nachweis im Grundbuchverfahren bezüglich Übergabe der Wohnung an werdenden Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschrift des werdenden Wohnungseigentümers genügt für den Verwalternachweis! (IMR 2019, 79)

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1367
  • FGPrax 2018, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von

    Auszug aus KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 177, 53; 193, 219; 206, 281) bilden bereits vor Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung gemäß § 8 WEG die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sogenannte werdende Gemeinschaft.

    Dies sollte sinnvollerweise nicht allein dem Veräußerer überlassen bleiben, sondern unter Mitwirkung der künftigen Eigentümer nach den Regeln erfolgen, deren Geltung die Beteiligten ohnehin anstreben (BGHZ 177, 53).

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 177, 53; 193, 219; 206, 281) bilden bereits vor Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung gemäß § 8 WEG die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sogenannte werdende Gemeinschaft.

    Stimmberechtigt ist in der Wohnungseigentümerversammlung ebenfalls nur noch der werdende Wohnungseigentümer (BGHZ 193, 219).

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14

    Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer

    Auszug aus KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 177, 53; 193, 219; 206, 281) bilden bereits vor Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung gemäß § 8 WEG die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sogenannte werdende Gemeinschaft.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, für die Wohnungseigentümergemeinschaft sei die Besitzübergabe von dem Bauträger an den Ersterwerber typischerweise anhand äußerer Merkmale feststellbar (BGHZ 206, 281).

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 382/09

    Umfang der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18
    Die Vorschrift ist auf einen Beschluss, durch den dem Verwalter Vollmacht zu einem Immobilienerwerb erteilt oder bestätigt werden soll, entsprechend anzuwenden (OLG Hamm, Rpfleger 2010, 583; Abramenko in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 26 Rdn. 96).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Auszug aus KG, 11.09.2018 - 1 W 233/18
    Wegen eines solchen fehlenden Nachweises für den Besitzübergang hat das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 15. August 2012 (FGPrax 2013, 16) die Nachweistauglichkeit eines Beschlussprotokolls verneint, das von einem noch nicht als Eigentümer eingetragenen, nur durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Erwerber unterzeichnet worden war.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2020 - 3 Wx 109/20

    Wie wird Verwalterzustimmung im Grundbuchverfahren nachgewiesen?

    In dieser Situation ist die "vorverlagerte" Anwendung des WEG geboten, denn der Käufer hat schon zu diesem Zeitpunkt eine rechtlich verfestigte Erwerbsposition und infolge des vertraglich vereinbarten Übergangs von Lasten und Nutzungen der Wohnungen ein berechtigtes Interesse daran, die mit dem Wohnungseigentum verbundenen Mitwirkungsrechte an der Verwaltung der Wohnanlage vorzeitig auszuüben (vgl. BGHZ 177, 53; 193, 219; 206, 281; KG FGPrax 2018, 249 f., Rn. 17, zitiert nach juris; OLG Köln, a.a.O., Rn. 27; BeckOK/Müller, a.a.O., § 10 Rn. 50 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht